Hallo Jeff,
"Es stellt sich nun die Frage, ob neben der angesprochenen dienstlichen Verwertung die Fotos auch anderweitig (privat) genutzt werden können?"
Nach meiner Meinung, die ich aber jetzt nicht auf die speziellen Bestimmungen sützen kann:
NEIN! (Es sei denn, mit Genehmigung des Arbeit- und Auftraggebers)
"Wenn ja, muß dafür die Erlaubnis des Arbeitsgebers eingeholt werden?"
JA!
"Macht es dabei einen Unterschied, ob die Fotos kostenlos oder gegen Honorar abgegeben werden?"
NEIN! Das liegt im Ermessen des Rechteinhabers. Gibt er sie kostenlos ab, verliert er nicht seine Rechte und er muß sie nicht immer und nicht jedem deswegen kostenlos abgeben.
"Wem gehören die digitalen Daten?"
Dem Arbeit- bzw. Auftraggeber
"Müssen diese komplett dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, oder kann ich Kopien für mich behalten?"
Du kannst vielleicht Kopien davon behalten, aber Du darfst es nicht ohne Genehmigung des Arbeit- bzw. Auftraggebers. Die Daten müssen dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Es ist genauso, als hättest Du von analogen Bildern Negative. Die müßten auch abgegeben werden - zumindest hat der Arebeitgeber das Eigentum und alle Verfügungsrechte daran, und zwar er allein.
Wie sich aus Deiner Schilderung ergibt, bist Du kein freischaffender Künstler sondern Du stehst in einem Vertragsverhältnis zum Auftraggeber. Auch wenn dieser Aufträge nicht im Einzelfall erteilt, ist der generelle Auftrag für Deine Tätigkeit sicher irgendwo geregelt. (Stellenbeschreibung, Arbeitsvertrag, Beamtengesetz etc.)
Bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages wäre es möglich, dass eine Behörde, Einrichtung, Institution des öffentlichen Rechts für einen Fotografen, den sie als Mitarbeiter einstellt, besondere Regelungen für die Urheberrechte und die Verwertung der Bilder vereinbart. Das scheint in Deinem Fall nicht vorzuliegen.
Solch einen Job gibt es wohl kaum, in dem man nach eigenem Wunsch die Ergebnisse der bezahlten Arbeit für weitere Zwecke abzweigen und anderweitig weiterverwenden könnte - es sei denn, man wäre Chefarzt mit Belegbetten - aber auch die bekommen seit einigen Jahren nur noch Verträge mit erheblich eingeschränkten Rechten gegenüber vordem.
Dies alles unter dem Vorbehalt, dass ich die Antworten aus unsystematischen Kenntnissen und Erfahrungen ableite. Dabei mahne ich zur Vorsicht. Hat Dein Arbeitgeber einen Personalrat, hat er einen Justitiar? Dorthin könntest Du Dich vielleicht auch wenden.
Grüße, Heinz