CI-Fotocommunity

Registriere Dich jetzt kostenlos!

Dadurch bekommst Du Zugang zu dem geschützten Mitgliederbereich, kannst beim Gebrauchtmarkt mitmachen und stellst nebenbei auch noch sicher, dass niemand Dir Deinen Wunsch-Usernamen wegschnappt.

Bei Kauf zusätzlich versichern? Vollschutz

ebes8

Mitglied
Hallo liebe Mitglieder,

bei Foto-Erhardt wird ein Vollschutz beim Kauf der Kamera angeboten (knapp 50 Euro für 3 Jahre). Haltet Ihr das von Eurer Erfahrung mit Digital-SLRs für sinnvoll?

Danke

ebes8
 
Das kann nur jeder für sich selber beantworten...

Aber ich bin der Meinung das man genug Geld für eine Spiegelreflex bezahlt und diese dann auch zu funktionieren bzw zu halten hat.

Hätte ich beim Kauf, eines so teuren Gerätes, bedenken bezüglich der Qualität würde ich die Finger davon lassen.

Aber das bleibt ja jeden selbst überlassen...

Gruß
Nilo:)
 
was heißt "Vollschutz"? Sind da Reparaturpauschalen für bestimmte Leistungen enthalten (Staubentfernung, was weiß ich?)?
 
[FONT=verdana,arial]Hier etwas Info dazu

Zitat:
Sie sichern sich durch den zusätzlichen Kauf eines Vollschutz-Produktes Leistungen, die weit über die Hersteller-Garantie des Gerätes hinaus gehen. Die 36 bzw. 60 Monate Schutz auf Material- und Herstellungsfehler garantieren Ihnen, dass hier keinerlei zusätz- liche Kosten auf Sie zu kommen, falls das geschützte Gerät innerhalb der Laufzeit defekt werden sollte, also einen Hardware-Schaden aus den genannten Gründen erleidet. Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch den Vollschutz bereits abgedeckt. Der Kassenbeleg mit Gerät und Vollschutz stellt für Sie den Nachweis und die Berechtigung dar, im Falle eines Hardware-Schadens die Leistungen einzufordern. Der Preis für das jeweilige Vollschutz-Produkt ist pro zu schützendem Gerät nur einmal zu bezahlen und ist darauf hin 36 bzw. 60 Monate lang gültig.

Durch die Kooperation mit internationalen Versicherungsanstalten bietet der Foto Erhardt-Vollschutz zusätzlich Schutz gegen weitere, unvorhergesehene, plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Hardware, unter Anwendung der später beschriebenen Selbstbehaltsregelung:
[/FONT][FONT=verdana,arial]Deckungstabelle:[/FONT]


  • [FONT=verdana,arial]
    [*] Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers (Fehlbedienung, Sturz, Bruch, Flüssigkeit) mit Selbstbehalt.
    [*]Mechanisch einwirkende Gewalt, Implosion oder sonstige Wirkung unter Unterdruck.
    [*]Wasser oder Feuchtigkeit aller Art durch Elementarschäden, Schäden an Gebäuden (Rohrbruch etc.).
    [*]Elementarschäden, wie Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost, Überschwemmung, Lawinen.
    [*]Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art sowie relevante Schäden durch Feuerlöschung.
    [*]Versengen und Verschmoren, Rauch und Ruß durch äußere Einwirkung.
    [*]Indirekter Blitzschlag.
    [*]Unmittelbare Wirkung elektr. Energie infolge Erdschluss, Kurzschluss, Überspannung etc.
    [*]Material- und Herstellungsfehler.
    [*]Über- oder Unterspannung, elektronische Aufladung, elektromagnetische Störung.
    [/FONT]
 
Als Profi-Fotoknipser würde ich darauf eingehen, denke ich. Massgeblich ist auch, wie ich grundsätzlich mit so Geräten umgehe und wie oft mir bei anderen Dingen was kaputt geht. Wer keinen 'technischen Schutzengel' hat, sollte die Police vielleicht in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sollte auch eine DigiSLR was aushalten, aber die Erfahrungen sind hier sicherlich unterschiedlich. Mit der Robustheit eines alten OM-Gehäuses kann ich das bestimmt nicht vergleichen...

Beste Grüße
Frank
 
Solch eine erweiterte Garantie wurde mir neulich auch angeboten. Natürlich sind 5 Jahre Garantie besser als 2 Jahre. Aber derartige Garantien gelten in der Regel nur für Produktionsfehler, nicht für Verschleiß. Produktionsfehler machen sich aber meistens bereits innerhalb der ersten 2 Jahre bemerkbar. Sollte sich der Sensor nach 24 Monaten verabschieden, hat man natürlich Pech gehabt. Soll gelegentlich bei billigen Kompakten vorkommen, bei Olympus D-SLRs oder der Pen hoffentlich nicht.

Viele Grüße
Detlef_MB
 
Also wenn ich mir das so ansehe, ist höchstens der erste Punkt für mich interessant. Mit einer Garantieerweiterung hat das allerdings wenig zu tun. Viele der angegebenen Dinge sind auch in den normalen Hausratversicherungen enthalten. Bringen daher keinen Vorteil, wenn man diese schon hat. In der Praxis wäre ich gespannt, wie kreativ die Versicherung in Sachen Ausschkussgründe ist. da kann man oft ein böses Erwachen haben. Ging mir so mit der Haftpflichtversicherung, die wir vor allem wegen der Kinder haben. Wenn die wirklich mal was anstellen, ist die Versicherung immer raus, wenn wir unserer Aufsichtspflicht genüge getan haben. Das zerkratze Auto des Nachbarn ist dann aber weiterhin ein nachbarschaftliches Problem, dass man nicht ignorieren mag. :angry:

Von daher würde ich die Finger von lassen. Lohnt wenn auch nur für teure Kameras. Die Objektive sind ja zum Teil noch viel teurer. Sind die dann auch mit versichert? Glaube ich kaum. Im Falles eines Sturzes hätte ich aber um meine Objetive mehr Angst als um die Bodys. Die E-3 wird schon einiges aushalten. Bei mir hatte sie einen kleinen Absturz, bei dem der Elinchrom-Skyport-Blitzauslöser im Sucherschuh zerborsten ist. Kamera und Objektiv haben ohnen Schäden überlebt.

Uli
 
Loool

Ging mir so mit der Haftpflichtversicherung, die wir vor allem wegen der Kinder haben. Wenn die wirklich mal was anstellen, ist die Versicherung immer raus, wenn wir unserer Aufsichtspflicht genüge getan haben. Das zerkratze Auto des Nachbarn ist dann aber weiterhin ein nachbarschaftliches Problem, dass man nicht ignorieren mag. :angry:
Uli

Da muß man halt 3€ im Monat mehr ausgeben und dann sind auch Kinder unter sieben Jahre mit drinnen!!!:z02_deal: Sorry, Uli konnte ich mir nicht verkneifen!!! hihihi

Überall das Kleingedruckte.... auch ein Grund mehr solche Versicherungen nicht zu nehmen! Da stimme ich den meisten Beiträgen vollkommen zu!!!

Gruß
Nilo
 
Hallo Nilo,

mit dem Kommentar kann ich leben, denn es ging nicht um meine Versicherung. Es wurde von der Versicherung auch nicht das Alter des Kindes bemängelt, sonders man arbumentierte, Dass die Haftpflicht der Eltern nicht bestand, da sie der Aufsichtspflicht nachgekommen waren. Folglich muss die Versicherung nicht zahlen, da die Eltern es rechtlich gesehen auch nicht müssen. Hilft einem aber nicht, wenn man z.B. dem Nachbarn den Schaden schon aus moralischen Gründen ersetzen muss. Die Versicherung zahlt halt nur, wenn die Ersatzpflicht besteht. Und das kind slebst konnte man ja auch nicht haftbar machen. In solchen Fällen würde der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleiben.

LG Uli
 
Danke für eure Antworten! Ich habe mich jetzt mal gegen so eine Extra-Versicherung entschieden und die E620 gekauft. Da habe ich in nächster Zeit viel zu lernen, ich freue mich drauf.
 
Hatte ich...

Im Dezember genau so gemacht! Wirst bestimmt viel Spass mit deiner neuen E620 haben.
Ich bin von der Kamera begeistert, wird Dir auch nicht anders ergehen!!!:)

Gruß
Nilo
 
Zurück
Oben