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Fotoerlaubnis bei Sportveranstaltungen

strauch

Moderator
Hallo zusammen,

hatte heute ein unangenehmes Erlebnis bei einem Reitturnier. Ich hatte kaum begonnen, bei einer Dressurprüfung zu fotografieren, wurde ich auch schon von einem Turnierfotografen angesprochen, ob ich einen Presseausweis hätte. Habe ich natürlich verneint. Dieser Turnierfotograf hat mit dem Veranstalter einen Exklusivvertrag. Weitere Fragen: Zu welchem Zweck ich fotografiere, ob die Bilder veröffentlicht würden, z.B. im Internet, wie lange ich bei der Veranstaltung fotografieren würde? Auf meine Antwort, ich könnte noch nicht abschätzen, wie lange ich fotografieren würde, wurde mir von dem Fotografen gesagt, ich dürfte maximal 2 Prüfungen ablichten. Nach dem Grund befragt, bekam ich zur Antwort, wenn ich jedes Pferd fotografieren würde, wäre dies nicht nur aus Hobbygründen. Ich habe dieses Gespräch dann beendet und mich an eine andere Stelle postiert. Kurz danach wurde ich von einer Mitarbeiterin des Veranstalters angesprochen. Sie wies mich darauf, ich müsste mich beim Veranstalter vorstellen und nach einer Fotoerlaubnis fragen. Weiterhin verlangte sie meinen Namen und Anschrift. Begründung: So könnte sie bei Veröffentlichungen meinen Namen mit dem Namen des Fotografen abgleichen. Ich habe ihr meinen Unmut über die ganze Angelegenheit mitgeteilt. Darauf meinte sie, ich sollte mich nicht aufregen, sie würde nur ihre Arbeit machen und als Hobbyfotograf dürfte ich natürlich fotografieren. Die zahlreichen Besucher, die mit ihren kompakten Digis fotografierten wurden nicht angesprochen.
Ist jetzt ein sehr langer Text gewurden,aber in 2 oder 3 Sätzen konnte ich die Sache nicht schildern.
Würde mich sehr interessieren, ob ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt
Gruß
Ludwig
 
Hallo Ludwig!

Habe ich bisher nur in der Europapassage (Einkaufszentrum) erlebt, aber wenn der Eigentümer/Verantalter sein Hausrecht geltend macht, hat man als Fotograf auch bei öffentlichen Veranstaltungen wohl tatsächlich schlechte Karten, vermute ich. Klingt für mich trotzdem seltsam, weil dann meines Wissens meist ein Hinweisschild am Eingang aushängt, dass Fotografieren (wenn überhaupt) nur zu privaten Zwecken erlaubt ist.

Kleine Cams werden wohl (noch) nicht so ernst genommen...

Bei "meinen" Hunderennen spreche ich mich vorher mit den Veranstaltern ab und stelle ihnen quasi im Tausch ein paar Fotos von der Siegerehrung für die Lokalzeitung zur Verfügung. Die Erlaubnis zum Fotografieren dient ja auch meiner eigenen Absicherung (siehe z.B. Thread "Bilderklau").

Für Fotos von einem Freilichtmuseum, in dem ich vor einiger Zeit privat Fotos gemacht habe, habe ich mir jetzt nachträglich eine Genehmigung zur Veröffentlichung geholt (hatte einen Link mitgeschickt zu den Bildern auf einem nicht öffentlichen Teil meiner HP). War kein Problem.

Wenn sie nicht gerade AOL-Arena oder Bundesliga heißen, gehe ich erstmal davon aus, dass die meisten Veranstalter den Werbeeffekt gerne mitnehmen. Und fragen kostet ja nix.

LG
Martina
 
Hi Ludwig,

das kann so passieren. Immer, wenn man mit einer mehr oder weniger professionellen Ausrüstung auftaucht, macht man auf sich aufmerksam.

Ich habe letztens in Düsseldorf mit Kindermodellen an einem See fotografiert. Wollte dafür auf einen Bootssteg gehen, weil dieser einfach eine tolle Kulisse ist. An der Kasse hat man uns noch kostenlos durchgelassen. Nach einiger Zeit kam jedoch ein Mann und fragte freundlich, ob die Fotos veröffentlich werden würden. Dann müsste ich nämlich etwas zahlen und das Fotografieren wäre ohne "schriftliche" Erlaubnis verboten.

Ich sagte ihm nur, dass die Aufnahmen keinen kommerziellen Hintergrund haben und nicht für kommerzielle Veröffentlichungen vorgesehen sind. Damit war er zufrieden und ließ uns ohne Einschränkungen weiter arbeiten.

Grüße,
Michael
 
Nachtrag:
Michael (mickman) schrieb am 13. Juli 2007 - 14:20 Uhr:

'das Fotografieren wäre ohne "schriftliche" Erlaubnis verboten. '
Das müsste eigentlich für alle Privatgelände gelten, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, oder?

LG
Martina
 
Hallo liebe Fotofreunde,
genau über diesen Themenbereich berichtet ein großes deutsches Fotomagazin Ausgabe 08/07 ab Seite 118.Hier wird in mehreren Fallbeispielen genau auf diesen und auch andere Bereiche eingegangen. Auch Martinas Hinweise oder auch Bedenken (Privatgrundstück) sind in diesem Artikel ein Thema.

Ich fand den Artikel um das Recht beim fotografieren und auch am gemachten Foto höchst interessant. Jetzt kann ich auch gut verstehen warum hier die meisten vorgestellten Fotos von Insekten, Tieren und Landschaften handeln, denn hier scheint die Rechtslage ziemlich eindeutig sein.

Mfg Wolfgang
 
Hallo zusammen,
es geht sich in "meinem Fall" wohl eher um die Sorgen des Turnierfotografen, das ich meine Fotos den Reitern anbiete. Ich kann vollkommen verstehen, das ein Berufsfotograf seine Kosten, z.B. Standkosten wieder hereinholen will und über die "Konkurrenz" nicht erfreut ist. Mit diesem Fotografen hatte ich schon im letzten Jahr bei einem anderen Turnier das "Vergnügen". Damals war er mit meinen Antworten zufrieden. Vielleicht hätte ich diesmal nicht meine alte Nikon-Weste aus dem Schrank herausholen sollen. Mir ist das Ganze auf jeden Fall eine Lehre. Meistens gehe ich nur zu ganz kleinen familiären Turnieren und es gab auch noch nie Schwierigkeiten. Den von Wolfgang angesprochenen Artikel habe ich gestern auch gelesen. Er ist wirklich empfehlenswert
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende und geniessen wir die Rückkehr des Sommers
Grüsse in die Runde
Ludwig
 
Wolfgang Prietzel schrieb am 13. Juli 2007 - 15:55 Uhr:

'Jetzt kann ich auch gut verstehen warum hier die meisten vorgestellten Fotos von Insekten, Tieren und Landschaften handeln, denn hier scheint die Rechtslage ziemlich eindeutig sein. '

Hi,

das ist aber quatsch. Der Grund liegt meines Erachtens darin, dass es vielen Usern hier an Mut, Modellen und auch Willen zur Personenfotografie fehlt.

Grüße,
Michael
 
Bei Turnieren im Reitstport hat mir mal ein Funktionär der FN erklärt, dass es da noch eine ganz andere Regelung gibt.
Turniere die über die FN, den Reitsportverband also, angemeldet werden sind für jederman frei zugänglich. Heißt man kann Fotos machen bis die Kamera platzt. Das gilt nur dann nicht, wenn der Turnierveranstalter das Gelände abgesperrt hat und eine Einlasskontrolle durchführt oder sogar Eintritt verlangt. Solange Du nicht dumm auffällst und der Veranstalter dich vom Gelände jagt, kannst Du Fotos machen wie du willst. Denn wenn jemand Exklusivrechte haben wollte, müsste er die bei der FN, und nicht nur beim Veranstalter beantragen....

Ist mittlerweile auch 2 Jahre her, aber ich mache es seitdem so, dass ich mir geziehlt Pferde aus den Starterlisten raussuche und wenn ich gerade nicht fotografiere mich zwischen die Zuschauer mische. So fällt man auch mit nem großen Tele nicht so auf.

Der ein oder Andere Profi hat mich schonmal angesprochen, aber als ich ihnen dann gesagt habe, dass ich ein viel zu teures Hobby hätte ("die Kamere ist eine Sache, aber die Frau mit den Pferden,...uiuiui"), war die sache auch gegessen.

Gruß
Johannes
 
Passt jetzt villeicht nicht zu den Fotoveranstaltungen.
Ich war letztens mit meinen zwei 6 jährigen Mädels mit auf dem Kinderspielplatz. Die tobten schön rum und ich wollte mit meiner D2X und meinem alten Nikkor MF 300/2.8 ein bischen rumspielen.
Da kam nach kurzer Zeit jemand auf mich zu und meinte, wenn ich nicht sofort das Fotozeug wegstecke würde er die Polizei anrufen. Denn wer sich mit so einer Ausrüstung auf einem Kinderspielplatz rumtreibt könnte ja auch ein Kinderschänder sein.
Nachdem ich ihm versichert habe, daß die beiden süssen meine eigenen Kinder sind liess er sich trotzdem nicht von seinem Vorhaben abbringen.
Ich wollte jetzt nicht vor den Augen meiner Kinder einen Streit entfachen, aber wüsste mal gerne was die Polizei dann unternommen hätte.

LG

Euer Armin
 
Armin Puschmann schrieb am 13. Juli 2007 - 20:45 Uhr:

'aber wüsste mal gerne was die Polizei dann unternommen hätte'

Hallo Armin,
großer grüner Wagen mit Gittern vor den Fenstern, Handschellen, Gegenlicht, hübsches Einzelzimmer (Zelle Nummer 4). Dieser "jemand" verwahrt dann so lange die Zwillinge, und die Kamera wird eingezogen - hast ja noch die D80 und andere Objektive.

Im Ernst: Natürlich wäre die Polizei vorbei gekommen und hätte dir vielleicht ein paar Fragen gestellt, aber ein echter Kinderschänder hätte wohl kaum das Eintreffen der Polizei abgewartet. Somit wäre die wieder weggefahren.

Hat der gute Bürger dich denn unbescholten mit den Zwillingen abzischen lassen?

Gruß Harry
 
Ich hätte Ihm sogar noch mein Handy für den Anruf gegeben, wenn er das mit mir abgezogen hätte. So ein Idiot.

Grüße,
Michael
 
Hallo Michael und Armin,
diese Person auf dem Spielplatz war mit Sicherheit ein übereifriger Bürger. Vieleicht hat er schon mal schlechte Erfahrungen mit sogenannten "Fotografen" am Spielplatz gemacht.

Nach geltendem Recht kann er durchaus die Polizei herbeirufen und wie jeder Bürger.Die Polizeibeamten haben die Pflicht und Aufgabe seine Beobachtung zu prüfen. Sie können hierfür die Personalien feststellen und den Beschuldigten zum Vorwurf befragen, aber alles das ist eine Ermessensfrage.

Letztendlich sollte man bei allen Aufnahmen mit gebotenen Maß an Höflichkeit und Rücksicht vorgehen und bei einem Gefühl von Unrecht besser Fragen. Das ist sicher besser als sich mit Anschuldigungen und teuren Anwälten herumschlagen. Wer allerdings von seinen Aufnahmen lebt der kennt im allgemeinen seine Rechte und die Grenzen.

Mfg Wolfgang
 
Hallo zusammen,

zur "Abrundung" des Vorfalls auf dem Spielplatz und dem Bürger:

1. Der Bürger hat das Recht die Polizei zu informieren.
2. Die Polizei wird vor Ort kommen, den Sachverhalt erfragen und die
Personalien des vermeintlichen Tatverdächtigen und des
Anzeigeerstatters feststellen.
3. Auf der Dienststelle wird ein sogenannter Vorkommnisbericht ge-
fertigt und abgeheftet. Damit wird eine Grundlage für Rückfragen,
aber auch für Wiederholungsfälle geschaffen.
4. Der Vater hat selbstverständlich das Recht seine eigenen Kinder
- wirklich nur seine eigenen Kinder - zu fotografieren.
5. Eine angemessenere Reaktion wäre das Gespräch mit dem Fotografen
gewesen und den Sachverhalt kurz abklären - im Zweifelsfall hätte
er immer noch die Polizei rufen können.
Grundsätzlich ist seine Vorsicht jedoch nicht zu beanstanden.


M.f.G.

Franz
 
Franz Rösch schrieb am 14. Juli 2007 - 7:44 Uhr:

'Grundsätzlich ist seine Vorsicht jedoch nicht zu beanstanden. '

Das meine ich auch. Allerdings kommt es darauf an, "wie" er seine Vorsicht ausgedrückt hat. Man könnte ja z.B. ein Gespräch damit beginnen, dass man dem Fotografen ein Lob für "seine" hübschen Kinder ausspricht. Über solch einen smalltalk kriegt man sicherlich raus, ob da ein Spielplatz- und Kinderpaparazzi unterwegs ist oder ein Vater mit seinen Kindern. In solch einem Fall wäre Armin bestimmt nicht verärgert gewesen.

Aufgrund der Ausführungen von Armin glaube ich eher, dass der vorsichtige Bürger sich etwas rüpelhaft benommen hat.

Schönes Wochenende!
Gruß Harry
 
Hallo zusammen,

da der Artikel eines "großen deutschen Fotomagazins" vielleicht nicht jedem zugänglich ist (ich habe ihn nicht gefunden), empfehle ich auch für Hobbyfotografen dringend diese Lektüre:

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Seit 2004 ist das "wahllose Rumknipsen" ja absolut nicht mehr einfach so erlaubt.

Gruß - Erich
 
Hallo liebe Fotofreunde,
Franz,Erich und die vielen Ungenannten diskutieren in die richtige Richtung und erst dann wenn alle den Wissensstand zum Beispiel aus dem hingewiesenen Artikel haben, sollten wir weiter über Grenzfälle reden.

Übrigens hat Armin kein Recht sich über den Beschwerdeführer aufzuregen, denn nach seiner eigenen Schilderung waren warscheinlich noch andere Kinder und Erwachsene auf dem Spielplatz und die mußten ebenfalls befürchten abgelichtet zu werden. Also hatte der Beschwerdeführer mit seiner Ansprache Recht und ich muß als Fotograf seinen Bedenken Rechnung tragen. Auch wenn ich behaupte, dass ich nur meine eigenen Kinder fotografiere, so muß das der Beschwerdeführer nicht glauben und kann auf die Einstellung der Aufnahmetätigkeit bestehen.
Natürlich macht auch hier der Ton die Musik und so lange keine Beleidigungen, Sachbeschädigungen und Tätigkeiten geschehen hat der Beschwerdeführer das Recht auf seiner Seite.

So ist es nun mal ...!

Mfg Wolfgang
 
Wolfgang Prietzel schrieb am 14. Juli 2007 - 13:27 Uhr:

'Auch wenn ich behaupte, dass ich nur meine eigenen Kinder fotografiere, so muß das der Beschwerdeführer nicht glauben und kann auf die Einstellung der Aufnahmetätigkeit bestehen. '

Dem würde ich wirklich etwas pfeiffen. Wie oft gehe ich mit Eltern begleitend auf Spielplätze, um deren Kinder zu fotografieren. Mit dem passenden Bildausschnitt achte ich immer darauf, dass keine anderen Personen als die des Auftraggebers auf das Bild kommen. Und wenn das Kind mal zu einem fremden Kind läuft, fotografiere ich eben nicht.

Könnte ja ein Kinderschänder sein..... wenn ich das lese, kommt mir echt die Galle hoch! Was machte der Typ den selbst da? Eventuell noch ohne eigenes Kind, was? Spinner, sage ich nur.


Michael
 
Hallo Michael,
natürlich Du kommst mit den Eltern auf den Spielpatz und fotografierst ihre Kinder. Genau das ist ja bestimmt vom Aufwand (Ausrüstung) auch für Laien zu erkennen und das ganze geschieht auch in einem bestimmten Bereich des Spielplatzes. Außerdem gehe ich davon aus, daß Du beim Eigentümer des Platzes (Gemeinde oder Stadt) Dein Vorhaben angemeldet hast, denn der Spielplatz ist ja nicht Dein privates Grundstück und steht nur für eine zweckgebundene Verwendung zur Verfügung (Spielen von Kindern und Aufenthalt von betreuenden Personen). Ob der Typ bei Armin's Erlebnis selber Kinder aus dem Platz hatte, oder eine berechtigte Betreuungsperson (Kindergarten, Oma,Opa oder Verwandter) von Dritten war ist nicht bekannt und spielt bei diesem Sachverhalt keine Rolle. Selbst ein unbeteiligter Beobachter kann Dich auf Dein Fehlverhalten aufmerksam machen und Dich zur Einstellung auffordern und natürlich die Polizei benachrichtigen.

Mfg Wolfgang
 
<!-quote-!><table bgcolor="#feffe6" border=3 bordercolor="#333333"><tr><td><font size=1 color="#000000"><font color="#feffe6">Zitat:Wolfgang Prietzel schrieb am 14. Juli 2007 - 14:21 Uhr:</font><p><font size=1 color="#000000">'ußerdem gehe ich davon aus, daß Du beim Eigentümer des Platzes (Gemeinde oder Stadt) Dein Vorhaben angemeldet hast, denn der Spielplatz ist ja nicht Dein privates Grundstück und steht nur für eine zweckgebundene Verwendung zur Verfügung (Spielen von Kindern und Aufenthalt von betreuenden Personen).'</font><font color="#feffe6">Zitatende</td></tr></table><!-/quote-!>

Sag mal Wolfgang, bist du wirklich so ein Paragraphenreiter?? In welchem Verhältnis würde denn dann die ganze Sache stehen? Das ist jetzt aber wirklich erheblich überspitzt.

<!-quote-!><table bgcolor="#feffe6" border=3 bordercolor="#333333"><tr><td><font size=1 color="#000000"><font color="#feffe6">Zitat:Wolfgang Prietzel schrieb am 14. Juli 2007 - 14:21 Uhr:</font><p><font size=1 color="#000000">'Selbst ein unbeteiligter Beobachter kann Dich auf Dein Fehlverhalten aufmerksam machen und Dich zur Einstellung auffordern und natürlich die Polizei benachrichtigen.'</font><font color="#feffe6">Zitatende</td></tr></table><!-/quote-!>

Welches Fehlverhalten denn? Die Eigenen und/oder die Kinder des Auftraggebers zu fotografieren?

Beachte Du immer fein alle Regeln und Gesetze und Du wirst den Spaß an der Fotografie verlieren.

Grüße,
Michael
 
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