Hier mal die von Echidna zitierte Rechtsgrundlage:
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Ich bezweifele, ob die Darstellung in einem Amateur-Foto-Forum dem höheren Interesse der Kunst gerecht wird.
So runterziehen mußt du uns auch nicht. Bei uns findest du mehr Künstler als unter Berufsfotografen, die Brautpaare, Postkartenmotive (Touridokus!) oder Food ablichten. Auch Picasso hat schlechte Bilder gemalt.
Gruß Andreas