Du hast mein volles Mitgefühl! Schweinerei sowas! wenn ich so einen Tyspen erwische, dann...
aber:
Tja, da hilft nur jeden Anbieter anmailen und anzeigen das die Teile mit den Seriennummern ???? dein Eigentum sind und nur du die Nachweise über den Erwerb hast und es sich imFalle einer Übereinstimmung der Seriennummern um Hehlerware handelt. Biete an, dass du bei kostenfreier Zusendung von einer Anzeige absiehst. Mal sehen was dann vielleicht passiert.... Vielleicht verschwindet ja ganz plötzlich ein Angebot vorzeitig bei eBay. Das wäre dann ein Treffer. Das Spielchen solltest du aber mindestens 3 - 6 Monate durchhalten.
Michael_E
Tu das bitte nicht: Du bist schnell im Bereich von Nötigung oder falscher Verdächtigung/übler Nachrede bzw. Beleidigung.
Leider schützt das deutsche Strafrecht die Täter mehr als die Opfer...
Du kannst allerdings ganz blauäugig nach der Seriennummer fragen. und wenn der Trottel sie ordnungsgemäß angibt, hast Du Gewissheit.
Dir bleibt nur eins: in der Bucht suchen, und wenn Du Dir 100% sicher bist ebay anmailen und parallel Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten, damit Du denen bei ebay direkt das gerichtliche Aktenzeichen präsentieren kannst für ihre weiteren Schritte.
Du könntest auch selbst auf Deine eigene Kamera bieten und zwar fast schon einen fantasiepreis. Denn Du bezahlst ja per Überweisung, weisst also, wer Dein Geld bekommt. Wenn Du nachweislich Deine Kamera dann zurückhast, verklagst Du einfach den Verkäufer auf Rückzahlung des Geldes, da er den Kaufvertrag nicht erfüllen konnte. Denn er wäre zur Übereignung der Kamera verpflichtet gewesen, das konnte er aber nicht, da eine Übereignung einer abhanden gekommenen Sache nicht möglich ist. (naja, fast nicht).
Wenn der Verkäufer allerdings mit Deinem Geld abhaut und einen fake-Account nutzt, hättest Du zwar die Knete weg, aber wenigstens Dein Equipment wieder.
Oder Du schickst nach dem ebay-Deal anstatt zu bezahlen direkt den Gerichtsvollzieher hin, um das Ding abzuholen. (einstweilige Verfügung / selbstständiges Beweissicherungsverfahren- Dein Anwalt macht das schon...) wenn es dann doch nicht Deine Kamera war, die verkauft wird, haste damit allerdings nen Sack voll Ärger...
Im Klartext: Du darfst Dich richtig ärgern. und wenn Dir die Kamera nicht von alleine wieder vor die Füsse fällt, ist sie weg. finde Dich damit ab.
Denn es gibt nichts erfolgversprechendes, das Du tun könntest.