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DieterP

Aktives Mitglied
Tag zusammen!

Ich habe eben ein Angebot bei Ebay gefunden und wollte von euch mal ein ehrliches Statement darüber hören.

Danke schon mal im voraus:daumenhoch_smilie:

(link wurde entfernt)
 
Entscheidung

Hallo,

der Link wurde inzwischen entfernt - ich habe das Angebot aber noch sehen können.

Das ist schwer zu sagen und zu raten. Vorführgerät ist ein dehnbarer Begriff. Wenn die Kamera nur gelegentlich von jemanden angesehen und angefasst wurde, dann ist es in Ordnung. Es kann andererseits auch sein, daß die Kamera durch sehr viele Hände ging und ausprobiert wurde und mancher lange Auslöseserien gemacht hat. Das alles kann man nur vermuten. Der Preis ist schon ok, wenn das Gerät z.B. nur ein Rückläufer ist (also bestellt, aufgemacht, angeguckt, ein paar Aufnahmen vielleicht und dann retour geschickt.)
Klären kann man das nur, wenn man die Kamera anschaut - feststellt ob sie schon stark abgegriffen ist und vielleicht kann man die Zahl der Auslösungen auslesen (keine Ahnung, ob das bei Pentax möglich ist) - und dann entscheiden..

Gruß
Daniel
 
Gebrauchtware ≠ Vorführgerät ≠ Ausstellungsstück ≠ Neuware?

Hallo, genau, wollte dazu (da ich inzwischen der Pentax-Spezi und -Besorger in meinem Freundeskreis bin :)) auch schon mal selber fragen:

1) Ab wann gilt etwas nicht mehr als "Neuware", sondern als "Gebraucht" (mit den diesbezüglichen rechtlichen Konsequenzen)?

Rein menschenverstandesmäßig würde ich sagen, wenn es - eben! - "gebraucht", also im Fall einer Kamera schon mal damit fotografiert wurde usw. - bei einem "Vorführgerät" wurde ich also durchaus davon ausgehen, dass das auch tatsächlich schon mal "in Aktion" war, also im Fall einer Kamera auch schon mal damit fotografiert wurde, es also bereits "gebraucht" wurde.

Bei einem "Ausstellungsstück" dagegen würde ich dem Wort nach davon ausgehen, dass das nur in 'ner Vitrine gestanden hat, angeguckt, vielleicht auch noch angefasst wurde und schlimmstenfalls etwas eingestaubt ist, mehr nicht, also eigentlich "Neuware".

Falls sich jemand näher damit auskennt, vielleicht selber mal Verkäufer war: Immer her damit!

2) Muss, damit man die Rechte des Erstkäufers für sich in Anspruch nehmen kann (zB. die 2 Jahre Gewährleistung), auf der Rechnung explizit das Wort "Neuware" stehen? Oder umgekehrt: Muss, wenn es sich bei einem Gerät nicht um Neuware handelt, dann automatisch auch "Gebrauchtkauf" o.ä. auf der Rechnung stehen?

Wobei ich merke, dass nur die wenigsten Händler die Chassis- und/oder Objektivnummern mit auf die Rechnung schreiben, es also am Ende für beide Seiten schwierig werden kann nachzuweisen, dass das betreffende Kameragehäuse und/oder Objektiv auch wirklich zu der betreffenden Rechnung gehört...

Wer weiß mehr?

Gruß, QN
 
Wobei ich merke, dass nur die wenigsten Händler die Chassis- und/oder Objektivnummern mit auf die Rechnung schreiben, es also am Ende für beide Seiten schwierig werden kann nachzuweisen, dass das betreffende Kameragehäuse und/oder Objektiv auch wirklich zu der betreffenden Rechnung gehört...

Moin QN,

das macht nix, das muss da nicht stehen, im "Gewährleistungsfall" muss der Verkäufer das beweisen, was er behauptet und nicht der Käufer ;)
Hat man eine Rechnung, auf der ein Pentax Kameramodell und ein Preis steht und man dieses Kameramodell dann reklamiert aufgrund irgendwelche Fehler, dann ist davon auszugehen, dass der Kunde das passende Gerät zur Rechnung vorführt ;)

:z04_bier01:
 
Ds Einzige was mich nachdenklich stimmt, dass man darauf nur ein Jahr Garantie/Gewährleistung bekommt.
Ich habe den Shop mal angeschrieben und warte nun auf eine Antwort.
 
Moin,

ich habe den Link leider nicht gesehen.
Aber ich habe zwei DA* Zooms und die K5 auch als Vorführmodelle beim digitalfotografie-shop (stormen UG in Hamburg) in der Bucht geschossen.

Die Objektive waren sicher mal auf einer Kamera montiert, ansonsten aber im absoluten Neuzustand angekommen - nur die OVP zeigte Gebrauchsspuren.
Die K5 sah aus wie gerade vom Band gelaufen. Nix am Bajonett zu sehen, Akku ungebraucht, nur eine kleine Fingerabdruckspur auf dem Display, 0 (Null) Auslösungen auf dem Mainboard! Nur eine französische BA war drin.
Das muß natürlich nicht für alle Kameras und Objektive so gelten, die können durchaus auf Roadshows oder als Vorführmodelle bei Händlern gewesen sein.
Bei dem o.a. Händler vermute ich, daß die Geräte über Pentax zurücklaufen und geprüft werden und dann in den Vertrieb gehen.

Die Gewährleistung von einem Jahr ist üblich bei Geräten, die als gebraucht gelten. Anfangs hatte der sogar volle 2 Jahre drinstehen (meine Objektive z.B.) aber ich vermute, der darf das nicht mehr so einstellen, da die ja als gebraucht gelten.

Meine Erfahrung kann natürlich nicht allgemeingültig sein, sicher besteht die Gefahr reinzufallen, aber zumindest bei "meinem" Kistenschieber werde ich auch wieder mal was kaufen, wenn es passt.
Andererseits gilt ja das Fernabsatzgesetz und solange der Händler in DACH sitzt, ist die Gefahr nicht allzugroß.

C'Ya
Ralf
 
.......auch dir ein Dankeschön für die aufschlussreiche Antwort.
Wenn das wirklich ein vertrauenswürdiger Händler ist, brauche ich mir ja
keine Gedankn zu machen. Außerdem ist das Pentax SMC DA 18-55mm f/3,5-5,6 ED AL (IF) DC WR dabei.
 
Hallo DieterP,

um nochmal auf Dein ganz konkretes Anliegen einzugehen, sehe ich das da ähnlich wie Sir-fog: Man kann da oft eine Menge Kohle sparen, denn dadurch, dass eine Kamera im Laden vorgeführt wird, nutzt sie sich ja kaum ab. Und wenn man dann auch noch die Sicherheit hat, das gute Stück im Zweifelsfall an den Händler zurückschicken zu können, ist die Wahrscheinlichkeit eines Fehlgriffs nur noch minimal.

Und selbst wenn ich mal was wirklich Gebrauchtes von 'nem Privatverkäufer kaufe, zB. bei Ebay, und da ist noch Restgewährleistung drauf, ist dieses Risiko klein, weil da ja immer noch der Händler im Hintergrund ist, von dem der Private die Sache gekauft hat, ich also einen "offiziellen" Ansprechpartner habe, dem gegenüber ich evtl. Mängel geltend machen kann.

Wirklich happig ist's also nur bei Gebrauchtkäufen von Privaten ohne Restgewährleistung des ursprünglichen Händlers - da muss man sich dann auf seine Intuition verlassen, und die evtl. Bewertungen des Verkäufers durch andere Käufer.

So, das als Nachschlag. Man liest sich,
QN
 
........jetzt warte ich nur noch auf den Geldeingang meiner verkauften Nikon und dann wird sie gekauft:z04_sabber:
 
Hallo Dirk,

nur, damit hier keine Missverständnisse aufkommen: die kaufvertragliche sog. Beweislastumkehr gilt nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf. Nur in dieser Zeit muss ein Händler dem Käufer im Streitfall nachweisen, dass der reklamierte Mangel bei Kauf nicht nicht vorlag bzw nicht bewusst oder fahrlässig vom Käufer herbeigeführt wurde; kurz, dass es sich um einen Gewährleistungfall handelt ;)

Nach diesen 6 Monaten liegt die Beweislast rechtlich beim Käufer, obschon natürlich nicht bei jedem vermeintlichen Gewährleistungsfall ein Fass aufgemacht wird, üblicherweise läuft sowas innerhalb der Gewährleistungsfrist ja recht unkompliziert und kulant ab.

Ich wollte nur darauf hinweisen, in KV-Recht war ich ganz gut ;)


Gruß Jan
 
Moin Jan,

das mit der Frist stimmt, sind im Schadenfall 6 Monate, das mit der Beweisumkehr hatte ich auf den Umstand erklärt, dass man als Kunde nicht beweisen muss ob die Rechnung zum Produkt gehört - unabhängig vom Schadenfall - deswegen war ja das Zitat auch darüber ;)

Vermutlich liest sich das etwas missverständlich, sollte aber so geklärt sein :daumenhoch_smilie:

:z04_bier01:
 
Moin Dirk,

dass kommt davon, wenn man Querliest und das nicht kann ;)
Hab den Zusammenhang total überlesen, sorry.


VG Jan
 
Hallo,

um's nochmal ganz "idiotensicher" zu rekapitulieren:

das macht nix, das muss da nicht stehen, im "Gewährleistungsfall" muss der Verkäufer das beweisen, was er behauptet und nicht der Käufer ;)
Hat man eine Rechnung, auf der ein Pentax Kameramodell und ein Preis steht und man dieses Kameramodell dann reklamiert aufgrund irgendwelche Fehler, dann ist davon auszugehen, dass der Kunde das passende Gerät zur Rechnung vorführt ;)

:z04_bier01:

Wenn ich also mit einer defekten Kamera und einer Rechnung auf genauso eine Kamera beim Verkäufer antanze, muss der mir beweisen, dass das nicht die Kamera ist, die er mir verkauft hat, und nicht umgekehrt? Anders gesagt, liegt das Notieren der Gehäuse- oder Objektivnummer auf der Rechnung gar nicht mal so sehr im Interesse des Käufers, als vielmehr im Interesse des Verkäufers? Auch gut zu wissen, falls man mal selber was verkauft...

Man liest sich,
QN
 
Moin,

@QN: da Du bei Privatverkäufen eine Gewährleistung ausschließen kannst, wohl unerheblich.

Gewerbliche Verkäufer halten das, sowohl bei Neu- also auch bei Gebrauchtware sehr unterschiedlich; einige vermerken die Seriennummer auf der Rechnung (was für den Käufer z.B bei Reisen mit Zollabwicklung, vor allem in die USA sehr nützlich sein kann), andere nicht...


So, nun aber genug OT.


Gruß Jan
 
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