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Für die wenigen Nicht-Juristen unter uns

Leute, ereifert Euch doch nicht. Das ist die Sache nicht wert.

Diese persönliche Meinung ist: es ist Aufgabe unserer Regierung als gesetzgebende Gewalt Rechtssicherheit zu schaffen. Ich als Fotograf muss wissen was ich darf und was nicht. Das darf keinen Anlass zu Spekulationen geben, die letztendlich nur ein Richter entscheidet - nach Tagesform und persönlich geprägter Meinung, denn auch die sind nur Menschen

Hier bin ich mal etwas anderer Meinung. Wenn ein Gesetz erlassen wird, kann es nie alle denkbaren Lebenssachverhalte aus dem geregelten Bereich umfassen. Es wird immer Fälle geben, die man so oder auch so sehen kann und die schlussendlich die Rechtsprechung entscheiden muss. Dazu ist sie da. Gesetze sind heute schon kompliziert genug und werden immer komplizierter, weil eben der Gesetzgeber versucht, möglichst viel zu regeln. Wo im Jahr 1900 ein Satz genügte, braucht der heutige Gesetzgeber 5 Vorschriften mit jeweils 4 Absätzen bestehend aus 7 Ziffern. Hinzu kommen dann noch die Ausnahmen. Und weil's keiner versteht, ist es dann erst recht Advokatenfutter.

Im übrigen ist nicht unsere Regierung die gesetzgebende Gewalt, sondern die ausübende. Gesetze werden vom Parlament beschlossen.

Wusstest Du nach bisheriger Rechtslage denn 100%ig, was Du durftest und was nicht?
 
...Da kommen noch mehr studierte Deppen aus den Löchern die die ein oder andere Mark machen wollen...
Die ihnen leider nur was in Bosnien-Herzegowina nutzt. :z04_5769:

...ein paar Mark für eine ordentliche Rechtsberatung zu investieren...
Auch das geht nur noch in Bosnien-Herzegowina.

Witzig: Gehe ich zu einem Rechtsanwalt wegen einer Rechtsberatung, dann bekomme ich dort auch nur des Anwalts Interpretation der Gesetze geliefert, also genau sowas, was unter anderem auch der fM-Kommentar (Jürgens Verknüpfung) darstellt. Ziehe ich mit der Interpretation vor Gericht, muß sie in ihrer Begründung der Interpretation und Begründung der Gegenseite und auch der Richter standhalten. :z04_5769:

Vermutlich hat sich die Bundesregierung auch im Hinblick auf die schwierige interpretation der DSGVO mit zusätzlichen Gesetzen zurückgehalten, um eine höchstrichterliche Bewertung (BGH?) der DSGVO-Bestimmungen zu erhalten.
*Werner Baldrian ins Bier kipp*

Grüe
Volzotan
 
Vermutlich hat sich die Bundesregierung auch im Hinblick auf die schwierige interpretation der DSGVO mit zusätzlichen Gesetzen zurückgehalten, um eine höchstrichterliche Bewertung (BGH?) der DSGVO-Bestimmungen zu erhalten.
Genau das ist es, was ich an der ganzen Sache am meisten kritisiere: dass Regierung und Parlament sich aus der Verantwortung, die ihnen der Wähler auf eigenen Wunsch hin gegeben hat, stehlen, und die ganze Sache der Justiz überlassen.
 
Genau das ist es, was ich an der ganzen Sache am meisten kritisiere: dass Regierung und Parlament sich aus der Verantwortung, die ihnen der Wähler auf eigenen Wunsch hin gegeben hat, stehlen, und die ganze Sache der Justiz überlassen.

Gegen das, was diese und die Vorgängerregierungen nicht auf die Reihe kriegt, sind das doch Peanuts: Europa, Bundeswehr, Verkehr, Energie, Landwirtschaft, Tierschutz, Wohnungsbau, Schulen, Internet, Gesundheit, Steuern, Abgaben, Subventionen u.v.m.

Gruß Andreas
 
Das macht es aber irgendwie auch nicht besser.

Manchmal frage ich mich, wofür wir die eigentlich bezahlen - aber das führte zu weit.
 
na ja. Ganz so undurchsichtig ist das Gesetz nicht. Finde ich jedenfalls.
Mich persönlich stört am allermeisten die Diskussion die da in die Öffentlichkeit getragen und dort auch wieder neu interpretiert wird. Das schlägt doch alles wieder zurück. Wer Wind sät wird Sturm ernten. Außerdem.........

Ich weiß noch genau, ich denke es war bei den Pentaxians oder im Fotoclub (oder beide), da wurde ich in einer Diskussion mit meiner Meinung das Streetfotografie Kunst ist rüde zurecht gewiesen. In dem Eingangsbeitrag von Jürgen steht in dem Text von dem Link unteranderem eben dieses Thema. Das habe ich raus gesucht und den "Urteilsspruch" (genaugenommen ist es ja kein Urteil sondern eine Klageabweisung) durchgelesen. Also damit ist doch für mich vieles bestätigt. Unser oberster Verfassungsrichter, den ich aufgrund seiner öffentlichen Äußerungen oder bei "Precht" zu schätzen weiß, hat doch in Sachen Kunst und Freiheit deutlich Stellung bezogen.

Man darf auch in Gesetze nicht immer so viel hinein interpretieren. Einfach mal so nehmen wie es da steht. Was oben steht hat Vorrang.

Und überdies gab es ja schon vorher ein Datenschutzgesetz, das war nicht viel anders als das "neue" nun EU weite. Da hat sich keiner dran gestoßen. Komisch, oder?

PS: Dieser obererste Verfassungsrichter wurde ja von Frau Merkel berufen. Kurz danach hat sie sich dermaßen in den A...... gebissen das sie heute noch blaue Flecken hat.
Ich finde den Typen als jemanden der seine Aufgabe ernst nimmt und die Unabhängigkeit dieses Amtes bewahrt.
 
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