1. Unabhängig von Menschen auf Fotos -> was ist denn mit den 1000den Fotos von den U-Bahnhöfen der Städte die man auf den einschlägigen Portalen sieht ? Die Deutsche Bahn hat ja dazu etwas veröffentlicht und somit eine Genehmigung für das Hobby erteilt, aber die regionalen Verkehrsbetriebe haben das nicht. Auf meine Anfrage bei einem Betreiber der U-Bahn bekam ich eine klare Antwort - ohne Genehmigung mit Angabe von Zeit und Ort und Art der Fotos ist es nicht gestattet. Genau so hält es sich auch mit der Fotografie an gewissen anderen Orten, so ist z.B. auf dem gesamten Gelände der Zeche Zollverein/Essen nur die nichtkommerzielle Fotografie gestattet und das wird da vor Ort auch von den Sicherheitskräften klar kommuniziert.
2. Unabhängig von Menschen auf Fotos -> weitere Orte, wo das Fotografieren ohne Genehmigung verboten ist, wären z.B. eine Mall in einer City wie die Thier Galerie in Dortmund oder generelle Einkaufscentren wie das Centro in Oberhausen und auch einige botanische Gärten bzw. Parks in Deutschland. Somit ist das, was öffentlich zugänglich ist noch lange nicht die Öffentlichkeit rechtlich gesehen...
Hier gilt schlicht und ergreifend das Hausrecht resp. die Hausordnung. Daß in Shopping-Malls etc. nicht photographiert werden darf, ist gar nicht mal so selten und meistens im Aushang der Hausordnung nachzulesen... Was botanische Gärten und Co. angeht, die sich schön als Hintergrund für irgendein Shooting eignen, dann erkundigt man sich eben nach den Gebühren. Entweder sie sind angemessen in Relation zum Gesamtbudget, dann werden sie einfach bezahlt, oder sie sind unverschämt, dann heißt's "Danke, zu teuer, ich such' mir was anderes."
Fazit: Die Defintiion "nichtkommerziell" ist Auslegungssache, nutzt man z.B. die Möglichkeit eines kostenlosen Blogs und postet dort Fotos und der Blog ist nicht werbefrei bzw. es wird Werbung eingeblendet ist es wieder Auslegungssache im Gesamtpaket - ebenso wie hier im Forum - und deshalb gibt es Abmahnanwälte, die erkannt haben, dass man im Internet jede Menge Kohle machen kann.
Na ja, Auslegungssache ist das eigentlich nicht. Sobald mit einer Web-Site in irgend einer Art Umsatz generiert wird, was bei Werbung regelmäßig der Fall ist, dann ist diese Site gewerblich. Punkt.
Selbst ich als vergleichsweise "kleiner Fisch" handhabe das so. Wenn ich Fotos für privat mache, sind die zu einem gewissen Maß für eine rein private HP lizensiert (nicht aber für Social Networks!). Aber es gilt folgender Vorbehalt:
"Private Web-Seiten, die auf einen Gewinn abzielen und/oder auf
denen Werbung jeglicher Art geschaltet ist, gelten als gewerblich.
Die Web-Präsenz von Züchtern gilt als gewerblich." (Gemeint sind auch Hobby-Züchter.)
Es reicht schon ein kleines Logo irgend einer Futtermittel-Firma auf der Site, dann wird es
erheblich teurer. Social Networks sind per se kommerziell.
Hier sind jetzt speziell Hunde-Photos gemeint, aber das gilt grundsätzlich und ich denke, ich bin nicht der einzige, der das so handhabt. Unbenommen bleibt ja, sich ggf. größzügig zu zeigen und "mal nicht so zu sein". Kommt immer auf den Kontext an und manchmal auch auf die zwischenmenschliche "Chemie"... Bei einem, der wirklich wenig Geld hat, sich aber vorbildlich und aufopferungsvoll um seine Tiere kümmert, bin ich gerne schon mal großzügig.
Der Konsens was die Rechte der Fotografen betrifft muss doch noch wesentlich deutlicher geregelt werden, denn es hat wenig Sinn in einer "Welt" *, die aus Stacheldraht und Rasierklingen besteht, zum zahlenden Opfer der Juristen zu werden, denn außer auf wirklich öffentlichen Plätzen muss man für alle Fotos, die man auch an Orten, die man öffentlich betreten kann, erstellt, eine Genehmigung beantragen ...
Nochmal "na ja". Das
ist doch geregelt und fast jeder, der sich beruflich mit der Photographie befaßt, kennt sich zwangsweise damit zumindest einigermaßen aus, ich eben auch. Im Zweifelsfall fragt man eben nach (oder schafft sich einen entsprechenden Ratgeber an). Ich sehe keinen Grund, warum man als Hobbyphotograph in Zweifelsfällen nicht auch mal eben zum Telefon greift oder eine Mail/einen Brief schickt. Letzteres gilt notfalls mit Wörterbuch

sogar beim Freilichtmuseum in Inari. Mein recht bescheidenes Finnisch wurde verstanden und ich erhielt einen freundlichen Brief, daß ich meine Bilder des Museums gerne frei nutzen durfte... Es geht also, und nicht immer fordert der Gefragte gleich Gebühren.
Gruß
Wolf