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Kitwahl D80

Also, Gewährleistung hat nur der Hersteller mit 1 Jahr. Mein Fotohändler gibt mir aber 2 Jahre Garantie auf den D80 18-55mm Kit.
Neue Teile originalverpackt zu 675,-€:z04_9856:
 
Der Händler hat mir die 2 jährige Garantie schriftlich zugesagt. Die ist mir lieber und die werde ich auch wählen (wenn eben nur eine Gewährleistung oder eben Garantie zur selben Zeit möglich ist).
 
Der Händler hat mir die 2 jährige Garantie schriftlich zugesagt und die werde ich auch wählen (wenn eben nur eine Gewährleistung oder eben Garantie zur selben Zeit möglich ist).

Wenn ein Händler Garantie zusagt hat dies meist den Hintergrund, daß es sich um Grauware handelt. Da Garantieaufwände in den Produktpreis eingerechnet sind lassen sich diese auch wieder herausrechnen. Solcherart erhält der Händler das Produkt günstiger was seine Marge hebt und für den Kunden einen geringfügig günstigeren Preis zeitigt. Der Händler trifft überlicherweise keine Vorsorge, darauf vertrauend, daß das Produkt nicht defekt wird. Er vermeidet bewußt das Wort "Gewährleistung" (da allgemein eher unbekannt) und ersetzt es kurzerhand durch das bekanntere "Garantie".

Für den Kunden bedeutet dies, daß die Garantie des Händlers als inhaltsleer zu betrachten ist, sofern nicht schriftliche Garantiebedingungen die bloße Zusage unterlegen. Wird diese Garantie dann in Anspruch genommen verläuft sie meist sehr unschön, da der Händler ja nicht für die Instandsetzung aufkommen will. Bei kleinen Händlern kann das ganz schnell zum Eklat führen - größere haben meist mit ihren Zulieferern eine Austauschvereinbarung. Im Streitfall kann dann noch dazu kommen, daß - basierend auf Gewährleistung - das erste halbe Jahr verstrichen ist und somit der Kunde die Beweislast (Nachweis, daß der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand) trägt!

Wenn also ein Händler Garantie anbietet ist dies kritisch zu hinterfragen. Sollte sich dabei herausstellen, daß er - als Kaufmann(!) - den Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung nicht kennt, würde ich eine Geschäftsbeziehung überdenken.

Cheers
Virgil
 
Nochmal: Gewährleistung erhältst Du nur vom Verkäufer der Ware, nicht vom Hersteller. Ausnahme: Hersteller ist auch zugleich Verkäufer. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Virgil hat dazu einiges ausgeführt.

Garantieleistungen sind freiwillig und werden in der Regel vom Hersteller gewährt. Die Garantieleistungen gehen meistens über die Gewährleistung hinaus, lediglich zeitlich sind sie häufig beschränkter (bei Nikon halt nur 1 Jahr).

Theoretisch kann Dir auch der Händler eine eigene Garantie geben. Gerade im technischen Bereich halte ich dies aber für unwahrscheinlich. Der Händler müsste ja dann auch für Funktionstüchtigkeit der Ware einstehen, auch wenn sie zum Kaufzeitpunkt in Ordnung war.

Bist Du wirklich sicher, dass Dir der Händler nicht 2 Jahre Gewährleistung schriftlich versprechen will? Eine Garantie und ihren Inhalt musst Du im Streitfall sowieso nachweisen. Da brauchst auf jeden Fall etwas Schriftliches, die sogenannte Garantieerklärung, die den Umfang der Garantie festlegt.

Gruß

Echidna
 
Der Händler hat mir lediglich in der mail folgendes geschrieben:

"Es handelt sich um Neuware, originalverpackt mit 2 Jahren Garantie."

Wer jetzt die Garantie abgibt, ist hier nicht geklärt. Ich frag mal beim Händler nach.
Jetzt habe ich aber in den AGB des Händlers nachgelesen und folgendes stnad geschrieben:

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]§ 5 Gewährleistung
[/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Auf unsere Waren gewähren wir eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, wenn es sich um Neuwaren handelt, von 12 Monaten bei gebrauchter Ware laut Artikelbeschreibung. [/FONT]
 
a) der Klassiker - verwechselt sichtlich "Garantie" (freiwillig, gesetzlich weder verankert noch geregelt) mit "Gewährleistung" (verpflichtend, gesetzlich geregelt).

b) ACHTUNG! bitte immer beweisbar (e-mail, fax, brief) oder nach Telefonaten deren Inhalt grob zusammengefaßt dem Gesprächspartner mailen. Denn es gilt der Grundatz - nur was unzweifelhaft bewiesen werden kann, ist höchstwahrscheinlich auch wahr. Alles andere fällt unter "hören/sagen" und dann beweis mal was der Händler am Tel sagte (ausser Du hast einen Tonbandmitschnitt :D).

Cheers
Virgil
 
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