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Bilderklau

Was mich immer noch interessiert (hab ichs vielleicht überlesen?!?): Wie bist Du dem Übeltäter denn ursprünglich auf die Schliche gekommen?
Zufällig auf einer Webseite ein Bild gesehen, das Dir bekannt vor kam?


Grüße,

Axel
 
Hallo Axel,

beim Googeln nach Bildern von Spassrennen kam mir eins recht bekannt vor...

Heute, am letzten Tag der endgültig letzten Frist, traf die Abschlusserklärung bei meiner Anwältin ein. Jetzt hat die Sache hoffentlich bald ein Ende.

LG
Martina
 
Hallo Martina!

Viel Glück auch von uns!
Haben schon deine Homepage besucht. Schöne Bilder!
Übrigens, wir wollten dir auf Impressum-Pflicht hinweisen, da haste schon deine Homepage ganz neu gestaltet.
Gut gemacht!

Gruß Dilo
 
crazy.gif
Nix Ende in Sicht.

Das eingereichte Abschlussschreiben der Gegenseite enthält nur eine Anerkennung bezüglich des Urheberrechtsverstoßes selbst, aber die Anwaltsgebühren werden dort nicht anerkannt. Im Begleitschreiben heißt es, meine Anwältin möge doch erneut Klage einreichen.

Nach dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts München (wegen der einstweiligen Verfügung) gibt's an den Anwaltsgebühren nix zu rütteln. Ein Vollstreckungsverfahren kostet dann wieder neu.

Es gibt jetzt eine Zahlungsfrist bis Ende des Monats und dann sehen wir weiter.

Kopfschüttelnde Grüße
Martina
 
Hallo Martina,
das ist ja wirklich eine "never ending story". Ich bewundere Dein Durchhaltevermögen. Ich hätte vermutlich schon irgendwann hingeschmissen.
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Ich hoffe, daß Dir bei der ganzen Sache keine realen Kosten entstehen, denn im Recht bist Du sicherlich. Aber wie Du siehst, sind "Recht haben" und "Recht kriegen" immer zwei paar Schuhe.

Drücke Dir ganz fest Die Daumen, dass es jetzt bald ausgestanden ist.
z04_breakdance.gif.gif

lichtvolle grüße
georgie
 
Man soll in diesem Fall nicht aufgeben, sonst gäbe ein Freibier für alle Bilderdiebe.
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Drücke dir fest die Daumen, Martina!

Gruß Dilo
 
Hallo Georg und Dilo,

"Hinschmeißen" ist schon aus Prinzip nicht. Dann hätte ich ihm die Fotos besser gleich schenken können.

Seit der Abmahnung geht es außerdem um die stetig steigenden Anwaltsgebühren. Einmal angerollt kann man so ein Verfahren nicht mehr stoppen, bis auch die Kostenfrage geregelt ist.

Durchhaltevermögen kostet mich das aber nicht. Den Rechtsstreit regelt meine Anwältin nach "Schema F" und geltender Gebührenverordnung. Was den Ablauf angeht, bin ich quasi selbst nur Zaungast.

LG
Martina
 
Ach so, Robert, ganz übersehen:
Robert Rademacher (robert_rademacher) schrieb am 07. Juli 2007 - 1:33 Uhr:

'Soweit ich Dich bisher verstanden habe, geht es hier erst mal um eine zivilrechtliche Klage, nicht um eine Straftat: Du verlangst doch Schadenersatz (entgangene Einnahmen), oder? Das ist dann Zivilrecht'
Das ist meines Wissens vergleichbar mit Forderungen der Bahn wegen Schwarzfahrens. Die verjähren z.B. viel später und sind von der Privatinsolvenz ausgeschlossen, weil sie aus einem strafrechtlichen Delikt hervorgehen. Anders also als reine Zivilforderungen wie z.B. eine Tierarztrechnung (selbst das kann ein Delikt sein, wenn man mit voller - also betrügerischer - Absicht Schulden macht, obwohl man weiß, dass man sie nicht bezahlen kann). Deshalb gehe ich davon aus, dass auch Rechtsschutzversicherungen hier eine Unterscheidung machen.

Sollte er die Sache tatsächlich auf eine Versicherung abwälzen können, sei's ihm gegönnt. Aber selbst wenn er in der Sache an sich Versicherungsschutz hätte, würde es mich sehr wundern, wenn die solche unnötig teuren "mein Name ist Hase und ich bin bockig"-Spielchen zu bezahlen bereit wären.

LG
Martina
 
Robert Rademacher (robert_rademacher) schrieb am 07. Juli 2007 - 1:33 Uhr:

'Allerdings kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ein Rechtsschutzversicherer hier eine Aussicht auf Erfolg unterstellt - nur in diesem Fall würde er i.d.R. auch eine Deckungszusage erteilen '
jepp
 
Martina schrieb am 18. Oktober 2007 - 11:00 Uhr:

'aber die Anwaltsgebühren werden dort nicht anerkannt. Im Begleitschreiben heißt es, meine Anwältin möge doch erneut Klage einreichen.'
was die sich so alles einfallen lassen ...
z04_kaputtlachen.gif
Martina schrieb am 18. Oktober 2007 - 17:07 Uhr:

'Sollte er die Sache tatsächlich auf eine Versicherung abwälzen können,'
kann ich mir offengestanden nur schwer vorstellen ...
biggrin.gif
Martina schrieb am 18. Oktober 2007 - 16:41 Uhr:

'"Hinschmeißen" ist schon aus Prinzip nicht. Dann hätte ich ihm die Fotos besser gleich schenken können.'
sehe ich auch so ... also weiter toitoitoi!

Gruß, Robert
 
(n)ever ending?
crazy.gif


aktuelle Fortsetzung:

Eine Zahlungszusage samt (nochmal verlängertem) Termin über die vom Gericht festgesetzten Anwaltsgebühren (rund 750 Euro) für die einstweilige Verfügung liegt jetzt immerhin vor.
Die Gerichtskosten gehen extra und direkt nach München.

Außerdem sind immer noch die außergerichtlichen Anwaltskosten für die Abmahnung und das Abschlussschreiben mit rund 900 Euro fällig.

Wenn das nicht zeitgleich über die Bühne geht, reicht meine RA nächste Woche Zahlungsklage ein. Das wird nochmal gute 700 Euro kosten.

LG
Martina

PS: Das sind übrigens die regulären Preise für 1 geklautes Bild. Da hat er sozusagen noch Glück, dass das Gericht die Kosten nicht für beide Fotos voll angesetzt hat.
Mich lehrt diese Sache eins ganz besonders: Finger weg von fremderleuts Fotos...
 
Fortsetzung...

wieder keine Zahlung eingegangen, Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt

Die Lawine rollt also weiter...

LG
Martina
 
Hallo Martina,

die Geschichte macht beim lesen wirklich "Spaß".
Ich freu mich schon auf die Fortsetzung... auch wenn du es bestimmt gerne beendet sehen möchtest.

Viel Erfolg weiterhin...

PS: Falls dir wieder einmal Bilder abhanden kommen, dann schau dir mal die Seite www.fixprotect.de an. Vielleicht hilft dir die Software ja die Bilder wieder zu finden.

Gruß

Armin
 
Hallo Armin,

dank dir für den Tipp! Bin mir gerade nicht ganz sicher, ob ich das wirklich alles so genau wissen will...
crazy.gif


LG
Martina
 
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