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facebook

xray

Kennt den Türsteher
Mitglied seit
11 Jan 2008
Beiträge
984
Hallo Leut,
hab da eine Frage: wenn man einer öffentlichen Einrichtung erlaubt, Fotos von sich auf facebook zu zeigen: ist es dann an der facebook-Idee völlig vorbei oder ist es einfach nicht üblich, den Urheber der Fotos und das copyright dazuzuschreiben?
Gruß, Walter
 
Moin Walter,

naja, mit Facebook hat das letztlich nicht viel zu tun. Die Leute wissen einfach nicht, welche Pflichten sie haben. Die Nennung des Urhebers ist bei Veröffentlichungen in Deutschland vorgeschrieben. Insofern ist das Verschweigen des Urhebers zwar "üblich", aber gleichzeitig illegal (wie vieles im Netz).


Grüße,

Heiner
 
Hallo Leut,
hab da eine Frage: wenn man einer öffentlichen Einrichtung erlaubt, Fotos von sich auf facebook zu zeigen: ist es dann an der facebook-Idee völlig vorbei oder ist es einfach nicht üblich, den Urheber der Fotos und das copyright dazuzuschreiben?
Gruß, Walter
§ 13 UrhG Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Im Zweifelsfall ist also der Urheber in unmittelbarer Verbindung zum Bild zu nennen. Einfach weglassen ist nicht...

Übrigens, gerade bei öffentlichen Einrichtungen bin ich nach gemachten Erfahrungen (ist lange her) äußert kleinlich... ;)
Nachtrag: Einfach eine nicht überseh- und nicht retuschierbare Signatur in die Bilder und das Problem hat sich erledigt. Eine Entfernung der Signatur wäre imho strafbar.

Gruß
Wolf
 
Moin Walter,

wenn mich jemand fragt ob er Fotos verwenden kann, dann nenne ich die Bedingungen und wenn ich als Urheber genannt werden will sage ich das auch und wenn ich nicht genannt werden will (wie beim Pentax-Video-Kanal) dann sage ich das auch klar und deutlich vorher. Hat bisher immer geklappt, allerdings lade ich bei Facebook jetzt auch nix weiter hoch.
Wenn jemand ohne zu fragen meine Fotos veröffentlicht - egal ob kommerziell oder nicht - dann gibt es das übliche Programm von Honorarforderung bzw. Unterlassungserklärung vom Medienanwalt.

:z04_bier01:
 
Danke für eure Antworten. Dann ist also Facebook auch keine "uns gehört alles und wir teilen sofort mit unseren 1000000... FREUNDEN-Plattform"?! Gut zu wissen... :)
Gruß, Walter
 
Moin Walter,
naja, geht so. Wenn Du dort Bilder postest, kannst Du festlegen, wer die sehen können soll (nur "Freunde", öffentlich, ein Teil der eigenen "Freunde", "Freunde von Freunden" undundund). Was allerdings dann passiert, kannst Du nicht mehr wirklich kontrollieren - wenn zum Beispiel irgendjemand Deine Bilder "teilt" und damit womöglich Benutzergruppen zugänglich machst, die Du gar nicht haben wolltest. Zumindest habe ich das so verstanden...
 
Moin Dirk,
puh, *erleichtertbin!
 
Moin Fritzi, es ist ja bei Facebook nie wirklich richtig klar was grade gilt und was gestern galt und was über nacht morgen gilt :D

:z04_bier01:
 
Wo Du recht hast...
 
Danke auch an Fritzi für die Antwort!
Ich habe jetzt den copyright-Zusatz noch einmal erbeten und er ist dann auch anstandslos eingefügt worden. Für "echte Facebooker" ist das wahrscheinlich komisch, für mich aber nicht ;) !
Gruß, Walter
 
Moin Walter,
wieso komisch? Ich finds selbstverständlich, wenn der Fotograf genannt wird, alles andere wäre "komisch"!


Viele Grüße, Fritzi
 
wieso komisch? Ich finds selbstverständlich, wenn der Fotograf genannt wird, alles andere wäre "komisch"!
Das sehe ich aber exakt genauso! Wir Photographen, egal ob Profi oder Hobbyphotograph, sollten eisern auf unseren Rechten beharren und sie notfalls auch (per Abmahnung) durchsetzen, damit Bilder wieder zu dem werden, was sie mal waren: Geistiges Eigentum!
Der "FB-alles-teilen-Hype" ist nur eine dumme Angewohnheit, kein juristisch verankertes Recht, und ggf. muß das der eine oder andere auf die ganz harte Tour lernen!

Gruß
Wolf
 
Danke auch an Fritzi für die Antwort!
Ich habe jetzt den copyright-Zusatz noch einmal erbeten und er ist dann auch anstandslos eingefügt worden. Für "echte Facebooker" ist das wahrscheinlich komisch, für mich aber nicht ;) !
Gruß, Walter

Hallo Walter,

in Anbetracht der Qualität der meisten Fotos in diesen social networks ist nachvollziehbar, dass der Fotograf nicht genannt werden möchte. Da Du eine andere Qualität lieferst, ist Deine Forderung absolut korrekt und normal.

Gruß
Jürgen
 
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