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PortaitVersuche

yappi

Läuft öfters hier vorbei
Erste "Versuche" von Portaits.
Wenn mans so nennen kann.
Sind eher durch Zufall und durch rumprobieren entstanden.

Erstes Bild, Klassenkammeradin auf dem Gaudi-Haus in Barcelona
(probiert den Hintergrund unscharf hinzukriegen.)

123735.jpg



Hier die nächste Klassenkammeradin, allerdings in Palma de Mallorca, beim warten auf den Rückflug nach Frankfurt.
Also beim Zeit totschlagen ;-)

123736.jpg


Nachdem ich während der ganzen Fahrt fotografiert / geknipst hab, bin ich schon vom Rest der Klasse (Reseverkehrskaufleute) als "Photogeier" tituliert worden
crazy.gif
 
Das zweite Bild gefällt mir besser als das erste, weil es enger gefasst ist. Wissen Deine Klassenkammeradinnen, dass Du die Bilder hier veröffentlichst?

Michael
 
Michael Ritter (michael888) schrieb am 21. April 2007 - 15:59 Uhr:

'Wissen Deine Klassenkammeradinnen, dass Du die Bilder hier veröffentlichst? '

Denke, dass ist Aufgabe der Mods, sich darum zu kümmern.

Grüße,
Michael
 
Sie haben beide die Photos auf CD erhalten. Wissen also dass sie so fotografiert wurden und haben sich bisher darüber nicht bei mir beschwert.

Falls ich sie hierüber informieren hätte müssen (wusste ich nicht) tuts mir leid.

Dann bitte löschen. Und danke für die Info

MfG Pascal
 
@ Mickmann | Ich wollte hier keine Diskussion darüber. Die Mods können selbstverständlich davon ausgehen, dass alles wie üblich geregelt ist.

Michael
 
Hallo Pascal,

es ist i.d.R. erforderlich, das Einverständnis einer fotografierten Person zur Veröffentlichung einzuholen; ich schlage also vor, dass Du Deine Klassenkameradinnen fragst, ob sie wirklich einverstanden sind!

Gruß, Robert
 
Hi Robert

Ich weiss nicht, wie es rechtlich ausschaut, aber für mich ist der Fall klar: Die Person, die sich fotografieren lässt, lässt hier offenbar die Fotografie zu! Wenn keine Abmachungen darüber getroffen worden sind, dass das Foto nicht im Internet auftauchen darf, dann sehe ich keinen Hinderungsgrund im Rahmen des Forums ein solches Bild zu veröffentlichen. Man muss sich immer Fragen, wo die Grenze liegt. Hier ist jemand wissentlich fotografiert worden und da finde ich es viel weniger heikel das Bild einzustellen. Wo kämen wir hin, wenn wir jede Person auf dem Bild um Erlaubnis bitten müssten. Was glaubst du, auf wievielen Urlaubsbildern du schon gelandet bist, wenn jemand die Landschaft einfangen wollte. Natürlich, dort spielt es eine Rolle, ob Mensch oder Landschaft das Hauptmotiv sind, aber du verstehst, was ich meine. Mir käme es eigentlich nicht in den Sinn Personen nach ihrem Okay zu fragen, da ich ja nicht für Medien arbeite sondern diese Bilder nur für mich kreiere und halt auch das eine oder andere ins Forum stelle.

Ich weiss, dass die Sache rund um das Copyright und die Einwilligung mittlerweile recht heikel ist aber wir sollten das hier nicht überbewerten, finde ich.

Was sagen die Juristen?
happy.gif


Gruss
M;los

Nachtrag: Ich betrachte das Forum hier als einen Fotoclub, ob der jetzt fünf oder 500 Mitglieder hat. Und ich glaube, da wir als geschlossene Gruppe hier sind, ist es absolut okay das Bild zu veröffentlichen. Würde ich es hingegen auf einer Seite zum verkauf anbieten (damit Firmen es in ihren Präsentationen gebrauchen können etc.) dan wäre die Sache anders. Oder auch nur die zur Schau stellung an einer noch breiterer Masse zur Verfügung stehender Internetseite, da brucht man dann eher so ein "Modelrelease". Entschuldigt den Ausdruck, aber schlussendlich ist es wirklich sche***e wenn man in seinem Hobby kastriert wird.
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In Deutschland gilt das Kunsturhebergesetz (KUG), welches bestimmt, dass Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden können. Unter Verbreiten versteht man jede Weitergabe von Bildnissen beispielsweise im Internet, in der Presse oder im privaten Bereich.

Nur in Ausnahmefällen muss man sich Einschränkungen seines Rechts am eigenen Bild gefallen lassen. So zum Beispiel dann, wenn man ein Prominenter ist und die Privatsphäre ausreichend berücksichtigt wurde, man nur Beiwerk auf dem Foto ist oder anlässlich einer Versammlung oder einer ähnlichem Veranstaltung, unter die auch ein Sportereignis fallen könnte, ein "Bild in der Menge" aufgenommen wurde. Im letzten Beispiel müsste der Schwerpunkt eines solchen Bildes jedoch auf der Darstellung des Geschehens liegen.

Eine Person, von der ein Foto ohne Einwilligung veröffentlicht oder verbreitet wurde und auf die auch keine der vorgenannten Ausnahmetatbestände zutrifft, kann sich gegen die Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild wehren. Abgesehen davon, dass die vorsätzliche Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen gemäß § 33 KUG eine Straftat ist, kann ferner auch zivilrechtlich gegen den Verletzenden vorgegangen werden. In Betracht kommt ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung und Verbreitung des Fotos, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung (z.B. die Herausgabe des durch die ungenehmigte Veröffentlichung Erlangten) oder bei schwerwiegender Verletzung sogar Schmerzensgeld.

Es gilt natürlich wie bei vielen Delikten --> Wo kein Kläger, da kein Richter!
 
Ganz so einfach ist das leider nicht:

Wenn die fotografierte Person nicht im öffentlichen Interesse steht und erkennbar das Hauptmotiv des Fotos darstellt, muss sie sehr wohl gefragt werden, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden ist!

Anders ist es z.B. wenn ein belebter Marktplatz fotografiert wird - die dann auf dem Foto verewigten Personen stellen hier nicht das Hauptmotiv dar.

Mittlerweile dürfen Fotos aus der Privatsphäre auch von Personen, die im öffentlichen Interesse stehen, nicht mehr ungefragt veröffentlicht werden!

Fazit - Fakt ist, ohne Einverständnis i.d.R. keine Veröffentlichung!

Gruß, Robert
 
Hi Kai

Danke für den interessanten Beitrag. Ich wusste nicht, dass dies so genau geregelt ist. Mir schien das immer so eine Art Macke der Amerikaner zu sein, in den englischen Foren, in denen ich mich so herumtrieb. Dort wurde immer hin und her diskutiert. Ich nehme an, dass wir hier in der Schweiz auch ein ähnliches Gesetzt haben. Vorhin musste ich mich auch von meiner Freundin belehren lassen, dass es ganz ähnliche Einschränkungen (für den Fotografen) oder Sicherheiten (für den Fotografierten) gibt.

Da fällt mir noch ein: Ich wollte einmal am Zürichsee eine Menschenmenge fotografieren, denn da lagen hunderte von Leuten auf dem Boden und haben sich gesonnt und das darunterliegende Gras hat man nicht mal richtig erkannt. Da kam von irgendwo irgendsoein Typ und sagte, er wolle nicht fotografiert werden. Ich habe keine Ahnung, wo der herkam aber ich habe seinem Wunsch entsprochen. Eigentlich wollte ich ihm sagen, dass er hinter mich stehen soll damit ich das Foto trotzdem machen kann, aber er schien mir etwas komisch drauf zu sein und darum liess ich es.
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Gruss und schönen Sonntag noch.
M;los
 
Hi Milos,

Robert hat da völlig recht.

Doch in der Regel wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Ich bin immer noch abends in der Szene unterwegs und da werden sehr viele Leute fotografiert und ins Web gestellt. Ohne zu fragen. Wenn Sie sich dann sehen, gibt es vier Möglichkeiten:

Sie sagen gar nichts und freuen sich
Sie melden sich und wollen gerne ein Abzug von dem Foto
Sie melden sich und möchten, dass das Foto entfernt wird

Die 4. Möglichkeit, dass es gleich zur Anzeige gebracht wird, habe ich noch nicht erlebt.

Es kommt sehr häufig vor, dass ich Fotos von meiner Webseite woanders wieder finde. Irgendwie ist das Web trotz allem klein. Dann schreibe ich die Leute erst freundlich an. Frage aber auch noch, ob sie das Foto vielleicht von der abgebildeteten Person bekommen haben, mit der ich mich so weit wie möglich ebenso umgehend in Kontakt setze. Und wenn Sie nicht reagieren, ab zum Anwalt. Vorher alles mögliche sichern.

Hier geht es aber jetzt um das Urheberrecht.


Grüße,
Michael
 
@Milos,

In der Schweiz ist die Rechtslage ähnlich. Das Recht am eigenen Bild ist dort innerhalb der Generalklausel des Art. 28 ZGB als besonderes Persönlichkeitsrecht anerkannt. Für die Veröffentlichung und Verbreitung einer Bildaufnahme braucht man ebenfalls grundsätzlich eine Einwilligung der abgelichteten Person. Ausnahmsweise kann aber auch in der Schweiz die Veröffentlichung und Verbreitung eines Bildnisses ohne Erlaubnis zulässig sein. Gemäß Art. 28 Abs. 2 ZGB bedarf es dann keiner Einwilligung, wenn der Rechtfertigungsgrund des "überwiegenden öffentlichen Interesses" besteht.
 
@Michael,

Grundsätzlich gebe ich dir recht. Nur gebe ich zu bedenken, dass die Zivilrechtlichen Folgen erheblich seien können.

z.B. folgende Entscheidung vom OLG München:

Die Verbreitung eines Bildnisses ohne die nach § 22 KUG erforderliche Zustimmung des Abgebildeten begründet einen Anspruch des Abgebildeten aus §§ 812 I 1, 818 II BGB auf Zahlung eines Betrags in Höhe einer angemessenen Lizenz. Diesem Anspruch kann nicht entgegengehalten werden, der Verletzte hätte sich keinesfalls zur Erteilung der Zustimmung bereitgefunden. Daneben kann ein Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens bestehen.
OLG München, v. 09.03.1995 - 29 U 3903/94

Strafrechtliche Urteile bei Privatpersonen sind mir nicht bekannt.
 
Milos Bozovic (stealth) schrieb am 22. April 2007 - 0:05 Uhr:

'Ich betrachte das Forum hier als einen Fotoclub, ob der jetzt fünf oder 500 Mitglieder hat. Und ich glaube, da wir als geschlossene Gruppe hier sind, ist es absolut okay das Bild zu veröffentlichen.'
Ob erlaubt oder nicht, wurde ja von den Vorrednern hinreichend diskutiert. Aber "unter uns" sind wir doch nicht. Soviel ich weiß, kann jeder der zig Millionen Internetnutzer reinschauen.


Robert Rademacher (robert_rademacher) schrieb am 22. April 2007 - 10:18 Uhr:

'Fazit - Fakt ist, ohne Einverständnis i.d.R. keine Veröffentlichung'
Gibt es denn nicht irgendein Formular, wo alles draufsteht, damit sich nicht jeder selbst Gedanken machen muss und vielleicht etwas Wichtiges vergisst?

Gruß
Harry
 
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