lars_s
Kennt den Türsteher
Hallo,
in sehr vielen Ebay-Auktionen und bei anderen privaten Verkaufsangeboten liest man o.g. Satz. Dieser soll i.d.R. vermitteln, dass Garantieansprüche problemlos in Anspruch nehmen kann.
Ist das wirklich so? Meiner Meinung nach ist eine solche Karte ohne Unterschrift und Stempel des Händlers völlig wertlos und diese nachträglich auszufüllen / ausfüllen zu lassen ist Betrug und somit eine Straftat, erst Recht wenn noch ein falsches Kaufdatum eingetragen wird.
Was ist so eine unausgefüllte Garantiekarte also letztlich wert? Wer hat Erfahrungen oder Anmerkungen hierzu?
Grüße,
Lars
in sehr vielen Ebay-Auktionen und bei anderen privaten Verkaufsangeboten liest man o.g. Satz. Dieser soll i.d.R. vermitteln, dass Garantieansprüche problemlos in Anspruch nehmen kann.
Ist das wirklich so? Meiner Meinung nach ist eine solche Karte ohne Unterschrift und Stempel des Händlers völlig wertlos und diese nachträglich auszufüllen / ausfüllen zu lassen ist Betrug und somit eine Straftat, erst Recht wenn noch ein falsches Kaufdatum eingetragen wird.
Was ist so eine unausgefüllte Garantiekarte also letztlich wert? Wer hat Erfahrungen oder Anmerkungen hierzu?
Grüße,
Lars