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Fotograf vs Fotojournalist Beiträge Berufsgenossenschaft

emqi

Aktives Mitglied
Hallo zusammen
Ich mache gelegentlich für die Zeitung Bilder und hatte Mitte 2005
ein Kleingewerbe angemeldet um etwaigen "Fragen" wegen Schwarzarbeit aus dem Weg zu gehen.
Sofort war die BG Druck und Papierverarbeitung zur Stelle und wollte diverse Auskünfte haben. Nachdem ich meine Einkünfte als minimal angegeben hatte, war zuerst Ruhe, doch dann bekam ich neulich eine Rechnung für 2006 über einen nicht unerheblichen Betrag.
Nach Rücksprache mit der BG bekam ich die Auskunft, dass die Beiträge der BG nicht einkommensabhängig sind, und ich ja schliesslich bei einem Unfall auch versichert sei.
Nach einem längeren Gespräch bekam ich dann den Tipp, dass ich die Gewerbeanmeldung rückwirkend rückgängig machen könne und danach ein Gewerbe als Fotojournalist anmelden könnte.
Da gebe es dann die Möglichkeit der Beitragsbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen.

So und jetzt die Frage ans Forum: Habt ihr auch schon ähnliche Erfahrungen gesammelt und könnt ihr mir vielleicht weitere Infos geben, wie ich denn da vorgehen könnte.

Gruß

EMQI
 
Hallo Markus!

Vorweg ein Hinweis an alle: eine konkrete, fallbezogene Rechtsberatung dürfen nur Rechtsanwälte geben.

Markus Gauß (emqi) schrieb am 04. April 2007 - 17:44 Uhr:

'Gewerbe als Fotojournalist '
Fotodesign und (Foto-)Journalismus sind Freie Berufe. Eine Gewerbeanmeldung ist hierfür nicht nötig.

Ich habe meine freie, nebenberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet, die Umsatzsteuerfrage geklärt und das war's vorerst. Krankenversicherung etc. läuft über meinen Hauptjob.
Mit der BG hatte ich nie zu tun. Auch nicht vor Jahren, als ich hauptberuflich Journalistin und über die KSK sozialversichert war.
Kann aber sein, dass ich bezüglich BG einfach nur Glück hatte. Hab ich bis gerade eben noch nie drüber nachgedacht.

Kennst du diesen Themenstrang? http://www.nikoninfo.de/discus/messages/12/85766.html#POST45102

LG
Martina
 
Hallo Markus,

die Erfahrung, dass der BG-Beitrag unabhängig von Einkommen und auch Zeitaufwand (Nebenerwerb) ist, habe ich auch schon gemacht.

Aber dass es ein "Gewerbe" als Fotojournalist geben soll, ist mir neu. Fotojournalist ist eine freiberufliche Tätigkeit ohne Gewerbeanmeldung, muss nur beim Finanzamt gemeldet sein. Bevor ich vor einigen Jahren ein Gewerbe als Fotograf angemeldet habe, habe ich jahrzehntelang nebenberuflich als Fotojournalist gearbeitet und keinerlei Gewerbe angemeldet. Die Einnahmen wurden versteuert, es kam aber nie eine Berufsgenossenschaft zu mir und wollte Geld. Nach der Gewerbeanmeldung als Fotograf hab ich dann sehr schnell Post von der BG bekommen, vor einigen Tagen ebenfalls die neueste Jahresrechnung.

Gruß

Rüdiger
 
Hallo,

Ich denke als "Einzelkämpfer" muß man nicht in die BG, aber man kann.
Mit eigenen Angestellten muß man !

Viele Grüße aus der Eifel

Frank
 
Hallo zusammen,

darf ich den Kreis der Versionen noch etwas erweitern:

Wie sieht das mit einem "Künstler" aus? Gibt es diesen Berufs-Begriff nicht auch im Gewerbe- und Steuerwesen? Und wer entscheidet was?

Gruß
Andreas
 
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