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Recht am eigenen Bild bei Foto mit dummem Gesicht

Moin,

wie man als (wie auch immer geartete oder zu bewertende) Obrigkeit für gewöhnlich mit (wie auch immer gearteten oder zu bewertenden) "Gesetzesbrechern" umgeht, sobald man nicht mehr jedes einzelnen habhaft werden kann. Also das "Prinzip Abschreckung" - wer dabei nun die "Guten", wer die "Bösen" sind, sei, weil das einfach zu sehr vom eigenen Standpunkt abhängt, erstmal dahingestellt.

Ich denke, Du vergleichst hier Dinge, die man nicht vergleichen kann. Das unrechtmäßige Veröffentlichen von Bildern ist keine Straftat, sondern nur ein Fall für die Zivilgerichte. Hier besteht also ein großer Unterschied zu eventuellen Gewalttaten z.b. bei Demos. Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft von einer Straftat erfahren, sind sie verpflichtet zu ermitteln. Im Falle eines veröffentlichten Bildes bedarf es aber immer einer geschädigten Person, die eine Klage einreicht. Ein Urteil im Fall der Bilder dient somit auch vor allem dem Ausgleich des entstandenen Schadens. Bei einer Straftat jedoch hat die Strafe ein anderes Ziel.

Anders als bei Gewalttaten ist es "dem Staat" auch völlig egal, ob irgendwer irgendwo ein Bild irgendeiner anderen Person veröffentlicht. "Der Staat" regelt nur den Weg, auf dem im Falle eines Falles ein Ausgleich zwischen den Parteien erfolgen kann.

Festzuhalten bleibt, das der Stress in unserer Gesellschaft nicht ab-, sondern eher zunimmt und die Psyche sich dann halt Ventile sucht.

Ist das so? Ich glaube, das wollen uns vor allem einige Leute gerne einreden. Es gehört mittlerweile ja schon fast zum guten Ton, darüber zu lamentieren wie groß der Stress in unserer Gesellschaft sei. Das ist dann auch immer gleich eine nette Entschuldigung dafür, dass man sich halt doch lieber um den eigenen Kram kümmert. Ich wage aber mal zu behaupten, dass die allermeisten Menschen auf diesem Planeten unter Bedingungen leben, die erheblich mehr Stress verursachen. Aber die meisten davon haben zu wenig Zeit, um über ihren Stress zu jammern.

Grüße,

Heiner
 
"Was Du nicht willst das man Dir tu das füg auch keinem anderen zu"

Sprich, wenn ein Fotograf nicht möchte das man ihn in einer unvorteilhaften Pose abbildet und das ganze auch noch ins Netz stellt sollte er dies auch bei seinen Mitmenschen unterlassen

Für solche Fotografen habe ich überhaupt kein Verständnis :mad:

Viele Grüsse

Ludwig

Hallo Ludwig,

Bilder von Menschen, persönliche Daten, ... gehören nicht ins Internet. Facebook? Um Gottes willen, ohne mich! Wer's nicht glaubt, dem gebe ich gerne per Mail meinen Nachnamen, und dann dürft Ihr suchen - viel Spaß. Ihr dürft auch gerne unter Jürgen64 oder JürgenB suchen: Jede Menge Treffer, aber mal abgesehen von Foren zum Thema Männerrock alles andere Menschen (1964 gab es halt viele Jürgen, auch einige deren Nachname mit B beginnt, und sogar 6 Einträge im Telefonbuch mit vollständiger Namensübereinstimmung). Das zusammen mit der von Dir vorgetragenen uralten Weisheit ist auch der Grund, warum Du von mir so gut wie keine Fotos mit Menschen findest (Ausnahme: Familienfotos im heimischen Fotoalbum, aber da bleiben die auch, und natürlich mein Profilfoto, ein Ausschnitt eines Fotos von mir Hand in Hand mit dem Nachbarsmädchen aus dem Jahr 1968), und wenn dann nur so das sie nicht zu erkennen sind.

Mir hat mal ein Professor der Uni Bonn, noch ganz zu Anfang der Internetära, in einem Gespräch gesagt: "Ins Internet kannst Du schreiben, was Du auch zu den amtlichen Bekanntmachungen am Marktplatz hängen würdest!"

Gruß
Jürgen
 
Moin!

"Was Du nicht willst das man Dir tu das füg auch keinem anderen zu"


Danke, Ludwig. Das gehört hier 6mal unterstrichen. Da machen sich Leute Gedanken über Gesetze, die moralisch verwerfliche Bilder ins www stellen.

Da kann ich nur den Kopf schütteln; Moral, gesunder Menschenverstand und Empathiefähigkeit sollten in gewissen Zusammenhängen ausreichen, oder nicht?

Aber das scheint ein allgemeines Problem unserer "egoistisierten" (eigene Wortschöpfung) Gesellschaft zu sein. Den meisten Spaß hat man auf Kosten anderer oder wenn man sieht, dass es anderen schlechter geht, als einem selbst. Man muss sich doch nur mal einen Überblick über das alltägliche TV-Programm verschaffen.

Ich weiß schon warum meine Frau und ich, obwohl wir nicht strenggläubig sind, versuchen, unseren Kindern christliche Werte zu vermitteln. Diese sind nach wie vor Pfeiler unserer Gesellschaft und wichtiger denn je.

Dazu gehört auch Dankbarkeit Deshalb beten wir zum Beispiel vor dem Essen, um bewusst zu halten, dass das keine Selbstverständlichkeit ist, täglich 3 Mahlzeiten zu bekommen. Aber jetzt drifte ich mal wieder ab ;)


VG Jan
 
Auch wenn es abgleitet, das Recht am eigenen Bild oder die Panoramafreiheit steht ja nur zum Teil in der Summe dessen, was man berücksichtigen sollte.

1. Unabhängig von Menschen auf Fotos -> was ist denn mit den 1000den Fotos von den U-Bahnhöfen der Städte die man auf den einschlägigen Portalen sieht ? Die Deutsche Bahn hat ja dazu etwas veröffentlicht und somit eine Genehmigung für das Hobby erteilt, aber die regionalen Verkehrsbetriebe haben das nicht. Auf meine Anfrage bei einem Betreiber der U-Bahn bekam ich eine klare Antwort - ohne Genehmigung mit Angabe von Zeit und Ort und Art der Fotos ist es nicht gestattet. Genau so hält es sich auch mit der Fotografie an gewissen anderen Orten, so ist z.B. auf dem gesamten Gelände der Zeche Zollverein/Essen nur die nichtkommerzielle Fotografie gestattet und das wird da vor Ort auch von den Sicherheitskräften klar kommuniziert.

2. Unabhängig von Menschen auf Fotos -> weitere Orte, wo das Fotografieren ohne Genehmigung verboten ist, wären z.B. eine Mall in einer City wie die Thier Galerie in Dortmund oder generelle Einkaufscentren wie das Centro in Oberhausen und auch einige botanische Gärten bzw. Parks in Deutschland. Somit ist das, was öffentlich zugänglich ist noch lange nicht die Öffentlichkeit rechtlich gesehen...

Fazit: Die Defintiion "nichtkommerziell" ist Auslegungssache, nutzt man z.B. die Möglichkeit eines kostenlosen Blogs und postet dort Fotos und der Blog ist nicht werbefrei bzw. es wird Werbung eingeblendet ist es wieder Auslegungssache im Gesamtpaket - ebenso wie hier im Forum - und deshalb gibt es Abmahnanwälte, die erkannt haben, dass man im Internet jede Menge Kohle machen kann.

Der Konsens was die Rechte der Fotografen betrifft muss doch noch wesentlich deutlicher geregelt werden, denn es hat wenig Sinn in einer "Welt" *, die aus Stacheldraht und Rasierklingen besteht, zum zahlenden Opfer der Juristen zu werden, denn außer auf wirklich öffentlichen Plätzen muss man für alle Fotos, die man auch an Orten, die man öffentlich betreten kann, erstellt, eine Genehmigung beantragen ...


* bezieht sich nicht auf Personenfotografie
:z04_bier01:
 
2. Unabhängig von Menschen auf Fotos -> weitere Orte, wo das Fotografieren ohne Genehmigung verboten ist, wären z.B. eine Mall in einer City wie die Thier Galerie in Dortmund oder generelle Einkaufscentren wie das Centro in Oberhausen und auch einige botanische Gärten bzw. Parks in Deutschland. Somit ist das, was öffentlich zugänglich ist noch lange nicht die Öffentlichkeit rechtlich gesehen...
Na ja, so drakonisch allerdings würde ich das nicht formulieren, im Zweifelsfall aber gilt Hausrecht, da hast Du schon recht. Ein Kriterium öffentlicher Zugänglichkeit zB.
sind Türen, Gitter etc. - in Berlin zB. sind die U-Bahnhöfe nachts verschlossen, womit klar wird, dass das Privatgelände ist. Sobald man also durch irgendeine Art von Tür gehen muss, ist Vorsicht geboten, andernfalls auch ;). Die thüringischen Wälder zB. sind inzwischen weitgehend reprivatisiert, solange aber kein Zaun drum ist, über den man steigen muss, wird man da wohl auch weiter fotografieren dürfen. Denn ein Recht am "Bild der eigenen Sache" gibt es zum Glück (siehe "Bildrechte" @ Wikipedia) noch nicht. Ähnliches gilt für Wiesen und Weiden: Das gehört ja i.d.R. jemandem, ist also Privatgelände - sobald man aber durch irgendeine Art von Einzäunung oder Tor etc. geht, ist Vorsicht angesagt.
Fazit: Die Defintiion "nichtkommerziell" ist Auslegungssache,...
Genau, weshalb es ja im Juristendeutsch auch "nichtgewerblich" heißt, im Gegensatz zu "gewerblich", und diese Termini sind durchaus klar juristisch definiert.

Mit anderen Worten: Wenn man mit einem Foto, ohne alle nötigen Rechte dafür eingeholt zu haben, Geld verdient und dafür belangt wird, ist das wie bei Rot über die Straße gehen und überfahren werden - wenn man kein Geld damit verdient und trotzdem dafür belangt wird, ist das wie bei Grün über die Straße gehen und überfahren werden. Nicht ganz so wahrscheinlich wie Fall 1, von den Folgen her aber nicht minder schlimm. :uhoh: Shit happens, wie man so sagt...
Man liest sich,
QN
 
1. Unabhängig von Menschen auf Fotos -> was ist denn mit den 1000den Fotos von den U-Bahnhöfen der Städte die man auf den einschlägigen Portalen sieht ? Die Deutsche Bahn hat ja dazu etwas veröffentlicht und somit eine Genehmigung für das Hobby erteilt, aber die regionalen Verkehrsbetriebe haben das nicht. Auf meine Anfrage bei einem Betreiber der U-Bahn bekam ich eine klare Antwort - ohne Genehmigung mit Angabe von Zeit und Ort und Art der Fotos ist es nicht gestattet. Genau so hält es sich auch mit der Fotografie an gewissen anderen Orten, so ist z.B. auf dem gesamten Gelände der Zeche Zollverein/Essen nur die nichtkommerzielle Fotografie gestattet und das wird da vor Ort auch von den Sicherheitskräften klar kommuniziert.

2. Unabhängig von Menschen auf Fotos -> weitere Orte, wo das Fotografieren ohne Genehmigung verboten ist, wären z.B. eine Mall in einer City wie die Thier Galerie in Dortmund oder generelle Einkaufscentren wie das Centro in Oberhausen und auch einige botanische Gärten bzw. Parks in Deutschland. Somit ist das, was öffentlich zugänglich ist noch lange nicht die Öffentlichkeit rechtlich gesehen...
Hier gilt schlicht und ergreifend das Hausrecht resp. die Hausordnung. Daß in Shopping-Malls etc. nicht photographiert werden darf, ist gar nicht mal so selten und meistens im Aushang der Hausordnung nachzulesen... Was botanische Gärten und Co. angeht, die sich schön als Hintergrund für irgendein Shooting eignen, dann erkundigt man sich eben nach den Gebühren. Entweder sie sind angemessen in Relation zum Gesamtbudget, dann werden sie einfach bezahlt, oder sie sind unverschämt, dann heißt's "Danke, zu teuer, ich such' mir was anderes."

Fazit: Die Defintiion "nichtkommerziell" ist Auslegungssache, nutzt man z.B. die Möglichkeit eines kostenlosen Blogs und postet dort Fotos und der Blog ist nicht werbefrei bzw. es wird Werbung eingeblendet ist es wieder Auslegungssache im Gesamtpaket - ebenso wie hier im Forum - und deshalb gibt es Abmahnanwälte, die erkannt haben, dass man im Internet jede Menge Kohle machen kann.
Na ja, Auslegungssache ist das eigentlich nicht. Sobald mit einer Web-Site in irgend einer Art Umsatz generiert wird, was bei Werbung regelmäßig der Fall ist, dann ist diese Site gewerblich. Punkt.
Selbst ich als vergleichsweise "kleiner Fisch" handhabe das so. Wenn ich Fotos für privat mache, sind die zu einem gewissen Maß für eine rein private HP lizensiert (nicht aber für Social Networks!). Aber es gilt folgender Vorbehalt:
"Private Web-Seiten, die auf einen Gewinn abzielen und/oder auf
denen Werbung jeglicher Art geschaltet ist, gelten als gewerblich.
Die Web-Präsenz von Züchtern gilt als gewerblich." (Gemeint sind auch Hobby-Züchter.)
Es reicht schon ein kleines Logo irgend einer Futtermittel-Firma auf der Site, dann wird es erheblich teurer. Social Networks sind per se kommerziell.
Hier sind jetzt speziell Hunde-Photos gemeint, aber das gilt grundsätzlich und ich denke, ich bin nicht der einzige, der das so handhabt. Unbenommen bleibt ja, sich ggf. größzügig zu zeigen und "mal nicht so zu sein". Kommt immer auf den Kontext an und manchmal auch auf die zwischenmenschliche "Chemie"... Bei einem, der wirklich wenig Geld hat, sich aber vorbildlich und aufopferungsvoll um seine Tiere kümmert, bin ich gerne schon mal großzügig.

Der Konsens was die Rechte der Fotografen betrifft muss doch noch wesentlich deutlicher geregelt werden, denn es hat wenig Sinn in einer "Welt" *, die aus Stacheldraht und Rasierklingen besteht, zum zahlenden Opfer der Juristen zu werden, denn außer auf wirklich öffentlichen Plätzen muss man für alle Fotos, die man auch an Orten, die man öffentlich betreten kann, erstellt, eine Genehmigung beantragen ...
Nochmal "na ja". Das ist doch geregelt und fast jeder, der sich beruflich mit der Photographie befaßt, kennt sich zwangsweise damit zumindest einigermaßen aus, ich eben auch. Im Zweifelsfall fragt man eben nach (oder schafft sich einen entsprechenden Ratgeber an). Ich sehe keinen Grund, warum man als Hobbyphotograph in Zweifelsfällen nicht auch mal eben zum Telefon greift oder eine Mail/einen Brief schickt. Letzteres gilt notfalls mit Wörterbuch :D sogar beim Freilichtmuseum in Inari. Mein recht bescheidenes Finnisch wurde verstanden und ich erhielt einen freundlichen Brief, daß ich meine Bilder des Museums gerne frei nutzen durfte... Es geht also, und nicht immer fordert der Gefragte gleich Gebühren.

Gruß
Wolf
 
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