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Eventfotografie rechtliche Lage

stefan

Läuft öfters hier vorbei
Hallo,

mich beschäftigen sc


Hallo,

mich beschäftigen schon lange mehrere Fragen. Ich selbst bin kein ausgebildeter Fotograf, somit auch kein Fotografenmeister - nur ausgebildeter Kaufmann und Biologiestudent.

Wie sieht die rechtlich Lage aus, wenn ich auf öffentichen Veranstaltungen fotografiere und vor Ort meine Bilder zum Verkauf anbiete bzw. diese dann zum Bestellen ins Internet setze?!? Die Erlaubnis vom Veranstalter (falls nötig) habe ich, ich gebe mich nicht selbst als Berufsfotograf aus und ein Gewerbeschein könnte ich ja beantragen.

Und wie sieht es bei Hochzeitsfotos vor Ort aus, d. h. nicht im Studio?

Ich habe nicht unbedingt Lust, plötzlich ´ne Menge Strafe zu bezahlen, wenn sich nun ein Konkurrent (ein ausgebildeter Fotograf) bei seiner Kammer oder sonst wo beschwert, weil ich ihm sein Geschäft vermiese (weil ich besser oder preiswerter bin). Ich möchte einfach ein wenig damit verdienen, um mir mein Hobby zu finanzieren, denn gute Teles für die Naturfotografie sind sehr teuer ;-)

Wie sieht es mit freier Mitarbeit bei Zeitungen aus? Wie sehen da die Bedingungen und Chancen aus? Wie hoch ist der Standardtagessatz? Lichtstarke Objektive, DSLR und Flexibilität besitze ich . . .

Fazit: was darf ich und wie muss ich das "Kind" nennen, um keine Probleme zu kriegen. Ordentlich versteuern tue ich.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar . . .

Gruß Stefan
 
lieber herr stefan!
falls sie


lieber herr stefan!
falls sie aus österreich sind. eine tätigkeit in der von ihnen beschriebenen art erfordert (in österreich) ein gewerbeschein. infos dazu erteilt ihnen die wirtschaftskammer. in österreich wird demnächst von der innung der fotografen eine aktion scharf gegen illegales gewerbliches fotogrfieren und somit gegen "fotografen" ohne gewerbeschein ausgeführt werden. dies zu ihrer info.
also am besten mit den entsprechenden behörden reden und einen gewerbeschein als fotograf lösen um sich unnötigen ärger und ggf. eine anzeige zu ersparen. je nach dem was sie fotografieren wollen lösen sie das anmeldegewerbe des pressefotografen (nur für öffentliche veranstaltungen) oder den reglementierten gewerbeschein des vollfotografen (zb. für hochzeiten vor ort, studioaufnehmen, alle andere) der jedoch prüfungen und das 18. lebensjahr zur erlangung des gewerbescheines voraussetzt.
der korrekte weg ist stets der beste, sie können mit reinem gewissen erhobenen hauptes nach herzenslust fotografieren und über den geringen kammerbeitrag haben sie auch noch eine rechtschutzversicherung zu ihrem schutz.
also anmelden und los geht es.
viel spaß
mag. klaus leesemann
innungsmeister der kärntner fotografen
 
Hallo Klaus Leesemann,

erst


Hallo Klaus Leesemann,

erstmal herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Leider bin ich nicht aus Österreich und das dt. Recht sieht da sicherlich anders aus.

Mein Problem ist eigentlich nicht der Gewerbeschein, denn den möchte ich ja schon gerne haben und halte ihn sinnvoll . . . unter anderem kann man seine Ausrüstung absetzen und die wirklichen Steuern, die ich dann noch zahlen müßte, sind doch eher gering - aber ich bin offiziell!

Eine Fotografenhaftpflicht werde ich bald haben, wenn ich meinen Versicherer meiner Fotoausrüstung gegen einen Neuen und zweckmäßigere Versicherer eintausche.

Tja, wie das mit unserer dt. Fotografenkammer ist, weiß ich nicht so recht. Juristischen Texten zufolge, kann man hier nur selbstständig fotografieren, wenn man den Fotografenmeister hat. Und in die Kammer nehmen die wohl nur ausgebildete Fotografen auf, oder nicht?!? Das Meistergesetz hinsichtlich der Selbstständigkeit hat sich hier wohl geändert, aber betrifft das alle Bereiche oder nur bestimmte Gewerbe?!?

Ich kann doch nicht noch eine weitere Ausbildung machen, nur um ab und zu mal auf Veranstaltungen zu fotografieren - dt. Bürokratie!!!

Als Biologe muss man ja leider schauen, ob man überhaupt einen guten Job findet und da wäre doch die Fotografie auf öffentlichen Veranstaltungen ein netter Zuverdienst und über die Steuern kann sich der Staat/Gesellschaft freuen. Letztendlich möchte ich später einmal nebenberuflich eher die wissenschaftliche und allgemeine Naturfotografie betreiben, aber das braucht noch Zeit (fürs Archiv) und Geld für die nötige Ausrüstung (z. B. großes Tele).

Alle beruflichen Naturfotografen, die ich kenne, sind meist alles andere als ausgebildete Fotografen (viele Biologen oder sonstwas) - eine Ausnahme: Fritz Pölking, der ist Konditor und Fotografenmeister. Naja, so oder so ist das Verkaufen von solchen Bildern wohl nicht das Problem . . . wenn sie denn einer will ;-)

Zur Zeit fotografiere ich manchmal auf Reitveranstaltungen zum Spaß und zur Übung. Verkaufen tue ich nur Bilder auf dem eigenen Reitturnier und spende das meiste Geld unserem Verein. Ansonsten noch Oldtimerveranstaltungen bzw. deren Ausfahrten, aber da bin ich auch selber Mitglied.

Letztendlich geht es doch nur um ein paar Kröten, d. h. wenn ich es zwei Monate im Jahr jedes Wochenende (á 12 Std. täglich nonstop) betreiben würde, dann reden wir über Peanuts und ich könnte mir dann nach Abzug aller Kosten gerade mal ein 70-200/2,8 IS L kaufen ohne Einberechnung der Verschleisses der Ausrüstung, sondern nur Materialkosten abgezogen. So Gewinnbringend ist das halt auch mal wieder nicht, denn ich muss einen zweiten Mann fürs Drucken/Verkaufen bezahlen (sprich ein Freund hilft mir und wir teilen gerecht), ich spende aus Überzeugung ca. 20% dem Verein und meine Preise sind günstig und fair. Aber es macht sehr viel Spaß!!!

Einbringender wäre das wohl doch eher als Pressefotograf im lokalen Bereich - auf freier Mitarbeiterbasis, denke ich. Das andere macht aber mehr Spaß, nur leider haben die Leute nicht mehr soviel Geld übrig für ein gutes Bild . . . nur wollen die meist erstmal einiges von einem sehen, bevor sie dir Aufträge erteilen - verständlich.

Also, nochmal meine Frage: kann ich mit einem Gewerbeschein in Deutschland auf öffentlichen Veranstaltungen fotografieren, um diese Bilder dann zum Verkauf anzubieten?!? Die Leute kaufen ja nur, wenn ihnen das Bild gefällt . . .

Es wird einem nicht leicht gemacht in Deutschland Geld zu verdienen . . . für alles braucht man Führerscheine, Gesellenbriefe, Meister, Diplome und bei Biologen noch mindestens den Dr., sonst wird man nicht ernst genommen . . . ein Biologe darf noch nichtmal den Job eines BTA ausüben (biologisch technischer Assistent) - nicht abwärts kompatibel eben :)

Gruß Stefan
 
Hallo Stefan,

ich hatte mic


Hallo Stefan,

ich hatte mich auch schon mal mit dem Thema beschäftigt. Ich hatte dazu auch ein gutes Buch gekauft in dem einiges dazu beschrieben worden ist. Leider habe ich das Buch aktuell nicht mehr gefunden. Meine Erkenntnisse dazu waren damals:
Portraitfotografie, Hochzeiten u.ä. gilt immer als Handwerk und man benötigt einen Meisterbrief in Deutschland. Mit der Beantragung eines Gewerbescheins läuft man automatisch Gefahr, als Handwerker angesehen zu werden und bekommt Ärger mit der entsprechenden Kammer. Es wurde daher in dem Buch abgeraten einen Gewerbeschein zu beantragen, sondern das ganze nur in der Steuererklärung mit dem Finanzamt abzurechnen. Anders verhält es sich, wenn man als Fotokünstler oder Fotoreporter unterwegs ist. Beim Fotokünstler wurde darauf hingewiesen, daß hier i.d.R. für die Anerkennung als Künstler vom Finanzamt ein entsprechendes Studium erwartet wird oder man die Teilnahme an Ausstellungen - am besten mit Gewinn eines Preises - nachweist. Der Fotokünstler muß sich jedoch dann wieder bei einer Art Künstlergewerkschaft anmelden und versichern. Also wieder einer, der von einem Geld haben will. Für den Fotoreporter gab es auch ein paar Voraussetzung, die ich aber nicht mehr im Kopf habe.

Daher bin ich im Moment wieder davon abgekommen, meine Bilder zu verkaufen und werde das Ganze irgendwann über den Fotokünstler angehen.

Sollte ich das Buch noch finden, schreibe ich Dir die ISBN-Nr auf.

Gruß
Rainer
 
http://www.bundesregierung.de/artikel-,413.486363/Uebersicht-ueber-zulassungspfl.htm

Dort gibt es eine Übersicht, bei welchen Berufen weiterhin der Meisterzwang besteht und bei welchen er seit dem -ich glaube- 1.1.2004 aufgehoben ist. Als Fotograf benötigt man KEINEN Meisterbrief mehr. Jedenfalls habe ich das aus dieser Quelle herausgelesen.
 
. . . danke für eure vielen Be

. . . danke für eure vielen Beiträge, ich werde mir nun mal in Ruhe die Links anschauen, aber wie es aussieht, ist es mehr schwer als leicht im Lande Deutschland :-( typisch eben!

"ich frage mich nur manchmal, wie das ausändische Profifotografen hier machen . . . nehmen wir mal den verstorbenen Newton aus USA, der hatte sicherlich keinen Meister bzw. eine Ausbildung zum Fotografen vorzuweisen - aber alle Welt stellte seine fotografischen Fähigkeiten niemals in Frage, für alle war er ein Berufsfotograf und keine Kammer oder deutscher Kollege wäre jemals auf die Idee gekommen, ihn aufgrund seines nicht vorhandenen Meister/Ausbildung nicht in Deutschland arbeiten zu lassen bzw. ihn bei der Kammer anzuschwärzen oder ähnlichem! Ich denke schon, das er des öfteren auch in Deutschland Aufträge hatte bzw. seine Bilder hier vertrieb!" - nur so ein Gedanke am Rande.

Gruß Stefan
 
Hallo Stefan, so ist das eben

Hallo Stefan, so ist das eben in unserem guten deutschen Lande. Es wird Zeit das die Handwerksordnung richtig reformiert wird, damit die Konkurrenzierung in Kraft tritt. Solange allerdings alte Bande ziehen werden um uns herum die >Länder immer noch ein Stück weiter vorne sein. Uns geht es noch nicht schlecht genug solange die Lobby bestimmter Verbände noch zu groß ist. Siehe dir Ärzte Rechtsanwälte und sonstige an..oder Steuerberater... ich bin für Ausbildungsberufe, aber nur wenn sie Sinnmachen und bsplw.leib und leben daran hängt, zB. in der Elektro oder Autobranche. Da wo das Gefallen und geschmack eine Rolle spielt benötigen wir sei nicht, denn da entscheidet nur der Kunde darüpber was gut und schlecht ist. Darüber wird dann selektiert..

Grüße
Jürgen
 
Also, ich habe mich nun nochma

Also, ich habe mich nun nochmal schlau gemacht. Ich stecke nämlich in der gleichen Situation. Die Handwerkskammer perönlich hat mir heute mitgeteilt, dass es seit 1.1.2004 offiziell erlaubt ist. Man darf nun auch Hochzeits- und Portraitfotografie machen, ohne das Fotografenhandwerk erlernt haben zu müssen. Man muss sich nur bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Die Unterlagen hierfür bekommt man zugeschickt... Also alles erlaubt. Ist doch eine gute Nachricht... Grüße Marion
 
. . . das nenne ich doch mal ´

. . . das nenne ich doch mal ´ne gute Nachricht. Danke Marion für diese Information!!!

Super!!! Kann mich ja dann fürs nächste Jahr eintragen lassen . . . dieses Jahr fehlt mir die Zeit für Eventfotografie - Studium und Lernen!!!

Gruß Stefan
 
Hallo,
ich habe da nochwas zu


Hallo,
ich habe da nochwas zum stichwort freier mitarbeiter. ich selbst bin seit kurzem freier mitarbeiter bei der main post (gibts in franken). die wollten nur wissen ob ich eine digicam habe und ein paar bilder sehen. ich wohne in einem fast 600 einwohnerort und meine flexibilität besteht aus einem fahrrad (14 jahre, Schüler). danach haben die mich auch gleich zu so nem kleineren ding im nachbarort geschickt. bezahlt werde ich nach veröfentlichten bilder/zeilen. pro bild gibts 7,40€ später 9€ und pro zeile 0,14€. so ist das halt im grabfeld. ich hoffe ich konnte helfen.
mfg ulli
 
EVENT-FOTOGRAFIE vs. FOTO-REPO

EVENT-FOTOGRAFIE vs. FOTO-REPORTAGE

Es gibt einen Gewerbeschein für Foto-Designer oder Foto- und Grafik-Designer. Beides sind keine Meister- oder Gesellenberufe.

Möchte jemand ein Event (Hochzeit etc.) fotografieren, so soll er eine Foto-Reportage erstellen. Damit geht er dem Ärger mit der Kammer aus dem Weg. Ein "Reporter" ist auch kein Meister und unterliegt nicht der Handwerkskammer.

Ich mache es schon länger und des öfteren. Wer Fragen dazu hat, kann mich ja kontakten.

Allzeit Gut Licht

Andreas

www.foto-archiv-2000.de
 
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