w.g.
Bleibt öfters zum Abendessen
- Mitglied seit
- 19 Dez 2005
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ich möchte hier mal antworten von pentax (in abgeänderter form) zu garantieansprüchen für kameras und objektive vor allem für ZWEITBESITZER einstellen,da soviele anfragen von usern kommen,die in den diversen foren gebrauchtware kaufen möchten.
1.) Mit dem Verkauf der Kamera an eine andere Person werden auch die Gewährleistungsansprüche soweit vorhanden gegenüber dem Hersteller mit übertragen.
2.) Laut der Rechtsprechung gilt in Deutschland, dass der Händler in einer zweijährigen Gewährleistungspflicht steht (bei Gebrauchsgutwaren kann sich dieser Zeitraum auf 1 Jahr verkuerzen).
Innerhalb dieser zwei Jahre ist laut Gesetz jeder Händler verpflichtet, Garantiefälle ordnungsgemäss abzuwickeln.
Ein Artikel kann nach Kaufdatum innerhalb der ersten 28 Tage ohne Angabe von Gründen retourniert werden. Der Händler ist dann verpflichtet den Kaufbetrag zu erstatten.
Nach diesen 28 Tagen besteht weitere 23 Monate die Moeglichkeit die Gewährleistungspflicht des Händlers in Anspruch zu nehmen.
Wir bieten auf Kulanzbasis im Rahmen des Kundendiensts einen eigenen Garantiedienst an.
Unsere PENTAX-Herstellergarantie gilt für drei Jahre ab Kauf Ihrer CCTV-Objektive innerhalb der BRD und Österreich, und zwei Jahre bei den Digitalkameras.
Als PENTAX-Kunde sind Sie berechtigt, die Ausbesserung von Material- und/oder Fertigungsmängeln innerhalb unserer Herstellergarantie zu verlangen. Unser Service beschränkt sich auf eine Reparatur der Mängel oder nach unserer Wahl Austausch unserer Geräte. Die Reparatur erfolgt kostenlos durch unsere Werkstatt.
Die Garantie gilt für den Erstkäufer. Um die Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, ist der Originalkaufbeleg sowie die abgestempelte Garantiekarte seitens des Händlers erforderlich. Mit dieser Garantiekarte ist z.B. eine internationale Reparatur moeglich.
Im Service-Fall senden Sie bitte das Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg und der abgestempelten Garantiekarte an unsere Werkstatt ein. Nur bei Vorlage der Rechnung kann die Reparatur innerhalb des Garantiezeitraumes kostenfrei für Sie durchgeführt werden.
Wir leisten keinen kostenfreien Service, sobald das PENTAX-Gerät Anzeichen aufweist von Stoß-, Fall-, Sand-, Feuchtigkeits- oder Flüssigkeitsschäden, Fehlbehandlungen, Fremdeingriffen, Korrosion, Fehlbedienung, sofern wir nicht dafür verantwortlich sind. Wir haften aus diesem Service nicht für etwaige Folgeschäden oder Verluste indirekter Art.
Kosten für Reparaturen, die von nicht autorisierten PENTAX-Service-Einrichtungen vorgenommen wurden, werden nicht erstattet.
Unsere gesetzliche Produkthaftung wird durch diese Servicebestimmungen nicht eingeschränkt.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) werden durch diese Servicebestimmungen nicht eingeschränkt.
Diese Herstellergarantie gilt nur für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland und Österreich.
ich hoffe,ich kann user beruhigen,die gebrauchte ware in den foren kaufen.
voraussetzung natürlich,daß der erstbesitzer,die ware ohne makel verkauft.
gr. walter
1.) Mit dem Verkauf der Kamera an eine andere Person werden auch die Gewährleistungsansprüche soweit vorhanden gegenüber dem Hersteller mit übertragen.
2.) Laut der Rechtsprechung gilt in Deutschland, dass der Händler in einer zweijährigen Gewährleistungspflicht steht (bei Gebrauchsgutwaren kann sich dieser Zeitraum auf 1 Jahr verkuerzen).
Innerhalb dieser zwei Jahre ist laut Gesetz jeder Händler verpflichtet, Garantiefälle ordnungsgemäss abzuwickeln.
Ein Artikel kann nach Kaufdatum innerhalb der ersten 28 Tage ohne Angabe von Gründen retourniert werden. Der Händler ist dann verpflichtet den Kaufbetrag zu erstatten.
Nach diesen 28 Tagen besteht weitere 23 Monate die Moeglichkeit die Gewährleistungspflicht des Händlers in Anspruch zu nehmen.
Wir bieten auf Kulanzbasis im Rahmen des Kundendiensts einen eigenen Garantiedienst an.
Unsere PENTAX-Herstellergarantie gilt für drei Jahre ab Kauf Ihrer CCTV-Objektive innerhalb der BRD und Österreich, und zwei Jahre bei den Digitalkameras.
Als PENTAX-Kunde sind Sie berechtigt, die Ausbesserung von Material- und/oder Fertigungsmängeln innerhalb unserer Herstellergarantie zu verlangen. Unser Service beschränkt sich auf eine Reparatur der Mängel oder nach unserer Wahl Austausch unserer Geräte. Die Reparatur erfolgt kostenlos durch unsere Werkstatt.
Die Garantie gilt für den Erstkäufer. Um die Garantieleistung in Anspruch zu nehmen, ist der Originalkaufbeleg sowie die abgestempelte Garantiekarte seitens des Händlers erforderlich. Mit dieser Garantiekarte ist z.B. eine internationale Reparatur moeglich.
Im Service-Fall senden Sie bitte das Gerät zusammen mit dem Kaufbeleg und der abgestempelten Garantiekarte an unsere Werkstatt ein. Nur bei Vorlage der Rechnung kann die Reparatur innerhalb des Garantiezeitraumes kostenfrei für Sie durchgeführt werden.
Wir leisten keinen kostenfreien Service, sobald das PENTAX-Gerät Anzeichen aufweist von Stoß-, Fall-, Sand-, Feuchtigkeits- oder Flüssigkeitsschäden, Fehlbehandlungen, Fremdeingriffen, Korrosion, Fehlbedienung, sofern wir nicht dafür verantwortlich sind. Wir haften aus diesem Service nicht für etwaige Folgeschäden oder Verluste indirekter Art.
Kosten für Reparaturen, die von nicht autorisierten PENTAX-Service-Einrichtungen vorgenommen wurden, werden nicht erstattet.
Unsere gesetzliche Produkthaftung wird durch diese Servicebestimmungen nicht eingeschränkt.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) werden durch diese Servicebestimmungen nicht eingeschränkt.
Diese Herstellergarantie gilt nur für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland und Österreich.
ich hoffe,ich kann user beruhigen,die gebrauchte ware in den foren kaufen.
voraussetzung natürlich,daß der erstbesitzer,die ware ohne makel verkauft.
gr. walter