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Zahlt die Hausrat-Versicherung bei Einbruch ?

berlinerbaer

Kennt den Türsteher
Mich betraf es glücklicherweise nicht, aber einen Bekannten, der nun schon ein Jahr drauf wartet, dass ihn seine Hausrat-Versicherung entschädigt. Das wirft auch bei mir Fragen auf.

Streitpunkt ist eine Fotoausrüstung, bei der sich etwa 38.000 Euro (Neupreis) zusammen geleppert haben sollen. Die war bis auf ein paar Deckel, Staubpinsel und Kleinkram, jeder hat ja so etwas von uns - komplett verschwunden.

Er hatte die Fotoausrüstung mit angegeben und in seiner kleinen Zweiraumwohnung alles summa summarum incl. Hausrat mit 150.000 Euro versichert. Ausreichend wie der Versicherer meinte, er solle nur vorsichtshalber die gesamte wertvolle Ausrüstung einzeln fotografieren und die Bilder extra irgendwo lagern. Da waren schon einige exzellente Sachen dabei.

Hat er gemacht, nur eines hat er nicht gemacht - er hat die Kaufbelege vergessen. Die Ausrüstung wurde komplett in einem CEWE-Fotobuch dargestellt, beschrieben und zum Einkaufspreis bewertet, das Kaufdatum inclusive. Warum er die Belege nicht mit abfotografiert oder gescannt hat ? Ich weiß es nicht.

Er war nun damals drei Wochen im Krankenhaus und weitere vier Wochen zur Rekonvaleszenz und da wurde ihm angeblich die Wohnung (er wohnt allein) nahezu komplett ausgeräumt, bis auf eine schwere Leder-Couch-Garnitur und die schweren Massivmöbel, Küchenmöbel, Waschautomaten, Geschirrspülmaschine ist incl. Flachbildfernsehers und Computer und der kompletten Fotoausrüstung fast alles weg gewesen.

Die Hausratversicherung zahlte etwas, aber nun genau für die Fotoausrüstung gar nichts und behauptet gar, die Versicherungssumme sei bewußt zu hoch gewesen. Die Fotos von den fotografischen Schätzen werden als Beweismittel nicht angenommen, weil er keine Kaufbelege vorlegen kann - die sind auch weg. Abfotografierte Kaufbelege gelten übrigens lt. Versicherung auch nicht, nur Originale. Abgesehen davon sind da auch paar Mittelformat-Sammelstücke drunter gewesen, für die ja kaum ein Kaufbeleg existiert habe.

Ok, er muß sich um sein Problem allein kümmern - aber bei mir entsteht nun die Frage, was müßte ich denn tun oder vorher leisten, damit in einem Fall der Fälle mein Equipment versichert wäre ? Meines ist zwar kaum 38.000 Euro wert, aber es reicht, dass ich mir kein neues gleichwertiges Gerät auf Anhieb kaufen könnte, wenn es bei mir zu einem solchen SuperGau käme.
Die Kameraversicherung versichert die älteren Sachen nicht mehr, sondern nur Neugekauftes bis zu 30 Tage alt, auch lohnt sich die Assona wirklich nur solange, wie die Kamera nicht älter als zwei Jahre ist. In dem Vertrag, den ich mal für eine xyz hatte, gab es im dritten Jahr kaum was wieder und die Selbstbeteiligung war so hoch, dass sich das alles relativierte. Danach geht alles lt. Assona nur noch über die Hausratversicherung. für digitale Kameras ist die lohnenswerte Versicherungszeit wesentlich kürzer als für teure analoge Geräte - so mein Eindruck wenn ich z.B. mal einen Versicherungsvertrag für eine Voigtländer Bessa mit dem für meine damalig erste D300 verglichen habe, obwohl wir im Kaufpreis annähernd etwa gleich lagen.

Wie habt Ihr Euch denn abgesichert ? Oder habt Ihr eine dicke Reserve auf einem Konto, dass die Frau nicht kennt ?

fragt
der Bär
 
Hallo berlinerbär,

auf den Sachverhalt selbst will ich nicht im Detail eingehen. In der Vergangenheit war es so, dass ein Standardhaushalt mit 1000 DM je Quadratmeter Wohnfläche ausreichend versichert war. Dazu kamen Zuschläge z.B. für spezielle Fenster, Wasserschäden und z.B. Herdplatten.

Bei einer zwei-Zimmerwohnung mit 150.000 € Versicherungssumme ist das schon hoch abgesichert. Es ist auch selten, dass im Rahmen eines Einbruchs Teile der Einrichtung mitgenommen werden. Ich gehe davon aus, dass es eine Nachbarschaft gibt, die vielleicht etwas gesehen oder gehört hat.

Im Regelfall kommt des den Einbrechern auf Schmuck und Bargeld an. Das kann leicht transportiert werden und behindert bei einer Flucht nicht.

Lösung, um ein ähnliches Problem zu vermeiden bzw. zu mindern:

In vielen Baumärkten gibt es unterschiedlich große und verschieden ausgestattete Waffenaufbewahrungsschränke. Viele sind Hochschränke um Langwaffen sicher aufzubewahren. Diese Schränke haben im Regelfall Wand- und Bodenbefestigungsmöglichkeiten und lassen sich so befestigen.

Kein Einbrecher wird sich die Mühe machen und versuchen, so einen Schrank aufzubrechen - das passende Werkzeug dafür wird nicht mitgeführt und ein großer Schraubendreher reicht dafür nicht aus. Es würde auch zu lange daueren und setzt den Einbrecher der Gefahr aus, dass der Wohnungseigentümer zurück kommt.

Gruß
Franz
 
Ich gehe davon aus, dass es eine Nachbarschaft gibt, die vielleicht etwas gesehen hat.

Gruß
Franz

Das hat die Polizei auch gesagt, weil ja rundherum jeder sehen konnte, was er da so fast täglich morgens in sein Auto packte und umgekehrt bei Rückkehr abends wieder ins Haus schleppte. Die Teleoptiken etc. das war ja alles frei einsehbar und auf diesen blöden Halsriemen steht ja bei Nikon groß und deutlich drauf "Nikon D3s".
Ich habe an allen meinen Kameras einfache Hama-Halsriemen, bewußt.

Gruss
vom
Bären
 
"Er" hat mir eben bei einer zufälligen Begegnung im Supermarkt gesagt, die Versicherung habe ihm inzwischen den eingetretenen Schaden an Foto-Equipment zu 10 Prozent ersetzt. Naja, das Wort "ersetzt" ist da wohl übertrieben. Die Versicherung wartet angeblich auf den Abschluß der polizeilichen Aktivitäten. :z04_augenroll:
 
Hallo zusammen,

bei uns in der Schweiz ist es so, dass alles was im Haus eingeschlossen ist, inkl. Keller, Garage, Auto(!) etc. gehört zum Hausrat und ist somit in dieser Versicherung mitversichert. D.h. seit sich meine Fotoausrüstung merklich vermehrt hat, habe ich auch die Hausrat Versicherung etwas nach oben korrigiert.
Dazu habe ich bei der Hausrat noch eine Gepäckversicherung für unterwegs. Diese beeinhaltet den Diebstahl oder den Verlust von Gepäck (u.a. auch Fototaschen). Standardmässig ist das Gepäck nur bis CHF2000 versichert, hier habe ich den Betrag ebenfalls für meine Ausrüstung nach oben korrigiert.

Glücklicherweise hatte ich noch keinen Diebstahl, darum kann ich nicht sagen, wie meine Versicherung reagiert, aber ich denke und hoffe, dass ich somit ausreichend gedeckt bin.

Gruss
Michi
 
Jede Versicherung wird erst mal versuchen, sich rauszuwinden und den Versicherungsnehmer auflaufen zu lassen... :(
Bei einem entfernten Bekannten (@ Michi: Du kennst den Fall ja) waren's die fehlenden Einbruchsspuren, weil der Einbrecher mit professionellem Werkzeug gearbeitet hat. Das Schloß muß jetzt aufwendig unterm Mikroskop durch einen anerkannten Schloß-Gutachter (find mal einen, es gibt kaum welche) untersucht werden, denn es geht um sehr viel Geld...

Wie auch immer, in unserer Nachbarschaft wurde auch schon fast bei jedem eingebrochen... :( Nur wir sind über die Jahre verschont geblieben, weil immer Hunde im Haus waren. 3 stocksauren Hunden à einem halben Zentner oder einem 45 kg Hovawart (Hovawart = Hofwächter :) ) mit 73 cm Schulterhöhe gegenüberzustehen ist kein Spaß mehr...

Gruß
Wolf
 

Wie auch immer, in unserer Nachbarschaft wurde auch schon fast bei jedem eingebrochen... :( Nur wir sind über die Jahre verschont geblieben, weil immer Hunde im Haus waren. 3 stocksauren Hunden à einem halben Zentner oder einem 45 kg Hovawart (Hovawart = Hofwächter :) ) mit 73 cm Schulterhöhe gegenüberzustehen ist kein Spaß mehr...

Gruß
Wolf


Bei meinem Respekt vor Hunden würde ich dann eher das Fotozeug verkaufen und aufhören zu fotografieren, ehe ich mir so einen Wächter in die Wohnung holen würde und dann den Rest meines Lebens mit Angstwindeln am Hintern schlotternd auf dem Wohnzimmerschrank sitzen müßte :eek:
"Das mit dem Hund" hat bei einem Nachbarn auch mal eine Zeit lang geholfen, der hatte einen "elektronischen" Hund im Hause, d.h. einen verblüffend echt klingenden elektronischen Beller, der sogar scheinbar von innen gegen die Wohnungstür rannte, so daß jeder gleich zwei Meter blaß vor Schreck zur Seite sprang.
Bis er dann mal vergaß die Batterien zu wechseln, dann sackte die "Kraft'" so schnell ab, dass während seines Urlaubs in seiner Abwesenheit aus dem vermeintlichen Rottweiler/Schäferhund ein Dackel mit Bauchweh wurde. So wußte jeder, was da bellte ...
Dann kamen "sie". Aber da ging es nur um Schmuck, Sparbücher, Geld.

Ich muß mit meiner Versicherung mal reden - die Alternative Hund oder gar großer Hund geht bei mir nicht :rofl:

Gruss
vom Bären
 
Bis er dann mal vergaß die Batterien zu wechseln, dann sackte die "Kraft'" so schnell ab, dass während seines Urlaubs in seiner Abwesenheit aus dem vermeintlichen Rottweiler/Schäferhund ein Dackel mit Bauchweh wurde.
:z04_kaputtlachen:
Dumm gelaufen! Ein Netzgerät wäre nicht schlecht gewesen...

Spaß beiseite... Klar, Hunde können keine Allgemeinlösung sein, das ist nichts für jeden, aber uns haben sie schon oft geholfen. Noch vor 2 Jahren war da was... Mitten in der Nacht schlugen auf einmal unsere Hunde an (wir hatten damals 4)... Der Rüde orgelte im tiefsten Baß und unsere 3 Mädels können auch richtig tieftöned und bedrohlich loslegen. Draußen hörte ich nur noch jemanden panisch vom Grundstück stürmen und dabei halb über den Zaun stolpern. Der hat sich nie wieder blicken lassen... :)
Besser als jede Versicherung! :daumenhoch_smilie:

Gruß
Wolf
 
Haushaltversicherung

Hallo Berlinerbaer!
Ich kann deinem Bekannten nur raten, so rasch wie möglich sich einen in Versicherungssachen erfahrenen Anwalt zu nehmen. Für Versicherungen (Haushalt) ist ein Schaden von mehr als 100.000 ein Großschaden, wo mit allen legalen Mitteln versucht wird, günstig (für die Versicherung) auszusteigen. Ich kenne das, ich habe selbst 20 Jahre dort gearbeitet.
Der Schaden ist meiner Ansicht nach gedeckt und müsste zu 100% abgerechnet werden, noch dazu wo der Bekannte die Kamaraausrüstung im Versicherungsantrag angegeben hat (keine Obliegenheitsverletzung!).
Für den Schadensnachweis sind normalerweise keine Rechnungen erforderlich, der Schaden muß jedoch glaubhaft nachgewiesen werden. Sicher sind Rechnungen einfache Beweisstücke, es können jedoch auch andere verwendet werden (z.B. gemachte Fotos, Zeugen, Eintragungen in Grenzdokumenten, etc). Der Kernpunkt ist, dass der Schaden glaubhaft nachgewiesen werden kann. Was glaubhaft ist, entscheidet letztendlich der Richter.
In den meisten Verträgen ersetzen Haushaltsversicherungen den Neuwert (!), bis der Zeitwert 40% des Neuwertes beträgt. Dann wird nur mehr der Zeitwert ersetzt (Haushaltversicherung ist eine Neuwertversicherung!).
Darauf hinweisen möchte ich noch, dass in der Haushaltsversicherung auch die Beraubung (Wegnahme mit direkter Gewaltanwendung) versichert gilt und zwar europaweit, in vielen Verträgen auch weltweit. Das heisst, wenn einem die Kamera samt Objektiven im Strassengetümmel oder im Bus von Neapel entrissen wird, leistet die Haushaltsversicherung vollen Ersatz (bis zur vollen Versicherungssumme!).
Ich selbst konnte in den Genuss dieser Bestimmung kommen, als mir in Äthiopien die komplette Ausrüstung mit Waffengewalt abgenommen wurde. Die Haushaltversicherung hat innerhalb 3 Wochen bezahlt.
Reine Kameraversicherung decken darüber hinaus (neben Transportmittelunfall, Feuer, Leitungswasser und Einbruch und Beraubung) die Gefahren von Fallenlassen, Verkratzen, Liegenlassen, Verlieren und sind auch meist wesentlich teurer. Auch lassen sich diese Gefahren kaum ohne Selbstbehalt abschließen.
Grüße
hauli
 
Für Versicherungen (Haushalt) ist ein Schaden von mehr als 100.000 ein Großschaden, wo mit allen legalen Mitteln versucht wird, günstig (für die Versicherung) auszusteigen. Ich kenne das, ich habe selbst 20 Jahre dort gearbeitet.
Nichts anderes habe ich erwartet... Verweigern, hinhalten, verzögern, tricksen, am besten bis der Versicherungsnehmer verstorben ist... :z04_explodieren:
Danke für die bestätigung meines Verdachts...

Gruß
Wolf
 
naja, er wird hingehalten ( ein anderer Ausdruck fällt mir nicht ein) mit der Begründung, dass erst "nach Ermittlung des Täters" bzw. "nach entgültigem Abschluß der polizeilichen Ermittlungen" abschließend über die Versicherungszahlung diskutiert werden könne. Die Zahlung von knapp 4000 Euro soll so nicht das Ende sein. Allerdings sehe auch ich das so, dass das dann von der Versicherung immer mehr verschleppt werden wird, bis der Versicherungsnehmer aufgibt oder sich die Sache bei dem nun fast 75-Jährigen dann biologisch regelt.

Ich habe das meinige mal aus reiner Neugier "zusammen gerechnet", incl. der Body's, Objektive, Filter, Blitze, Fernbedienungen, Kleinteile, Adapter, Stative, Rucksack, Taschen und einiger unikater Maßanfertigungen von Stativschellen - das ist ja ein echtes 5-stelliges "Groschen-Grab", was man da im Laufe der Jahre angelegt hat *schock* (Eventuell hat die Frau doch ein wenig Recht ...)

Gruss
vom Bären
 
Versicherung

Hallo Berlinbaer!
Das mit dem Hinweis auf den Abschluss der Ermittlungen ist eine altbekannte Masche, die Zahlung möglichst lange hinauszuziehen. Dieses Bestreben entspringt aber meist den kranken Gehirnen kleingeistiger Schadensreferenten, die dem Anspruchsteller ihre "Bedeutung" vormachen möchten. Der Versicherung bringt es in Wirklichkeit nichts. Jeder Schaden muß von der Versicherung ab Kenntniserlangung mit dem maximal zu erwartenden Betrag reserviert werden. Buchaltärisch ist es so, als ob sie den Schaden schon bezahlt hätten. Auch auf das Ableben des Kunden zu spekulieren bringt nichts, da die Erben die Leistung verlangen können.
Eine übliche Vorgangsweise für deinen Bekannten wäre nun, dass er eine schriftliche Erklärung abgibt, dass, wenn sich bei den Ermittlungen eine Leistungsfreihet der Versicherung herausstellen würde, er die ausgezahlten Beträge zurückerstattet. Dann könnte man sofort über die Schadenshöhe diskutieren. Hier wird möglicherweise der Versicherer einen Sachverständigen einschalten, der die Werte der Geräte an Hand von Fotos oder Beschreibungen ermittelt. Der Bekannte soll sich auf eine Pauschalabfindung nur dann einlassen, wenn die Werte der Geräte nicht ermittelt werden können. Eine Pauschalabfindung ist für die Versicherung immer von Vorteil.
Auf jeden Fall meine schon erfolgte Empfehlung: Sofort einen Anwalt mit der Vertetung betrauen und Druck auf die Versicherung ausüben.
Grüße
hauli
 
Hallo Berlinbaer!
Der Bekannte soll sich auf eine Pauschalabfindung nur dann einlassen, wenn die Werte der Geräte nicht ermittelt werden können. Eine Pauschalabfindung ist für die Versicherung immer von Vorteil.
Grüße
hauli

ich denke, das wird schon passiert sein. Der Mann ist 75 und hat längst nicht mehr die notwendige Power für solche Auseinandersetzungen. Die Versicherer wissen das.

Gruss
vom
Bären
 
da das hier noch relativ offen steht, will ich es ergänzen - er hat NICHTS gekriegt.
Also hebt Eure Kaufbelege auf, besser macht Kopien oder Scans davon; ich habe ein Schließfach bei der Sparkassen, da sind jetzt die Originale alle drin.

Gruss
vom Bären
 
da das hier noch relativ offen steht, will ich es ergänzen - er hat NICHTS gekriegt.
Also hebt Eure Kaufbelege auf, besser macht Kopien oder Scans davon; ich habe ein Schließfach bei der Sparkassen, da sind jetzt die Originale alle drin.

Gruss
vom Bären

Danke für den Hinweis: da muss man sich v.a. auch bei Gebrauchtkäufen etwas überlegen. Meist hat man zwar den Originalbeleg, aber eben nur meist.

Gruss
Michi
 
Diese Ablehnung der Versicherung ist sicher nicht in Ordnung. Wenn der Schaden als Einbruchdiebstahl anerkannt wurde und es nur mehr um den Wertnachweis geht, dann kann sich die Versicherung nicht einzig allein auf Originalbelege versteifen. Auch diese könnten ja von einem Bekannten stammen (meist steht kein Name auf der Rechnung). Wie soll man dann den Verlust von Bargeld belegen? Ich bekomme mein Bargeld auch immer ohne Rechnung!!
So kann es nicht sein! Es sind alle vorgelegten Unterlagen des Versicherungsnehmers auf ihre Glaubwürdigkeit zu bewerten. Hier gilt auch ein Foto des entwendeten Gegenstandes oder eine fotografierte Rechnung.
Wenn dein Bekannter die Kraft und Ausdauer besitzt, würde ich ihm raten, sich einen Anwalt zu nehmen. Ich bin überzeugt, dass nach dem ersten Schreiben ein Vergleichsangebot der Versicherung kommt.
 
Wenn dein Bekannter die Kraft und Ausdauer besitzt, würde ich ihm raten, sich einen Anwalt zu nehmen. Ich bin überzeugt, dass nach dem ersten Schreiben ein Vergleichsangebot der Versicherung kommt.

In der Regel haben die Versicherungen die größere Ausdauer
Und dann ist noch abzuwarten ob das Angebot der Versicherung auch die Kosten für den Anwalt abdeckt.

Viele Grüsse

Ludwig
 
Kraft ist nicht mehr, Ausdauer demnach auch nicht; er hat (sich) restlos aufgegeben. Dann ist auch noch die Ehepartnerin vor ein paar Monaten verstorben - im Prinzip geht nichts mehr.
 
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