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straight street / Sammelsurium

Jack Ombrilla

Hat vergessen, wo er wohnt
Streetfotografie ist in letzter Zeit immer so ein wenig auch mit Aufregung in Verbindung, deswegen hier ab und zu Fotos in denen die Personen unkenntlich gemacht wurden,also streng Gesetzeskonform zur Veröffentlichung.
Das Ganze ist natürlich nicht allzu ernst gemeint....
und NEIN ich habe nicht gefragt:D
straight street 01.jpg
 
Gute Idee! So sollte man mal ein Sammelsurium gesetzeskonformer Bilder und dazu einen Bildband renommierter Streetfotografen den Politikern zukommen lassen - vielleicht erweitert das deren Sinne? Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Gruß
Jürgen
 
Ich nehm Euch mal die Illusion: ein schwarzer Balken ist nicht ausreichend. Solange die Person erkennbar ist, wenn also die Bekannten ihren Freund an Bekleidung, Körperhaltung etc. erkennen können, kann man ein Problem bekommen.
 
Danke Echidna für die Info!
Jetzt tritt also Stufe II in Kraft, wäre lt. Echidna noch immer nicht korrekt - aber nur um es einmal zu verdeutlichen
Entscheidungen korrekt II.jpg
 
So Ende der Fahnenstange - so sehr verändert, dass nichts auf die Person mehr hindeutet und auch Ende mit dieser Art von Fotos
Entscheidungen korrekt III.jpg
 
Sieht doch schon fast rechtskonform aus. Wenn Du noch die Mauer wegstempelst, weil das Foto nicht vom öffentlichen Grund aus gemacht wurde, die Panoramafreiheit somit nicht greift, kannst Du es veröffentlichen und hier zeigen. :D:D

Ist doch ein gutes Beispiel dafür, dass es besser ist in Photoshop zu investieren als in Objektive und Kameras. Es lebe die virtuelle Realität. Sie ist genauso wirklich wie ein einheitliches Europa.
 
Also, diese Farben sind doch noch zu identifizieren :D :D :D , und was sagt uns der Kopf?

Viele Grüße
Christiane.
 
Wenn Du noch die Mauer wegstempelst, weil das Foto nicht vom öffentlichen Grund
Hier muss ich dir leider widersprechen, es ist öffentlicher Grund:D das Bild ist entstanden auf dem Wiener Gürtel.....
Also Glatze trägt man heutzutage (so auch ich - Angriff=die beste Verteidigung)
Das Poloshirt sieht (wegen der Farben:eek:) so gar nicht nach Einzelanfertigung aus
Die Kamera kann man auch in jedem Blödmarkt kaufen
SO das ist also konforme Street Fotografie - wie vom Gesetzesgeber gewünscht, ich bin erleichtert, jetzt muss ich nur noch den Spieß finden um ihn umzudrehen, denn bei dieser "fotografischen Handlung" wurde ich sicher einige Male selbst gefilmt/fotografiert weil eben aus dem öffentlichen Bereich - und ich bin mir ziemlich sicher, dass nicht alle Aufzeichnungsgeräte angemeldet bzw. konform mit dem Gesetz sind. :z04_smiliebath:
 
So, und nun zeigt doch bitte mal das Gesetz, gegen das das ursprüngliche Bild angeblich verstoßen soll.

Grüße,

Heiner
 
Mir fehlt momentan ein bißchen die Zeit, das Thema mitzudiskutieren, aber für einen Überblick schaut doch mal hier. Da sind die wesentlichen Aspekte eigentlich abgehandelt. Wenn nicht nur Beiwerk ist m.E. der sicherste Weg über die Kunstfreiheit.

Gruß Andreas
 
So, und nun zeigt doch bitte mal das Gesetz, gegen das das ursprüngliche Bild angeblich verstoßen soll.

Die Veröffentlichung des ursprünglichen Bildes könnte gegen § 22 Kunsturhebergesetz verstoßen, wonach ein Bild nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden kann. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen (Zeitgeschichte, Beiwerk, Umzüge/Versammlungen, Kunst). Von den ersten drei dürfte wohl keine Ausnahme greifen. Weder dürfte es sich um eine Person der Zeitgeschichte handeln, noch ist sie hier bloßes Beiwerk. Ein Umzug etc liegt auch nicht vor. Dieser berechtigt auch nicht einzelne Teilnehmer "herauszupicken". Also bliebe nur Andreas' Idee mit der Kunst. Dabei geht es aber nicht um die Frage, ob das Foto Kunst darstellt, sondern ob die Verbreitung oder Ausstellung einem höheren Interesse der Kunst dient. Ich bezweifele, ob die Darstellung in einem Amateur-Foto-Forum dem höheren Interesse der Kunst gerecht wird. Im Ernstfall würde ich es nicht darauf ankommen lassen.

Das nächste Problem stellt sich, wenn der Abgebildete zwar erkennbar mit dem Fotografiertwerden einverstanden war (er lächelt z.B. in die Kamera), aber die anschließende Veröffentlichung nicht von seiner Einwilligung gedeckt ist. Extrembeispiel: Ein Pärchen lässt sich Arm in Arm beim Betrachten des Sonnenuntergangs fotografieren und lächelt freundlich in die Kamera. Das Bild taucht dann in einer Werbeanzeige für Kondome auf. So unpraktisch und blöd es sein mag - will ich als Fotograf sicher gehen, sollte ich mir die Einwillungung zur Veröffentlichung schriftlich geben lassen. Was man schwarz auf weiß besitzt... Auch hier sind noch genug Fallstricke ausgespannt. Liegt die Zustimmung zur Veröffentlichung im Foto-Forum vor, heißt das wohl noch lange nicht, das z.B. gewerbliche Werbeanzeigen auch von dieser Einwilligung umfasst sind.

Richtig spannend könnte es werden, wenn man z.B. in anderen Ländern fotografiert, die - wie glaube ich in den USA - Fotos von Personen im öffentlichen Raum zulassen. Veröffentliche ich das Bild im Internet, kann man es auch hier in Deutschland sehen. Kann mich dann der Abgebildete verklagen, da ich ja gegen deutsches Recht verstoßen habe? Womöglich noch gar in den USA mit den horrenden Schadensersatzforderungen? Ein Richter, der sich für zuständig erklärt, ist bestimmt zu finden.
 
Hier mal die von Echidna zitierte Rechtsgrundlage:

§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


Ich bezweifele, ob die Darstellung in einem Amateur-Foto-Forum dem höheren Interesse der Kunst gerecht wird.

So runterziehen mußt du uns auch nicht. Bei uns findest du mehr Künstler als unter Berufsfotografen, die Brautpaare, Postkartenmotive (Touridokus!) oder Food ablichten. Auch Picasso hat schlechte Bilder gemalt.

Gruß Andreas
 
Die Veröffentlichung des ursprünglichen Bildes könnte gegen § 22 Kunsturhebergesetz verstoßen

Nun, da das Bild in Österreich entstanden ist und der Fotograf auch dort wohnt, spielt das deutsche KUG keine Rolle. Insofern sollte man bei solchen Diskussionen immer beachten, über welche Regelungen eigentlich gesprochen wird.

Übrigens, bevor hier wieder auf die Politiker geschimpft wird: Die für Deutschland geltenden Regelungen sind schon relativ alt. Das Recht am eigenen Bild wurde in Deutschland bereits 1906 formuliert, das KUG trat Anfang 1907 in Kraft. Anlass war die Zunahme von Gerichtsverfahren, in denen fotografierte Personen sich gegen die Verbreitung von Bildern wehren wollten. Vor dem KUG mussten die Gerichte dazu in der Regel auf den Tatbestand der Beleidigung zurück greifen.

An der grundsätzlichen Einstufung des Rechts am eigenen Bild hat sich seit dem auch praktisch nichts geändert. Wenn heute vom "Untergang der Streetfotografie" geredet wird, sollte man nicht vergessen, dass das eigentlich seit über 100 Jahren nicht erlaubt ist. Was sich geändert hat, ist zum einen die Verfügbarkeit an Kameras, und zum anderen das Bewusstsein der Menschen.


Grüße,

Heiner
 
Nun, da das Bild in Österreich entstanden ist und der Fotograf auch dort wohnt, spielt das deutsche KUG keine Rolle. Insofern sollte man bei solchen Diskussionen immer beachten, über welche Regelungen eigentlich gesprochen wird.

Das ist nicht so sicher. Könnte auch vom Veröffentlichungsort abhängen (hab ich jetzt nicht geprüft). Über Google etc. käme auch ein Gerichtsstand in den USA evt. samt dortigem Recht infrage. Wurde uns gerade bei den FIFA Ermittlungen eindrucksvoll vor Augen geführt.

Was sich geändert hat, ist zum einen die Verfügbarkeit an Kameras, und zum anderen das Bewusstsein der Menschen.

Und in erster Linie natürlich die Verbreitungsmöglichkeiten. 1906/07 mußtest du Fotos in eine Zeitung bringen oder eine öffentliche Ausstellung organisieren, heute reichen 3 Klicks am PC.

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, da das Bild in Österreich entstanden ist und der Fotograf auch dort wohnt, spielt das deutsche KUG keine Rolle.

Nun, da das deutsche KUG nicht allein die Entstehung des Kunstwerks, sondern dessen Verbreitung behandelt, unterfällt die Veröffentlichung eines Fotos auf einer deutschen Plattform durchaus dem KUG. Ansonsten könnten die Österreicher ja hier machen, was sie wollen. :D
 
Ich bezweifele, ob die Darstellung in einem Amateur-Foto-Forum dem höheren Interesse der Kunst gerecht wird.

Ich bleibe mal in D: wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es hier nicht ein einziges klares Gesetz, das das regelt? Also wird es immer auf die Entscheidung eines Richters hinauslaufen - und auch das sind nur Menschen.

Wir haben es also mit dem KUG einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits zu tun. Die Frage für den Richter ist demzufolge eine Abwägung der Interessen. Und da sind wir wieder bei dem, was Klaus schon an anderer Stelle schrieb: solange wir die Menschen positiv darstellen statt sie in kompromittierenden Situationen zu fotografieren, ist das Risiko gering. Dann wird vermutlich auch der Richter unsere Kunst anerkennen.

Gruß
Jürgen
 
Wir haben es also mit dem KUG einerseits und dem Persönlichkeitsrecht andererseits zu tun. Die Frage für den Richter ist demzufolge eine Abwägung der Interessen. Und da sind wir wieder bei dem, was Klaus schon an anderer Stelle schrieb: solange wir die Menschen positiv darstellen statt sie in kompromittierenden Situationen zu fotografieren, ist das Risiko gering. Dann wird vermutlich auch der Richter unsere Kunst anerkennen.

Stimmt. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, dass es ja nicht um strafrechtliche, sondern um zivilrechtliche Dinge geht. Sprich: Es muss erstmal ein Betroffener klagen.
 
Ansonsten könnten die Österreicher ja hier machen, was sie wollen
lieber nicht. Das hatten wir schon.

Ach ja, was das Bewußtsein angeht: Meiner Meinung nach sind es die Fotografen, besonderes die Hobby-Fotografen, die dieses Bewußtsein ständig nähren. Zur Zeit des "ich mach mal was ich will Österreichers" hieß das noch "Feigheit vor dem Feind".
Ich persönlich stelle mir bei solchen Themen immer die Frage: "Wer hat da wohl mehr Angst vor der Veröffentlichung? Der Abgebildete oder der Fotograf?
 
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