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Fotografieren auf DB-Bahnhöfen

Stefan K.

Kennt den Türsteher
Hallo!

Da es immer wieder(oder besser immernoch?) Ärger mit eigendlich Unbeteiligten auf und um Bahnanlagen gibt, möchte ich Euch einen Tip zur Verfügung stellen, um den es um das Fotorecht bei DB-Anlagen geht. Wie schon geschrieben, dies bezieht sich auf DB-AG-Anlagen, bei Privaten Bahngesellschaften kann es anders sein. Ein Link zur PDF-Datei ist im Leica-Forum zu finden, bitte die Suche nach "Fotorecht" bemühen.
Aber auch hier noch ein Tip: Es ist alles Auslegungssache! Schon der Anschein einer professionellen Ausrüstung (es genügt ein Stativ oder gar ein Batteriegriff!) macht das alles zu nichte. Daher noch´n Tip: Der Ton macht die Musik und es gilt auch das Hausrecht.
Grund meines Postings: Ich wurde am Kölner Bahnhof von einem Servicebeamten angesprochen. Durch das sichere Auftreten und einem Ausdruck dieser PDF-Datei kam ich aber in ein sehr sachlich geführtes Gespräch. Der Grund, mich anzusprechen sind einige wenige Eisenbahn-Fuzzi´s und Werbefotografen, die teilweise sehr dreist sich auf dem Gelände der DB-AG herumtreiben. Die Beschäftigten der DB-AG sind angehalten, Fotografen anzusprechen. Daher habe ich auch erfahren, dass alleine ein Batteriegriff ein profihaftes Fotografieren mutmaßen lässt. Die Verwendung von Stativen und Blitze sind aus Unfalltechnischen Gründen wegen Stolper- und Blendgefahr untersagt.
Letztendlich haben die Angestellten und auch der BGS das Hausrecht und ahnden ein Nichtbefolgen mit mindestens einem Platzverweis

Gruß, Stefan
 
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