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Urheber und Bildnisrechte

Martina

Gesperrt
Hallo!

neulich war hier mal die Frage, wann man welche Personen ablichten (und diese Fotos veröffentlichen darf) und wann nicht. Hierzu ein interessanter Link:

<font color="ffff00">edit: Link gelöscht, stimmte nicht mehr

Nochmal Bildnisrechte: http://www.rundumpresse.de/catalog/infopage.php/content/bild/mid/cms_10065?osCsi d=1875497ef0d1c0b85e97a489f12c6950

Urheber- und Personenrechte: http://www.photographie.de/magazin/Fotorecht_main.cfm

Ebenfalls: http://www.medienhandbuch.de/recht/fotorecht.php

Rund um Foto- und Bildnisrechte mit Gesetzestexten: http://www.fotorecht.de/

Zum Urheberrecht: http://www.irights.info/index.php?id=12

Viel Spaß beim Stöbern!

LG
Martina
 
Sehr interessant!

Danke Martina. Übrigens der erste Link ist tot.

Gruß Steffen

<font color="ffff00">Danke für den Hinweis, Steffen. Hab den toten Link entfernt. LG, Martina
 
<font color="ffff00">Mod-Edit: verschoben aus Bilddiskussion:

http://www.nikoninfo.de/discus/messages/9314/113107.html




Hallo Klaus und alle die sich für dieses Thema interessieren. Dieses Thema ist noch viel spannender wie die Geschichte mit der Beurteilung von Bildern, obwohl da auch noch zu Ende gedacht werden muß.

Ja Klaus, so steht es geschrieben, wenn es da nicht noch diverse Kommentare und Richtlinien (Ausführungsbestimmungen) gäbe. Wie will man eine mündliche Zustimmung beweisen, wenn die Gegenpartei das abstreitet? Es heißt ja auch, wenn die fotografierte Person in die Kamera lächelt wäre eine Zustimmung. Aber wenn überhaupt, Zustimmung zu was ? Da wäre mal erst die Zustimmung zu fotografiert werden OK, ist das aber auch die Zustimmung zur Veröffentlichung im weltweiten Internet ?

Hierzu mein Beispiel:
Ein gut aussehendes Pärchen steht auf einem gut besuchten Schloßhof.
Sie schmusen und ich frage, weil das so ein tolles Motiv ist, ob ich sie fotografieren darf. Sie sagen in ihrer Glückseligkeit ja und ich veröffentliche das Foto 6 Monate später hier oder in einem Fotowettbewerb mit dem Motto "Herbstliebe" . Alle Beteiligten haben die genauen Umstände die zu diesem Foto geführt haben vergessen und leider haben wir auch nicht gewußt, daß es zu dem männlichen Partner auch noch eine Ehefrau gibt. Es kommt zur Scheidung und zur Schadenersatzklage und das schlimmste ist, der Zvilprozess findet an einem entfernten Gerichtsort statt.

Sicher dieser Fall ist konstruiert, aber er könnte mit der einen oder anderen Variante eintreten. Ich glaube dann braucht man einen guten Anwalt und einen Richter mit einer Nikon D200 oder was ähnlichem.
Deswegen werde ich mich mal in dieses Thema knien und schauen was es da bisher so an Urteilen in der Rechtsprechung gegeben hat.

Aber vieleicht, kennt sich ja einer von Euch schon sehr gut aus oder hat bereits Erfahrungen hierzu gemacht?

Mfg Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,

ich habe zum Glück keine eigenen Erfahrungen mit dem Thema und mich nur eine Weile lang via Internet eingelesen. Insofern also: keine Gewähr!

In deinem Fallbeispiel (knutschendes Paar) hättest du vermutlich schlechte Karten. Deshalb empfehlen manche Fotografen, in Situationen, wo die Zustimmung auf dem Foto nicht offensichtlich ist, eine Serie zu schießen, die die vorherige UND die anschließende Zustimmung (in die Kamera lächeln) belegt.

Wolfgang Prietzel (Nikon23) schrieb am 27. November 2006 - 14:18 Uhr:

'Wie will man eine mündliche Zustimmung beweisen, wenn die Gegenpartei das abstreitet? Es heißt ja auch, wenn die fotografierte Person in die Kamera lächelt wäre eine Zustimmung. Aber wenn überhaupt, Zustimmung zu was ?'

Fotos sind zum Zeigen da. Insofern heißt - meines Wissens - Zustimmung immer auch Zustimmung zur Veröffentlichung.
Wenn allerdings die Veröffentlichung das Foto bzw. den Abgebildeten in einen herabwürdigenden Zusammenhang stellt, kannst du wieder Probleme bekommen. Um bei deinem Beispiel zu bleiben: veröffentlichst du die beiden unter dem Motto "Fremdgehen macht Spaß", können sie dir ans Leder gehen.

In der ursprünglichen Diskussion heute schrieb jemand sinngemäß: die Bilderrubrik "Menschen" hier im Forum sei wohl gähnend leer, wenn sich alle streng an die Rechtslage hielten. Dazu eins aus Mod-Sicht: Wir gehen natürlich davon aus, dass die AGB eingehalten und nur Fotos eingestellt werden, für die derjenige die Nutzungs- und Veröffentlichunsgrechte besitzt. Sollte hier also jemand ein Bild von sich finden, das er nicht freigegeben hat, und dafür Camerainfo abmahnen, löschen wir es kurzerhand. Rechtlich haftbar ist aber - wie bei Copyrightfragen - IMMER derjenige, der das Bild eingestellt hat. Das sollte jedem bewußt sein.

LG
Martina
 
Hallo Martina,
ich habe heute noch mit einem Experten gesprochen und der will mal für mich suchen und ein paar praktikable Fallbeispiele heraussuchen.

Wenn ich also die mündliche Zusage zur Ablichtung habe, ist das auf jeden Fall nicht auch die Zusage zur Veröffentlichung in Zeitungen, Wettbewerben oder gar im Internet. Es muß für den Zustimmenden klar erkennbar sein, für wen oder was diese Aufnahme verwendet werden soll.

Ganz kritisch wird die Sache dann, wenn Gelder fließen.

Ist die fotografierte Person ein Teil einer öffentlichen Veranstaltung "Zuschauer bei einem Popkonzert" und nicht das Hauptmotiv brauchts keine Zustimmung. Du merkst da gibt es eine Menge Erklärungsbedarf und dabei sind Menschen immer wieder ein schönes Motiv.

Mfg Wolfgang
 
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