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Steuerfrage nebenberufliche Fotohonorare

Martina

Gesperrt
Hallo!

Im November werden Fotos von mir (Schlangen) veröffentlicht, für die ich voraussichtlich ein paar Hundert Euro (je nach Anzahl der angenommenen Bilder) bekommen werde.
Diese nebenberuflichen Einnahmen muss ich ja versteuern. Und dazu hab ich nun ein paar Fragen an die Profis und Halbprofis unter Euch:

Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Als freie, hauptsächlich schreibende Journalistin mußte ich das früher nicht. Obwohl ich da zu manchen Stücken auch Fotohonorare bekommen habe.
(Das galt als "Fotojournalismus" - jetzt wäre das wohl nur "Fotografie"?).

Kann ich, obwohl das nun vielleicht eine einmalige Einnahme ist, die Anschaffung der Kamera absetzen, anteilig für dieses eine Jahr? (Die Abschreibung für eine Cam dauert meines Wissens normalerweise 7 Jahre.)

Und wenn ja, sollte ich mir Umsatzsteuer auszahlen lassen und kann ich dann die gesamte Mehrwertsteuer der Kamera als Vorsteuer abrechnen?

Muss ich mich für diese Einmal-Einnahme extra krankenversichern? Wenn ja, über die KSK oder müßte ich als "gewerbliche" den ziemlich hohen Mindestbeitrag an die Krankenkasse zahlen?

Bin für alle Tips dankbar!
LG
Martina
 
gewerbe brauchst du keines anzumelden, versteuern musst du unbedingt, kamera kannst du ohne gewerbe nicht absetzen mwst musst du nicht abführen darfst sie allerdings bei der rechnung auch nicht ausweisen
 
Ouh, vielleicht wärest du in einem Steuerforum mit dieser Frage besser aufgehoben, da es ja sehr speziell ist.
 
Peter, danke! Wenn ich die MwSt., die ich bekomme, gegen die im Kamerakauf enthaltene Vorsteuer rechne, krieg ich noch was zurück. ;-) Aber Gewerbe anmelden wäre hier wohl Quark.

Michael, Steuer rund um Kamera/Fotografie ist ja auch speziell... Aber der Tip, ein Steuerforum zu suchen und dort zu fragen, ist gut. Werd ich machen. Danke!

LG
Martina
 
Hallo!

Ich hol das Thema nochmal hoch, weil ich privat immer mal wieder danach gefragt werde.

Es sieht - kurzgefaßt - folgendermaßen aus (korrigiert mich bitte, falls was nicht stimmt):

(Auftrags-)Fotografen müssen ein Gewerbe anmelden.
Fotojournalisten und Fotodesigner sind Freiberufler. (Details)

Die Entscheidung, ob man als gewerbliches Unternehmen oder Freier eingestuft wird, trifft letztlich das Finanzamt.

Vorteil freier Beruf:
- keine Gewerbeanmeldung mit dem ganzen Papierkram und Kosten, die da dran hängen (können)
- wenn die Fotografie zum Hauptberuf wird, kann man sich über die (günstigere) Künstlersozialkasse sozialversichern. (KSK)
Nachteile gegenüber einem Gewerbe sind mir nicht bekannt.

In beiden Berufsarten ist man umsatzsteuerpflichtig (Fotografen und Fotodesigner: 16 %, Journalisten: 7%).
Als Kleinunternehmer kann man sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, dann aber auch keine Vorsteuer ziehen. (Vor- und Nachteile z.B. hier)

Die Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebenberuf erfolgt über die Einnahmen (und in zweiter Linie über die Arbeitszeiten). (Details hier und bei der KSK)

Wenn man in der nebenberuflichen Selbstständigkeit mehr Kosten als Einnahmen geltend macht (und damit seine Steuern aus dem Hauptberuf reduziert), prüft das Finanzamt (allerspätestens im dritten Jahr), ob man überhaupt eine Gewinnerzielungsabsicht hat oder nur ein Hobby ausübt. Bei Hobbytätigkeit wird die Steuerentlastung rückwirkend zurück gefordert.

LG
Martina
 
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