Hallo,
nachdem bereits in verschiedenen Tageszeitungen darüber berichtet wurde, hat jetzt der von einem Hamburger Gerichtsurteil betroffenen Heiseverlag einen Artikel in c't 10/06 v. 2.5.06, S. 49 dazu veröffentlicht.
Danach hat das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 721/05) nunmehr die schriftliche Begründung seines schon damals beachteten Urteils vom 2.12.05 vorgelegt.
Nach diesem Urteil müssen Forumsbetreiber vor Veröffentlichung eines jeden Beitrags zum Forum diesen Beitrag auf seine Rechtmäßigkeit prüfen.
c't zitiert: " Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin (der Heiseverlag, HS) nicht über genügend Personal verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muß sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebes ... beschränken."
Rechtsanwälte sollen unter Berufung auf das Urteil bereits Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt haben.
Der Verlagsjustitiar des Heiseverlags wird mit den Worten zitiert: "Eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen könnte das Ende der gewachsenen Forenkultur in Deutschland bedeuten."
Der Heiseverlag habe beim OLG Hamburg Berufung eingelegt.
Vielleicht ist dies unter Forenbetreibern bereits hinreichend bekannt. Vorsorglich möchte ich es hier vortragen - auch zur Kenntnis der Forumsteilnehmer, die sich im eigenen und im Interesse des gemeinsam getragenen Forums nunmehr noch stärker ihrer Verantwortung für ihre Beiträge bewußt sein müssen.
Was das für das Abmahnungsunwesen bedeutet, ist leicht erkennbar.
Die weitere Rechtsentwicklung durch die Gerichtsinstanzen, vielleicht auch durch den Gesetzgeber, muß abgewartet werden.
Grüße, Heinz
nachdem bereits in verschiedenen Tageszeitungen darüber berichtet wurde, hat jetzt der von einem Hamburger Gerichtsurteil betroffenen Heiseverlag einen Artikel in c't 10/06 v. 2.5.06, S. 49 dazu veröffentlicht.
Danach hat das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 721/05) nunmehr die schriftliche Begründung seines schon damals beachteten Urteils vom 2.12.05 vorgelegt.
Nach diesem Urteil müssen Forumsbetreiber vor Veröffentlichung eines jeden Beitrags zum Forum diesen Beitrag auf seine Rechtmäßigkeit prüfen.
c't zitiert: " Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin (der Heiseverlag, HS) nicht über genügend Personal verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muß sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebes ... beschränken."
Rechtsanwälte sollen unter Berufung auf das Urteil bereits Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt haben.
Der Verlagsjustitiar des Heiseverlags wird mit den Worten zitiert: "Eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen könnte das Ende der gewachsenen Forenkultur in Deutschland bedeuten."
Der Heiseverlag habe beim OLG Hamburg Berufung eingelegt.
Vielleicht ist dies unter Forenbetreibern bereits hinreichend bekannt. Vorsorglich möchte ich es hier vortragen - auch zur Kenntnis der Forumsteilnehmer, die sich im eigenen und im Interesse des gemeinsam getragenen Forums nunmehr noch stärker ihrer Verantwortung für ihre Beiträge bewußt sein müssen.
Was das für das Abmahnungsunwesen bedeutet, ist leicht erkennbar.
Die weitere Rechtsentwicklung durch die Gerichtsinstanzen, vielleicht auch durch den Gesetzgeber, muß abgewartet werden.
Grüße, Heinz