Qniemiec
Kennt den Türsteher
Hallo, wundere mich, dass es in der Rubrik "Fotorecht" so leer aussieht, den erfahrungsgemäß gibt's dazu ja immer jede Menge von Missverständnissen und Fragen...
Na ja, wie dem auch sei, hat ein Freund von mir gerade folgendes Problem: Er hat bei einem Straßenfest die Leute abgelichtet, und da gab's natürlich auch mal Bilder, wo jemand ein doofes (oder sagen wir "unvorteilhaftes") Gesicht macht, und da mein Freund einige davon ganz witzig fand, hat er sie ins Netz gestellt. Mit der Folge, dass einer der Fotografierten nun Zeter und Mordio schreit - das betreffende Foto von der Webseite zu nehmen, ist da noch die harmloseste seiner Forderungen. Wird mein Freund aus Kulanz wahrscheinlich auch tun, aber alles in allem erscheint mir die Sache inzwischen, wenn ich's mir recht überlege, wie die Spitze eines Eisbergs, über den man vielleicht doch etwas mehr wissen sollte.
Was ich bis dato nämlich nur weiß, ist, dass es
a) (in Deutschland und einer ganzen Reihe weiterer Länder) die sogen. "Panoramafreiheit" gibt, was heißt, dass man bei Bildern, die von öffentlich zugänglichen Orten (ohne Zuhilfenahme weiterer Hilfsmittel wie Leitern, Podesten u.dgl.) aus aufgenommen wurden, niemandes Zustimmung braucht, diese Bilder anschließend auch nichtgewerblich, also unentgeltlich zu veröffentlichen (bei entgeltlicher Veröffentlichung dagegen kann, wenn das Foto von öffentlich zugänglichem Privatgelände, zB. dem Park Sanssouci, aus gemacht wurde, eine Gebühr für die Veröffentlichung verlangt werden);
b) andererseits jedermann das Recht am eigenen Bild hat, was soviel heißt, dass die Veröffentlichung eines Fotos eines Menschen stets dessen Zustimmung bedarf - Ausnahme: Politiker und andere "öffentliche Personen" in der Funktion als solche (Angie im Badeanzug hätte also gefragt werden müssen).
Nun lässt sich aber bei einem Straßenfest schwerlich von allen Abgelichteten die Zustimmung für eine mögliche Veröffentlichung der Bilder einholen - ist sowas also unvermeidlich juristisches Glatteis? Denn es muss ja nicht nur der og. Fall sein, bei dem jemand ein doofes Gesicht macht (und man als Fotograf also zumindest damit rechnen muss, dass das der/die Abgebildete das nicht zwangsläufig genauso witzig findet wie man selber) - es kann genausogut sein, dass da zB. ein eleganter Herr mit einer Blondine Händchen hält, die aber dummerweise (was der Fotograf zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht weiß) nicht seine Angetraute ist
...
Nicht viel anders sieht es dann auch bei vergleichbaren Anlässen auf Privatgelände aus, bei Hoffesten, Grillparties, Open-Air-Konzerten, Kaffeefahrten u.dgl., wo also schon zum Fotografieren selbst strenggenommen die Erlaubnis des Gastgebers bzw. Veranstalters benötigt wird - andererseits aber ist spätestens mit den Smartphones das dauernde Fotografieren von allem und jedem inkl. der anschließenden Veröffentlichung der Bilder bei Facebook & Co. ein so allgegenwärtige Praxis geworden, dass ich mich frage, wer sich da heute noch an irgendwelche Vorschriften hält.
Wie ist das also, was sind Eure Erfahrungen (wobei ich mich erstmal nur aufs nichtgewerbliche Veröffentlichen beschränken möchte - alles weitere wäre dann schon wieder 'ne ganz andere Story)?
Man liest sich,
QN
Na ja, wie dem auch sei, hat ein Freund von mir gerade folgendes Problem: Er hat bei einem Straßenfest die Leute abgelichtet, und da gab's natürlich auch mal Bilder, wo jemand ein doofes (oder sagen wir "unvorteilhaftes") Gesicht macht, und da mein Freund einige davon ganz witzig fand, hat er sie ins Netz gestellt. Mit der Folge, dass einer der Fotografierten nun Zeter und Mordio schreit - das betreffende Foto von der Webseite zu nehmen, ist da noch die harmloseste seiner Forderungen. Wird mein Freund aus Kulanz wahrscheinlich auch tun, aber alles in allem erscheint mir die Sache inzwischen, wenn ich's mir recht überlege, wie die Spitze eines Eisbergs, über den man vielleicht doch etwas mehr wissen sollte.
Was ich bis dato nämlich nur weiß, ist, dass es
a) (in Deutschland und einer ganzen Reihe weiterer Länder) die sogen. "Panoramafreiheit" gibt, was heißt, dass man bei Bildern, die von öffentlich zugänglichen Orten (ohne Zuhilfenahme weiterer Hilfsmittel wie Leitern, Podesten u.dgl.) aus aufgenommen wurden, niemandes Zustimmung braucht, diese Bilder anschließend auch nichtgewerblich, also unentgeltlich zu veröffentlichen (bei entgeltlicher Veröffentlichung dagegen kann, wenn das Foto von öffentlich zugänglichem Privatgelände, zB. dem Park Sanssouci, aus gemacht wurde, eine Gebühr für die Veröffentlichung verlangt werden);
b) andererseits jedermann das Recht am eigenen Bild hat, was soviel heißt, dass die Veröffentlichung eines Fotos eines Menschen stets dessen Zustimmung bedarf - Ausnahme: Politiker und andere "öffentliche Personen" in der Funktion als solche (Angie im Badeanzug hätte also gefragt werden müssen).
Nun lässt sich aber bei einem Straßenfest schwerlich von allen Abgelichteten die Zustimmung für eine mögliche Veröffentlichung der Bilder einholen - ist sowas also unvermeidlich juristisches Glatteis? Denn es muss ja nicht nur der og. Fall sein, bei dem jemand ein doofes Gesicht macht (und man als Fotograf also zumindest damit rechnen muss, dass das der/die Abgebildete das nicht zwangsläufig genauso witzig findet wie man selber) - es kann genausogut sein, dass da zB. ein eleganter Herr mit einer Blondine Händchen hält, die aber dummerweise (was der Fotograf zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht weiß) nicht seine Angetraute ist
Nicht viel anders sieht es dann auch bei vergleichbaren Anlässen auf Privatgelände aus, bei Hoffesten, Grillparties, Open-Air-Konzerten, Kaffeefahrten u.dgl., wo also schon zum Fotografieren selbst strenggenommen die Erlaubnis des Gastgebers bzw. Veranstalters benötigt wird - andererseits aber ist spätestens mit den Smartphones das dauernde Fotografieren von allem und jedem inkl. der anschließenden Veröffentlichung der Bilder bei Facebook & Co. ein so allgegenwärtige Praxis geworden, dass ich mich frage, wer sich da heute noch an irgendwelche Vorschriften hält.
Wie ist das also, was sind Eure Erfahrungen (wobei ich mich erstmal nur aufs nichtgewerbliche Veröffentlichen beschränken möchte - alles weitere wäre dann schon wieder 'ne ganz andere Story)?
Man liest sich,
QN