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Was ist das A und O bei der Streetfotografie ...?

Interessanter als §22 ist § 23 KunstUrhG:

§ 23

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Unterpunkt 4, auf den könnte man sich berufen, wenn's um künstlerische Photographie geht. Das Problem ist nur, daß der übliche Staatsanwalt/Anwalt/Richter von Kunst soviel Ahnung hat wie eine Kuh vom Eierlegen. Im Zweifelsfall bleibt die Beweislast samt Gutachten am Photographen hängen, was langwierig und teuer werden kann.
Kunstfreiheit? Darunter stelle ich mir eigentlich was anderes vor. Hier wird ein sehr interessanter Zweig der Photographie ohne vernünftigen Grund geknebelt, übrigens mit dem Nebeneffekt, daß es in 30, 40, 70 oder 100 Jahren aus der heutigen Zeit keine privaten, photographischen Zeugnisse auf hohem Niveau gibt (ggf. noch zensierte, politisch korrekte oder handverlesene 08/15-Pressebildchen und die üble Handyknipserei zähle ich da nicht), wie sie August Sander oder Cartier-Bresson aus ihrer Zeit noch hinterlassen konnten. Heute wäre C.-B. schon längst im Armenhaus wegen der vielen Prozesse, die er am Hals hätte... :(
Absurdistan läßt schön grüßen...

Den 15-jährigen Bubi hätte ich vermutlich gefragt, ob ihm seine Mutter nicht beigebracht hat, daß man Fremde nicht einfach anquatscht... Meine Toleranzbreite für dummes Gerede ist schmal, sehr schmal... Allerdings reicht bei mir gewöhnlich ein scharfer Blick und a Ruh' is'...

Gruß
Wolf
 
Moin,

Unterpunkt 4, auf den könnte man sich berufen, wenn's um künstlerische Photographie geht. Das Problem ist nur, daß der übliche Staatsanwalt/Anwalt/Richter von Kunst soviel Ahnung hat wie eine Kuh vom Eierlegen. Im Zweifelsfall bleibt die Beweislast samt Gutachten am Photographen hängen, was langwierig und teuer werden kann.

Naja, so spontan würde ich erwarten, dass hier die selber Grenze gezogen wird wie zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken. Aber auch da muss einem Photographen klar sein, dass nicht jedes Auslösen gleich ein Lichtbildwerk ergibt.

Gruß,

Heiner
 
Ich habe Bauchschmerzen, meine Fotos als künstlerisch zu bezeichnen, einerseits weil ich hohen Respekt vor Kunst habe, andererseits weil es mir nicht besonders wichtig ist.
Aber wenn man durch Publikationen nachweisen kann, dass man fotografisch künstlerisch arbeitet, dann wird auch ein Richter nicht leicht künstlerische Tätigkeit absprechen können.
Die künstlerische Freiheit ist ja ein hohes Gut und auch ein weites Feld und kann nicht leicht ignoriert werden.
Das ist vielleicht auch eine Möglichkeit zu seiner eigenen Street Fotografie zu stehen.

Aber es kann nicht mein Interesse sein während dem Fotografieren dauernd ins Strafgesetzbuch zu schielen und Angst zu haben.
Also ist es besser fürs eigene Archiv zu produzieren, alles andere relativiert sich dann von selber.
Wenn ich alles auf Festplatten und DVD´s archiviere werden meine Nachfahren in 30 Jahren ohnehin nur mehr ein Monitorrauschen erblicken :))))).
Archivierte und unpublizierte Blindheit.

Grüsse,
karls
 
Kleine Kamera und Großer Bagger

Was geht, sind Stimmungen, die Menschen nur als Randerscheinungen einer betonierten Welt zeigen, unscharf, nicht zu erkennen, weil von hinten abgebildet, verwischt... Da lasse ich mir dann auch nicht reinreden und dumme Fragen ignoriere ich...

Stimmt - hier mal ein Beispiel vom vergangenen Wochenende...

20110116-_HOF1839.jpg
  • NIKON CORPORATION - NIKON D3
  • 70.0-200.0 mm f/2.8
  • 200.0 mm
  • ƒ/5.6
  • 1/160 sec
  • Pattern
  • Auto exposure
  • ISO 200


Gruß, Holger
 
Ich habe zu dem Thema grade ein ganz interessantes PDF gefunden. Vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen:

http://www.85mm.ch/streetfotografie.pdf

Über die Ansätze mag man streiten:

Für den Notfall kann man noch einen Pfefferspray und die Telefonnummer der lokalen Polizeiwache dabei haben, falls es zu Problemen kommt. Ansonsten hat man ja gutes Schuhwerk, welches auch schnell sein sollte.

Interessant zu lesen und gute Beispiele hat es allemal.

Grüsse
Frank
 
Ich sehe diese Problematik auch in anderen Foren, z.B. bei der Eisenbahnfotografierei, wo Foto´s von Dampfspektakel gezeigt werden. Da werden Gesichter verpixelt, Kennzeichen unkenntlich gemacht und weiteres.
Diese Hysterie wird in Österreich von einem Frorum derart ausgeschlachtet das es im Internet schon zu Mobbing und dergleichen gekommen ist wenn du dem Forenbetreiber zu wenig Rechts stehst und nicht nach seiner Pfeife tanzt. Anfänger in der Fotografie wird das Hobby madig gemacht und so weiter und so weiter..........
 
Das ist in diversen Nichtfotoforen absolut zur Praxis geworden, das alle Kennzeichen bzw. Personengesichter verpixelt oder ausgeblendet werden müßen - da stell ich keine Fotos mehr ins Netz oder verlasse das Forum ganz.

Aber um noch einmal auf das Thema Street zu kommen.
Personen müßen bei Street nicht unbedingt sein.
Ein Auto das durch eine Straße fährt evtl. mit Bewegungsunschärfe paßt meiner Meinung nach genauso.
Alltagsscenen die eine Geschichte erzählen ist für mich die Street Definition.

Grüße aus Innsbruck
Michael
 
In den besagten Foren ist es so, dass man Personen untereinader kennt und sich die Foren untereinander bis zu Gerichtsverhandlungen wgen Fotoklau und Datenklau bekriegen. Es wird auch vor Sachbeschädigung an Fahrzeugen nicht haltgemacht nur weil man einem anderen Forum wohlgesonnen ist. Darum wird auch das Gesicht und andere Kennzeichnungen verpixelt.......

Und froh bin ich, dass solche unarten in diesem Forum noch nicht praxis ist.......
 
...mir gefiel eigentlich am besten der Hinweis:

"Tragt immer saubere Unterwäsche, falls ihr mal überfahren werdet":z04_kaputtlachen::z04_Flucht:

Gruß, Holger
 
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