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Fotodienst anbieten ab wann Gewerbepflichtig???

inflames

Läuft öfters hier vorbei
Mitglied seit
10 Jan 2008
Beiträge
269
Hallo an alle,

Mal ne Frage an die wo als Buchbarer Fotograf arbeiten oder erfahrung damit haben.

Meine Frau betreibt selbsstständig ein kleines Unternehmen, das sozial und auf Familien ausgerichtet ist.
Ich habe in dieser Richtung schon Private Fotos gemacht, nun hat Sie die Idee so etwas über ihre Homepage anzubieten.
Sprich das wenn jemand gerne solche Bilder hätte evtl. in Verbindung eines Beratungstermines sich eine kleine Fotostrecke von mir machen lassen könnte.

In wie weit ist das Zulässig? Rechtlich,wie Finanziel? Müßte sie mich dann als Mitarbeiter melden oder eher als sogenanten " Subunternehmer, und ich stehe für mich alleine?
Ich könnte das ja auch Privat anbieten und als 400€ basis wäre es ja nicht Meldepflichtig.
Und vom Finanziellen sind wir ja eh zusammenveranlagt.

Oder würde das sogar als Ehepartner zusammen gehen?
Fragen über Fragen.

Würde mich über Antworten und Lösungen sehr freuen.

Gruß
Jürgen
 
...
Meine Frau betreibt selbsstständig ein kleines Unternehmen,...

dann sollte man einen Steuerberater haben - und den fragen. Bei rechtlichen und steuerlichen Sachen willst Du Dich doch nicht ernsthaft auf "ich hab da mal was gehört" von einem unbekannten Menschen in einem Forum verlassen? Auch wenn da immer wieder richtige Lacher dabei sind...

Gruß vom See

Klaus
 
Vor allen Dingen ist m.W. (!) eine rechtliche Beratung durch Nichtjuristen illegal. Ich werd' den Teufel tun und hier irgendwelche Tips geben... :z02_zek: Sorry! ;)

Gruß
Wolf
 
Moin,

In wie weit ist das Zulässig? Rechtlich,wie Finanziel? Müßte sie mich dann als Mitarbeiter melden oder eher als sogenanten " Subunternehmer, und ich stehe für mich alleine?

Gehen tut beides und noch mehr. Entweder wirst Du ihr Angestellter, oder Du machst ein eigenes Geschäft auf und stellst ihr eine Rechnung. Außerdem könntest Du Miteigentümer an dem Unternehmen Deiner Frau werden. Interessant sind hier übrigens nicht nur steuerrechtliche Fragen, oder die Sozialversicherung, sondern zum Beispiel auch die Unfall- oder Haftpfichtversicherung, an die man unbedingt denken sollte. Wenn da etwas passiert, kann das sehr schnell richtig teuer werden.

Insgesammt kommen da ziemlich viele Faktoren zusammen. Von daher solltest Du auf jeden Fall einen Steuerberater befragen.

Ich könnte das ja auch Privat anbieten und als 400€ basis wäre es ja nicht Meldepflichtig.

Meinst Du mit "nicht meldepflichtig", dass Du es Deinem Arbeitgeber nicht melden musst? Das stimmt so nicht. Die übliche Regelung in Arbeitsverträgen, dass Nebentätigkeiten gemeldet werden müssen, ist unabhängig vom Verdienst. Es hat Deinem Arbeitgeber egal zu sein, was Du nebenher verdienst. Aber es ist ihm nicht egal, wieviel Arbeitszeit Du nebenher erbringst. Er hat ein Recht auf Deine "volle" Arbeitskraft, und als Arbeitnehmer bist Du verpflichtet, Dich in Deiner Freizeit und in Deinem Urlaub zu erholen, damit Du ihm auch diese volle Arbeitsgraft geben kannst. Klingt etwas lächerlich, aber so ist es. Ich würde das also auf jeden Fall melden. Unterlassung kann nämlich als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag gewertet werden.

Vor allen Dingen ist m.W. (!) eine rechtliche Beratung durch Nichtjuristen illegal. Ich werd' den Teufel tun und hier irgendwelche Tips geben...

Falsch. Allgemeine außergerichtliche Hinweise auf bestehende Rechtslagen und die Anwendung von Rechtsnormen ist auch Nicht-Juristen ausdrückllich gestattet. Darüber hinaus erbringen wir hier keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG, da wir hier nur allgemeine Aspekte diskutieren.

Grüße,

Heiner
 
Falsch. Allgemeine außergerichtliche Hinweise auf bestehende Rechtslagen und die Anwendung von Rechtsnormen ist auch Nicht-Juristen ausdrückllich gestattet. Darüber hinaus erbringen wir hier keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG, da wir hier nur allgemeine Aspekte diskutieren.
O.k., wieder was gelernt... ;)

Gruß
Wolf
 
Wollte damit jetzt kein Juristisches Thema mit aufmachen, hab gedacht es gibt vieleicht jemand der das schon so ähnlich macht, und mir eben sagt was ich beachten muß.

Was mir Heiner ja schon soweit gesagt hat. Werd dan wohl mal nen Fachman mit beauftragen.

@Heiner mit Meldepflicht meinte ich eher das Finanzamt. Das mim Arbeitgeber ist klar. Nur wie ich es dann mache ob Mitarbeiter oder selbst, hängt vom Aufwandt ab.

Aber werde mich da noch schlau machen.

Vielen Dank schon mal.

Gruß
Jürgen
 
Moin Jürgen,

Du meintest mit den 400 EUR sicherlich den Minijob.
Der ist voll meldepflichtig!
Seit diesem Jahr ist es jetzt möglich bis zu 450 EUR als Minijob zu verdienen.
Dein Arbeitgeber, also Deine Frau, braucht dazu eine Arbeitgebernummer und muß Dich dann bei der Minijob Zentrale anmelden, Beitragsmeldungen erstellen, die Beiträge abführen und Jahresmeldungen erstellen. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich zum Lohn die pauschale Krankenversicherung von 13%, den Arbeitgeberanteil der Rentenversicherung von 15%, die Pauschsteuer von 2% sowie Umlagen von zusammen 0,99%. Für den Arbeitnehmer fallen seit diesem Jahr der Aufstockungsanteil zur Rentenversicherung in Höhe von 3,9% an.

Diese Kosten kann Deine Frau aber als Lohn und Lohnnebenkosten absetzen.
Da ist dann aber der Steuerberater als Ansprechpartner für Deine Frau gefragt. Ich habe mich seit einem Jahr nicht mehr intensiv mit Personalwesen befassen müssen und die Regelungen bezüglich Minijob sind seit diesem Jahr neu gefasst worden.
Für Dich wäre damit aber soweit alles erledigt, nur die Einkünfte müssen in der Einkommensteuererklärung mit angegeben werden.

Der andere Punkt wäre für Dich der Begriff des Kleinunternehmers, der bis 17.500 jährlich Umsatzsteuerbefreit ist. Die Fotografentätigkeit wäre zudem wohl freiberuflich. Aber auch das ist Einkommensteuerpflichtig und muß dem Finanzamt gemeldet werden. Inwieweit das über die normale Einkommensteuererklärung laufen kann, oder per Buchhaltung (EÜR) passieren muß, kann ich so auf Anhieb auch nicht sagen.

Da Du dann ja ohnehin einen Steuerberater benötigst... :D
(und nein, ich bekomme keine Provision von der Steuerberaterkammer... und allzugut zu sprechen bin ich derzeit auf diesen Berufsstand auch nicht... Aber es ist halt nun mal so, daß die manchmal doch mehr wissen.)
 
Der andere Punkt wäre für Dich der Begriff des Kleinunternehmers, der bis 17.500 jährlich Umsatzsteuerbefreit ist. Die Fotografentätigkeit wäre zudem wohl freiberuflich. Aber auch das ist Einkommensteuerpflichtig und muß dem Finanzamt gemeldet werden. Inwieweit das über die normale Einkommensteuererklärung laufen kann, oder per Buchhaltung (EÜR) passieren muß, kann ich so auf Anhieb auch nicht sagen.

Kleinunternehmer hat darüber hinaus noch den Vorteil, dass Du Deine Ausgaben (Kamera, ...) als Betriebsausgaben einrechnen kannst. Das heißt, Du mußt nur den Gewinn als Einkommen versteuern. Wenn Du angestellt bist, geht das nicht. Wobei natürlich auch Deine Frau das nächste Objektiv kaufen kann, das sie Dir dann halt für die Aufnahmen zur Verfügung stellt.

Grüße,

Heiner
 
... Meinst Du mit "nicht meldepflichtig", dass Du es Deinem Arbeitgeber nicht melden musst? ... Aber es ist ihm nicht egal, wieviel Arbeitszeit Du nebenher erbringst. ...
Nur um das mal noch zu vervollständigen: Den Arbeitgeber interessiert auch, was der Mitarbeiter so nebenher machen möchte. Schließlich wird es ihm nicht gefallen, wenn dieser Arbeitnehmer nebenberuflich zur Konkurrenz wird. ;)

Grüße
Volzotan
 
Ich finde es schön hier die ganzen Beiträge dazu zu lesen.

@ Volzotan also unter Konkurenz läuft das nicht! Bin in der Metallverarbeitenden Industrie angestellt.

@ Heiner, ja das mit dem Kleinunternehmer würde wirklich von Vorteil sein. Da spart man sich die ganzen Mitarbeiterkosten für meine Frau. Sie ist ja selbst als Kleinunternehmer geführt. Und das würde unseren Finanzielen Rahmen sprengen da meine Frau die Viertelmarke der Höchstgrenze nicht mal ankrazt.:)

@ Ralf das mit der Steuererklährung ist nicht wild, mach ich ja schon so. Da meine Frau kleinunternehmer ist, habe ich immer ne G.u.V erstellt mit den ganzen Quittungen der Betriebsausgabe und der Einnahmen. Das hat dem F.A bis jetzt immer gereicht. Umsatzsteuer sind wir damit eh befreit als Kleinunternehmer. Haben sie uns auch bestätigt.

Naja dann schau ich mal wie ichs mache, ich glaube ich checke erst mal die Nachfrage bevor ich ein Gewerbe abmelde.

Danke für die collen Statments.

Gruß Jürgen
 
... Da meine Frau kleinunternehmer ist, habe ich immer ne G.u.V erstellt mit den ganzen Quittungen der Betriebsausgabe und der Einnahmen. Das hat dem F.A bis jetzt immer gereicht. Umsatzsteuer sind wir damit eh befreit als Kleinunternehmer. Haben sie uns auch bestätigt.

Naja dann schau ich mal wie ichs mache, ich glaube ich checke erst mal die Nachfrage bevor ich ein Gewerbe abmelde.
...

Moin Jürgen,

also eine Einnahmenüberschußrechnung (EÜR) nach §4,3 EstG, schaden kann es nicht, weil so die Kosten am besten abgesetzt werden können.

Und ein Gewerbe brauchst Du als Freiberufler nicht anmelden, Meldung ans Finanzamt reicht dann. (Die sagen Dir dann im Zweifel auch, wenn es nicht unter Freiberufler fällt. Aber Bildberichterstatter und Künstler sind Freiberufler, sollte also passen.)
 
Da gibts für 10EUR auch ein Buch. Das heißt "Nebenberuflich selbstständig". Dort steht alles Wissenswerte ganz kompakt drin.

Grüße
Volzotan
 
Danke für eure Antworten, werde mal ein Feedback geben wenn es mal steht.

Grüße aus BW.

Jürgen
 
... und allzugut zu sprechen bin ich derzeit auf diesen Berufsstand auch nicht...

...ich nehm das jetzt mal nicht persönlich:)

...und empfehle grundsätzlich eine persönliche Beratung vor Ort, hier gilt es immer individuelle Verhältnisse zu berücksichtigen, die man im www auch besser gar nicht diskutiert.

Und nur soviel - weil hier mal wieder soviel Unfug und Halbwissen zum Thema Kleinunternehmer verbreitet wird....

Den Begriff des Kleinunternehmers gibt es nur in der Umsatzsteuer. Auswirkungen auf die Einkommensteuer, sei es als Freiberufler oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat das nicht. Insbesondere ergeben sich keine Auswirkungen auf die Absetzbarkeit der Betriebsausgaben.

Kleinunternehmer ist eine Option, die man bewusst wählen kann, wenn der Umsatz p.a. €17.500 nicht überschreitet. Dann braucht man keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, hat aber auch den Nachteil, nicht die Vorsteuer auf die betrieblichen Eingangsrechnungen absetzen zu können. Das sollte man im Einzelfall schon überlegen - wenn das Fotoequipment 19% "billiger" wird (bei 100% betrieblicher Nutzung:)) macht das schon was aus, natürlich nur, wenn man den Kunden die 19% USt "verkaufen" kann ohne sich "aus dem Markt zu kalkulieren".

Gruß, Holger
 
Kleinunternehmer ist eine Option, die man bewusst wählen kann, wenn der Umsatz p.a. €17.500 nicht überschreitet. Dann braucht man keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, ...


Moment, optional ist es, als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer abzuführen, mit der Folge, diese in Rechnung stellen zu müssen und damit in dem Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen.

Macht man von dieser Option gebrauch, hängt man da aber 5 Jahre drin.

Grundsätzlich ist der Kleinunternehmer Umsatzsteuer befreit, sofern der zu erwartende Jahresumsatz maximal 17.500 Euro beträgt.

So, genug kluggeschissen ;)


VG Jan
 
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