hlamprecht
Hat vergessen, wo er wohnt
Pardon, wenn FB mit meinem Foto Geld verdienen will, dann sollte es auch deren Sache sein die Urheberrechte zu prüfen und gegebenenfalls entstehende Kosten zu übernehmen, nicht die des Nutzers der das Foto ganz privat eingestellt hat. Genau da fehlt die Logik, genau da hinkt die Rechtslage: wenn ich auf meiner privaten FB-Seite ein Foto vom beleuchteten Eiffelturm einstelle, mache ich kein Geschäft mit Facebook, auch nicht wenn ich deren Nutzungsbedingungen zugestimmt habe!
Das ist so nicht richtig. FB macht ja kein Geld direkt mit Deinem Photo, z.B. dadurch, dass das Bild verkauft wird. Aber FB als solches ist ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen, das sein Geld dadurch verdient, dass es seinen Nutzern einen bestimmten Dienst anbietet. Das bedeutet, dass FB die Inhalte seiner Nutzer benötigt um Geld zu verdienen. Und das auch dann, wenn die Inhalte nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich gemacht wird.
Abgesehen davon sind zunächst einmal die Nutzungsbedinungen von FB, die jeder FB-Nutzer akzeptiert hat, von Bedeutung. Dort steht klar drin, welche Rechte ein Nutzer an einem Bild haben muss, das er in FB einstellen will. Und bei diesen Rechten wird nicht unterschieden, ob Inhalte nur dem Nutzer, nur den Freunden oder ganz öffentlich gezeigt werden. Die Bedingungen, die FB verlangt, sind in jedem Fall die selben. Es obliegt Dir als Nutzer also, sicherzustellen, dass Du die Rechte hast, die Du FB einräumst bzw. ihnen gegenüber bestätigst. An dieser Tatsache hätte die jetzt abgewiesene Regelung auch gar nichts geändert.
Natürlich kannst Du fordern, dass FB hier zwischen den verschiedenen Nutzungstypen unterscheidet. Kannst ja mal bei FB anfragen, ob sie nicht soetwas machen wollen. Bis dahin aber bleiben Dir nur genau zwei Möglichkeiten: Entweder die bestehenden Bedingungen von FB zu akzeptieren und den Dienst zu nutzen, oder eben beides nicht.
Grüße,
Heiner