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Bilderklau

Martina

Gesperrt
Martina Nolte (martina) schrieb am 24. Mai 2007 - 10:48 Uhr:

'Nachdem jetzt schon mehrfach meine Fotos auf fremden, teils kommerziellen Seiten auftauchten, bin ich mit einem Teil meines Herzens auch auf der anderen Seite des Tisches. Habe diese Woche zum ersten Mal eine Anwältin regulär beauftragt, weil da einer einfach zu dreist war (und sogar meine goodwill-Mail ignorierte).
Sowas ist immer mächtig teuer für den Urheberrechtsverletzer... '

Andreas Hannig (hannio2k) schrieb am 24. Mai 2007 - 11:11 Uhr:

'Da bin ich sehr interessiert: Wenn das für Dich ausgestanden ist, wäre es schön, wenn Du mal drüber berichtest. '

Also, dann will ich mal weiter ausholen. Bilderklau aus dem Internet für die eigene Seite wird ja von vielen blauäugig als Kavaliersdelikt angesehen, wenn überhaupt. Jede unerlaubte Weiterverwendung fremder Fotos ist aber streng genommen eine Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html).

Die Rechtslage, wenn das eigene Bild geklaut wurde, wird hier gut beschrieben:
http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?&id=40e971f65c725

Und hier die Lage aus der "gegnerischen" Sicht:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-bilder-fotos.htm

Von mir wurden (soweit es mir überhaupt bekannt wurde) mehrfach Fotos aus Wikipedia geklaut - ohne Weitergabe der GFDL-Lizenz, die das Anfügen der vollständigen Original-Bildinformationen inklusive Urhebernennung, Detailbeschreibung, Meta-Daten und der Weitergabe der Lizenz vorsieht. Aber das macht ja kein normaler Mensch. Die Fotos wurden einfach stumpf wie eigene veröffentlicht.

In diesen Fällen reichte ein freundlicher Hinweis auf mein Urheberrecht an die Seitenbetreiber mit einem Preisangebot für die Weiternutzung - und die Fotos wurden sofort rausgenommen.

Ich konnte nach langem Hin und Her über eine Hintertür eine Löschung meiner Fotos auf Wikipedia (vielmehr Wiki Commons) erreichen.

Im aktuellen Fall, für den ich jetzt das volle Programm rechtlicher Schritte gehe, ging es um Fotos, die ich auf meiner HP zum "Kauf" anbiete. Da wollte jemand Fotos kostenlos für seien HP haben (ganz bescheiden: ihm reiche die kleine Vorschauversion) und nachdem ich das abgelehnt hatte, hat er sie trotzdem runter gezogen und auf seine HP gestellt. Ein freundlicher Hinweis von mir und die Bitte um reguläre Bezahlung blieben unbeantwortet. Pech für den Guten.

j.b.s. (jbs) schrieb am 24. Mai 2007 - 12:54 Uhr:

'@Martina:
ab jetzt nur noch Online-Bilder mit Wasserzeichen? '

Unsichtbare Wasserzeichen kann man weg machen. Sichtbare Wasserzeichen gehen hier und in der Galerie höchstens unauffällig am Bildrand, den man i.d.R. getrost wegschneiden kann. Auf meiner HP lasse ich nur die kleinen Vorschauen "heile".

LG
Martina
 
Hallo zusammen
Zu dem Thema hätte ich noch eine Frage:
Wie kann ich ein Wasserzeichen in ein Bild machen, das anschliessend mit Kopierstempel etc. nicht wieder entfernt werden kann?
Gruss
Heinz
 
Das würde ich mich auch interessieren. Vorallem ein Stempel/Wasserzeichen, welches Bildinformationen/Aussage nicht stört.

Gruss
Pandit
 
Update:

Der Streitwert je geklautem Foto wird mit 6000 Euro angesetzt - weil "die Unterbindung der (massenhaften) Missachtung geistiger Schutzrechte ein wichtiges Anliegen der Allgemeinheit ist" (OLG Hamburg). Details: http://www.anwaeltin-heussen.de/node/15

Die Anwaltskosten für eine Abmahnung und Unterlassungserklärung sind also unabhändig vom realem Marktwert der verwendeten Werke und liegen für meine beiden Bilder über 800 Euro. Noch viel mehr, als ich dachte.

LG
Martina
 
Na, ich drücke die Daumen - sieht aber alles ziemlich wasserdicht für Dich aus.

Viel mehr interessiert MICH, wie man denn Bilderdiebe findet - wenn nicht durch Zufall?!?
Ja, da gibt es kommerzielle Detektive, habe auch schon mal was von automatischen Softwareroutinen (sog. Roboter) gehört, die das Internet nach Fotodoubletten absuchen... (wenn man vorher sein Original registriert hat)...

Aber was davon ist tatsächlich praxistauglich?

Grüße,

Axel
 
Antwort unter "Plug In Wasserzeichen"
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http://www.nikoninfo.de/discus/messages/11/54235.html#POST63669
 
Fortsetzung.
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Also, ich lerne ja gerade etwas Jura. Hier aber natürlich alles absolut ohne Gewähr!

Die Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird üblicherweise von den abmahnenden Anwälten auf 1 Woche festgesetzt. Bleibt die Unterlassungserklärung aus, ist der nächste Schritt eine einstweilige Verfügung (http://www.rechtspraxis.de/einstweiligeVerf.htm).
Da gibt es aber wohl zwei Fußangeln (aus Sicht des Fotografen):

Die Abmahnung muss dem Urheberrechtsverletzer erstmal verlässlich zugestellt sein, sonst kann er Kostenklage (oder so ähnlich) einreichen und zahlt, obwohl er in der Sache unterlegen wäre, aus formalen Gründen keinen Cent. Vorausgesetzt seine Adresse stimmt, kann es zwei Wochen dauern, bis die Abmahnung als zugestellt gilt (auch wenn die Post nicht angenommen/abgeholt wurde).

Da kommt dann die zweite Angel ins Spiel: eine einstweilige Verfügung muss man zeitnah erwirken, es muss eine Dringlichkeit bestehen und die meisten Landgerichte akzeptieren den Antrag deshalb nur innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Urheberrechtsverstoßes (Hamburg akzeptiert bis zu 6 Wochen). Wenn man also (wie ich) erstmal eine höfliche Mail schickt und auf gütliche Einigung wartet und dann die Zustellfrist der Abmahnung abwarten muss, kann die Zeit für eine einstweilige Verfügung knapp werden.

Die einstweilige Verfügung kostet meines Wissens nochmal den Anwaltsatz auf den pauschalen Streitwert von 6000 Euro je Foto plus die entsprechenden Gerichtsgebühren. Eine mündliche Anhörung gibt es nur auf Antrag des "Beklagten" und nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts (mit dem gleichen Gebührensatz wie der Abmahnanwalt...) und zwar bei demjenigen Landgericht, bei dem der Antrag gestellt wurde. Die einstweilige Verfügung kann bei Urheberrechtsverstößen im Internet bundesweit eingereicht werden.

Abmahnanwälte finden die einstweilige Verfügung auch deshalb prima, weil das Landgericht zusammen mit dem Erlass die Kosten verbindlich festsetzt. Es ist damit leichter, ihre Gebühren einzuholen.

LG
Martina
 
Neues Update:

Das Landgericht München hat in meinem Fall zusammen mit der einstweiligen Verfügung * den Streitwert für zwei Fotos bei "nur" einmaligen 6.000 Euro angesetzt.

Das halbiert die o.g. Anwalts- und Verfahrenskosten.

LG
Martina

* edit: "eidesstattliche Versicherung" war hier Quark
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Hallo Martina,

warum kämpfst Du Die Sache eigentlich in München und nicht in HH aus?

Gruß
Andreas
 
Hallo Andreas,

meine Anwältin sitzt dort. Ich hatte sie letztes Jahr bei einer anderen Copyrightsache übers Internet "aufgegabelt", fühlte mich sehr ausführlich und gut beraten und hab mich dann halt jetzt auch wieder an sie gewendet. Das läuft fast alles per Mail. Ich kriege über jeden Schritt und jede Entscheidungsoption Bescheid inkl. Entwürfen, Kopien, Scans etc.
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LG
Martina
 
Hallo!

Noch Interesse an der Fortsetzung?

Der Gute hat eine Fachanwältin für Familienrecht eingeschaltet und die hat einen echt lustigen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung beim Gericht eingereicht. Sollte ich jemals heiraten, mich wieder scheiden lassen und meinem angehenden Ex eine letzte Freude bereiten wollen, würde ich die sofort engagieren.
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Sie argumentiert nämlich, ich hätte ohne Zustimmung ihres Mandanten seinen Hund abgelichtet und die Fotos veröffentlicht und deshalb hätte er mit vollem Recht "zumindest Zugriff" darauf nehmen dürfen.

Ich hätte außerdem massiv in SEINE Rechte eingegriffen, indem ich ohne seine Einwilligung sein Eigentum fotografiert und diese Fotos sogar im Internet veröffentlicht habe - und deshalb sei ich IHM zu Schadenersatz verpflichtet.

Und, so sinngemäß, die Fotos seien doch jetzt von seiner Seite gelöscht, München zu weit weg und das Ganze sowieso viel zu teuer.

Zusammen mit der Ladung zum Gerichtstermin in München, zu dem beide Anwälte anwesend sein MÜSSEN, hat der Vorsitzende Richter gleich vorab erklärt, warum die einstweilige Verfügung korrekt war, dass Dringlichkeit und Notwendigkeit einer Unterlassungserklärung nach wie vor bestehen, wie der Streitwert zustande kommt - und fragt höflich nach der Rechtsgrundlage für die Auffassung, man habe "ein Recht am Bild des eigenen Hundes".
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Den Schadenersatzanspruch könne die Kammer nicht nachvollziehen.

Meine Anwältin schreibt dazu, noch deutlicher könne ein Gericht eigentlich nicht ankündigen, wie es zu entscheiden gedenke.

Wenn der Widerspruch nicht zurückgezogen und keine Abschlusserklärung samt Unterlassungserklärung abgegeben wird, werden die Persönlichkeitsrechte des Hundes noch erheblich teurer.

LG
Martina
 
Hallo Martina,
das ist wirklich eine LACHPLATTE
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Da kannst Du Dich gemütlich zurücklegen, und der Dinge harren, die da kommen.

lichtvolle Grüße
georgie
 
Hallo Georg,

jepp. Bis auf die kleine Zitterpartie zwischendurch wegen der knappen Fristen bin ich die ganze Zeit entspannt (mein Rechtsempfinden ist i.d.R. sehr zuverlässig) und ich verfolge die Sache zunehmend mit der Frage, ob ich wegen seiner Dreistigkeit schadenfroh sein oder wegen ausgeprägter Doofheit Mitleid empfinden soll. Immerhin ging es ursprünglich nur um luschige 15 Euro, schon die bisherigen Anwalts- und Gerichtkosten würden für mehrere Jahre seinen Hund ernähren und er macht es selbst andauernd noch teurer.

LG
Martina
 
Hallo Martina,
ich habe immer den leisen Verdacht, dass bei solchen Geschichten die Rechtschutzversicherung der Hauptmotivator ist. Es kostet ja nichts, und die Anwälte kriegen auf jeden Fall ihr Geld. Da wünsche ich mir manchmal die Honorar-Anwälte aus Amerika. Da gibts ja auch Stilblüten in Hülle und Fülle, aber einen so klaren Fall würde wohl erst gar kein Anwalt für die "Diebesseite" annehmen.
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Ich verfolge Deine Geschichte mit viel Interesse obgleich ich keinen Fall selbst habe. Mich interessiert immer wieder, ob man in Deutschland nur ein Urteil, oder auch RECHT bekommt.

Werde meiner Tochter, die als Anwältin im Bereich Medien- und Urheberrecht arbeitet, mal den link schicken, damit sie auch was zum lachen hat.

lichtvolle Grüße
georgie
 
Hallo Georg,

kenne mich mit Rechtsschutzversicherungen nicht aus, würde mich aber wundern, wenn die das abdecken, weil es ja im Grunde um eine Straftat geht. Das könnte vielleicht Heinz sagen, der kennt sich mit Delinquenz aus und weiß vielleicht, ob man für eigene Delikte Rechtsschutz kriegt.

Georg J. Scheidl (georgie) schrieb am 06. Juli 2007 - 11:50 Uhr:

'einen so klaren Fall würde wohl erst gar kein Anwalt für die "Diebesseite" annehmen.'
Wie du sagst: die verdienen auf jeden Fall daran. Und wo er Recht hat, soll er es ja auch gerne bekommen. Ich gönne ihm die Halbierung des heftigen Streitwerts. Die hat ihm aber unterm Strich (wenn ich diese Kostensache richtig verstehe) nur zusätzlich die Gerichtsgebühren eingebracht.

Eine gute Anwältin hätte ihm wohl längst dazu geraten, die Sache schleunigst zu stoppen, statt immer noch einen oben drauf zu legen.

Ich an seiner Stelle hätte
1. die Fotos nicht genutzt oder sie bezahlt
2. nachdem ich erwischt wurde, schnell doch bezahlt (zu dem Zeitpunkt hätte er sie ausdrücklich sogar weiter verwenden dürfen)
3. nachdem die Abmahnung eintrudelte, sofort die Fotos gelöscht, die Unterlassungserklärung abgegeben und höchstens die Gebührenfrage mit Verweis auf das obige OLG-Urteil noch verhandelt
4. nach der einstweiligen Verfügung aktiv eine Abschlusserklärung abgegeben, weil auch die wieder extra kostet, wenn meine Anwältin sie einfordert
5. nach der Watsche des Gerichts den Widerspruch zügig zurück gezogen

Bin gespannt, wann der merkt, dass sein Weg nicht aufgeht.
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Georg J. Scheidl (georgie) schrieb am 06. Juli 2007 - 11:50 Uhr:

'Werde meiner Tochter, die als Anwältin im Bereich Medien- und Urheberrecht arbeitet, mal den link schicken,'
Huhu, Georgs Tochter!
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LG
Martina
 
Martina Nolte (martina) schrieb am 06. Juli 2007 - 9:07 Uhr:

'einen echt lustigen Widerspruch'
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Der ist echt klasse !!!
Martina Nolte (martina) schrieb am 06. Juli 2007 - 12:24 Uhr:

'weil es ja im Grunde um eine Straftat geht'
Soweit ich Dich bisher verstanden habe, geht es hier erst mal um eine zivilrechtliche Klage, nicht um eine Straftat: Du verlangst doch Schadenersatz (entgangene Einnahmen), oder? Das ist dann Zivilrecht
Martina Nolte (martina) schrieb am 06. Juli 2007 - 12:24 Uhr:

'ob man für eigene Delikte Rechtsschutz kriegt'
Nein, in aller Regel zahlt ein Rechtsschutzversicherer übrigens auch nur dann, wenn eigene Ansprüche durchgesetzt werden sollen: vielleicht stellt er gerade deshalb Schadensersatzansprüche
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Allerdings kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ein Rechtsschutzversicherer hier eine Aussicht auf Erfolg unterstellt - nur in diesem Fall würde er i.d.R. auch eine Deckungszusage erteilen
Martina Nolte (martina) schrieb am 06. Juli 2007 - 12:24 Uhr:

'Eine gute Anwältin hätte ihm wohl längst dazu geraten, die Sache schleunigst zu stoppen'
Ganz sicher - leider hören nicht alle Mandanten auf ihre Anwälte
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Gruß, Robert
 
Hallo an die immer noch Interessierten,

nein, die Sache ist nicht ausgestanden.

Den Gerichtstermin hat die gegenerische Fachanwältin für Familienrecht (ich fass das immer noch nicht...) zuerst auf eine spätere Tageszeit verlegen lassen wegen der langen Anreise nach München, dann aber wenige Tage vorher beim Gericht ihren Widerspruch zurückgezogen. Dazwischen hat sie meine Anwältin (natürlich erfolglos) um eine Reduzierung ihrer Gebühren gebeten.

Daraufhin hätte sie im Namen ihres Mandanten - unaufgefordert - eine so genannte Abschlusserklärung (dass die einweilige Verfügung anerkannt und eine Wiederholung der Urheberrechstverletzung unterlassen wird) an meine Anwältin schicken müssen, um die Sache endgültig vom Tisch zu kriegen und die Kostenlawine zu stoppen.

Hat sie aber nicht. Meine Anwältin hat ihr also im August eine Abschlusserklärung zum Unterschreiben geschickt und ihre Gebührenrechnung inklusive der neuen Gebühren für die Formulierung der Abschlusserklärung.

Dann ist erstmal wieder nix passiert. Dann gab es immerhin eine Zusage für Mitte September, die Sache zu erledigen. Wieder nix passiert.

Auf erneute Anfrage und die Mitteilung, dass die Sache nur immer teurer wird, gab es eine p&ige Antwort, dem Sinne nach: das Ganze sei doch sowieso nur Gebührenschinderei. Die Abschlusserklärung hätte ihrem Mandanten ja nicht vorgelegen. Dafür könne er ja nun nicht auch noch bezahlen.

????

Meine Anwältin hat jetzt eine letzte Abgabefrist gesetzt und ihr geraten, ihre Berufshaftpflicht einzuschalten.

LG
Martina
 
Hi Martina

Ist ja eine ganz kuriose Sache... Da kann ich nur den Kopf schütteln.
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Mal schauen, wie es weitergeht. Ist auf jeden Fall eine interessante Sache. Mich würde der weitere Verlauf interessieren.
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Gruss
M;los
 
Hallo Milos,

ja, diese Story findet sogar meine (erfahrene) Anwältin "bemerkenswert".

Werde weiter berichten.

LG
Martina
 
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