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Generelle Infos zur rechtlichen Lage bei Fotos

amenthes

Läuft öfters hier vorbei
Hallo!

Ich bin ein (sag


Hallo!

Ich bin ein (sagen wir mal) ambitionierter Hobbyfotograf, und möchte mein Studium (Media System Design) nebenher etwas mit Fotografie finanzieren.

Ich habe hier bisher den Beitrag http://www.can-info.de/cgi-bin/discus/board-auth.cgi?file=/1432/46735.html gefunden, der in etwa in die Richtung geht.

Mir geht es aber nicht generell nur um das Gewerbe ja/nein (Gewerbe habe ich angemeldet, allerdings noch nicht im Foto-bereich)
Vielmehr möchte ich wissen, ob Ihr generelle rechtliche Infos (Recht am Bild, Copyrights, so Sachen) für den evtl. Verkauf der eigenen Bilder habt.

Alles ist willkommen, Links, Telefonnummern, eMailadressen, andere Foren (soweit das hier nicht unerwünscht ist), Private Seiten, die sich mit dem Thema beschäftigen.

Vielen Dank schonmal!

Nachtrag:
Unter http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html

Steht Zitat:
_______________________
Gelegenheitsjobs
Wer nur gelegentlich handwerklich fotografiert, tut dies also nicht regelmäßig gewerblich – eines der Kriterien für einen Handwerksbetrieb, für den man einen Meisterbrief benötigt - und bedarf von daher anders als ein gewerblich tätiger Fotograf keinen Meisterbrief.
________________________
Zitat Ende

Würde das Zutreffen, und kann ich das über den bisher vorhandenen GEwerbeschein machen, oder muss ich "Fotodesigner" zusätzlich anmelden?
 
So einfach ist das nicht, auch

So einfach ist das nicht, auch wenn es je nach Situation zutreffen kann, das zitierte Zitat.

Du darfst auch ohne Schein keine Aufträge von idr aus anbieten, wohl aber darfst du Arbeit annehmen wenn jemand dir den Auftrag gibt ohne das du angefragt hast...

Fotodesigner, Webdesigner ect, künstlerische Fotografie (mit nachweisen) das kannst du machen, wenn es denn dann anerkannt wird bei dir, und idr natürlich auch Gewinnbeabsichtigung unterstellt wird, respektive du das nachweisen kannst dass das nicht nur ein bezahltes Hobby darstellen soll.

Grundsätzlich hast du das copyright innerhalb Deutschland an deinen Bildern und kannst in Deutschland nur Nutzungsrechte verkaufen. Jetzt musst du dich natürlich um die Rechte der evt. abgebildeten Personen kümmern, wenn du Bilder mit gezeigten verkaufst. Das Problem liegt weiterhin bei dir, im Streitfall kommt immer auf den Fotografen zurück.

Du tust schon gut daran, ein Gewerbe in diesem Bereich anzumelden. Schließlich möchtest du auch entsprechend ein paar Dinge absetzen:)

Gruß Roman
 
Hallo Ihr...

da bin ich ja


Hallo Ihr...

da bin ich ja auch schonmal sehr interessiert. und habe fragen. ich hab e gewerbe angemeldet als fotodesigner, aber mich nicht in diese handwerksrolle eingetragen, weil das muss man ja nicht, wenn man künstlerisch tätig ist, habe ich mir sagen lassen. und da ich keine

ausbildung als fotograf gemacht habe, darf ich mich ja auch nicht so nennen, habe ich mir auch mal sagen lassen. also, meine frage nun, kann ich da jetzt ärger bekommen, wenn ich eigentlich ja ein handwerk ausübe und da nicht gemeldet bin??? bzw. wenn ich mal bilder verkaufe oder ein atelie r eröffnen sollte, darf ich dann, ohne in dieser handwerksrolle eingetr agen zu sein, diesen beruf quasi so ausüben???

lieben gruß tekla
 
Hallo Ihr...

da bin ich ja


Hallo Ihr...

da bin ich ja auch schonmal sehr interessiert. und habe fragen. ich habe gewerbe angemeldet als fotodesigner, aber mich nicht in diese handwerksrolle eingetragen, weil das muss man ja nicht, wenn man künstlerisch tätig ist, habe ich mir sagen lassen. und da ich keine ausbildung als fotograf gemacht habe, darf ich mich ja auch nicht so nennen, habe ich mir auch mal sagen lassen. also, meine frage nun, kann ich da jetzt ärger bekommen, wenn ich eigentlich ja ein handwerk ausübe und da nicht gemeldet bin??? bzw. wenn ich mal bilder verkaufe oder ein atelier eröffnen sollte, darf ich dann, ohne in dieser handwerksrolle eingetragen zu sein, diesen beruf quasi so ausüben???

lieben gruß
tekla
 
Hallo Tekla, In die Handwerksr

Hallo Tekla, In die Handwerksrolle muss Du Dich nur eintragen lassen, wenn Du sogenannte "handwerkliche" Photos machst. Dazu zählen beispielsweise Hochzeits- und Portraitfotografie. Solange Du aber nur künstlerisch tätig bist (der Übergang ist wohl einigermaßen fließend)kannst Du freiberuflich weiterarbeiten... Ich habe mich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Das kostet zwar eine Gebühr aber sicher ist sicher... Wenn Du nämlich Tätigkeiten anbietest, die unter das Handwerk fallen, kann es sonst Ärger geben...

LG Marion
 
Hallo Marion,

ja ich wei&sz


Hallo Marion,

ja ich weiß, dass kostet 160,- €. Habe auch überlegt ob ich das t ue, aber bei 160,- € überlegt man ja schonmal... könnte man sagen, dass ü berall, wo nen mensch drauf zu sehen ist unter handwerklich fällt??? also, um wa s ganz offizielles zu machen, sollte man das dann möglichst schon bezahlen.. .?

Lieben Gruß Tekla
 
Ob Du Dich so einfach Fotodesi

Ob Du Dich so einfach Fotodesignerin nennen darfst würd mich auch mal interessieren, schließlich gibts da einen Diplomstudiengang mit entsprechnder Bezeichnung ... =)

LG Daniel
 
Hm ja.... aber wie darf man si

Hm ja.... aber wie darf man sich denn nennen? fotograf nicht, fotodesig ner nicht... ich habe auch mal nach einer definition von fotodesigner gesuc ht, aber keine gefunden. aber ja, sag mir mal, wie dann??? ;)

lg tekla
 
Freischaffender Künstler

Freischaffender Künstler mit dem Fotoaparillo ;-)

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, ich glaube auch mit dem Schutz des Begriffs "Fotograf" hat sich irgendwas geändert, weiß aber nicht mehr was, evtl. darf man sich ja inzwischen sogar Fotograf nennen. Kann auch gut sein, dass man sich Fotodesigner nennt (solang man nicht sagt, Diplom-Fotodsigner (FH) ;-) Ich hab keine Ahnung ...

LG Daniel
 
Soweit ich richtig Informiert

Soweit ich richtig Informiert bin, habe ich im Gesetz nachgelesen, das = die Bezeichnung Fotograf durch eine Zertifizierung erlangt werden kann. Sprich eine Ausbildung. Anders ist es beim Fotodesigner, das ist ein = k=FCnstlich geschaffenes Wort. und keine gesch=FCtzte Berufsbezeichnung. Warum es eine Firma gibt, die eine Ausbildung anbietet, die sich so = nennt kann ich Dir sagen.

Der Grund ist =E4hnlich unserem. Ich arbeite in einer = Maskenbildnerschule seit 2002, ist der Beruf Maskenbildner staatlich = anerkannt und somit die Bezeichnung Maskenbildner gesch=FCtzt. Nach einer drei J=E4hrigen = Ausbildung erlangt man bei uns ein Diplom was einen Berechtigt = Maskenbildner sich zu nennen. Nun gibt es andere Schulen die weiterhin nur zwei Jahre = oder sogar 6 Wochen ausbilden und das ganze Makeupdesigner nennen, weil Sie nicht das anrecht haben ein richtiges Diplom zu schreiben.

Ich hoffe es hat geholffen. LG FLO
 
Heute ist das abhängig vo

Heute ist das abhängig von der Höhe des zu erwirtschafteten Gewinns, ob du als Mitglied bezahlen musst oder nicht...ansonsten erhälst du eine Freistellungsantrag. Das aber kann dir die IHK ziemlich genau erklären.

Gruß Roman
 
Aber es gibt doch einen Diplom

Aber es gibt doch einen Diplom-Studiengang Fotodesign an der FH ... insofern ging ich davon aus, dass der Begriff inzwischen auch staatlich anerkannt ist, während ich hier im (oder in einem andren) Forum erst kürzlich gelesen habe, dass die Bezeichnug Fotograf freigegeben wurde ...

obs stimmt, erfunden war oder ichs falsch verstanden hab weiß ich aber leider auch nicht =)

Aber es gibt doch sicher ne Stelle, an der man da ne kompetente Antwort bekommt =)

www.darfichmichfotografnennen.de oder so =)

LG Daniel
 
Hallo Tekla,
ich hoffe mit de


Hallo Tekla,
ich hoffe mit dem unten aufgeführten Text von der CPS Canon Professionel Homepage kann ich euch weiterhelfen.
Neue Handwerksordnung
Jahrzehntelang konnten freie Fotografen ohne Meisterprüfung von den Handwerkskammern verfolgt werden. Von Bußgeldern bis zu Betriebsstillegungen reichten die Strafen für die Ausübung des Fotografenhandwerks ohne die erforderliche Meisterprüfung. Vor allem auch wegen der Abgrenzung zwischen künstlerisch, freiberuflicher Tätigkeit als freischaffender Fotodesigner (Werbung, Kunst, usw.) und handwerklicher Auftragsfotografie (Passbild, Hochzeiten und gewerbliche Aufträge) wurden viele Abmahnungen geschrieben und Prozesse geführt. Dies gehört seit 1.1.2004 der Vergangenheit an. Mit der Reform des Handwerksrechts, die am 1. Januar in Kraft getreten ist, sind nur mehr einige wenige Handwerke übriggeblieben, die nur mit Meisterprüfung ausgeübt werden dürfen. Das Fotografenhandwerk ist nicht dabei. Das bedeutet für alle Fotografen in Zukunft: Dem Schritt in die Selbständigkeit steht nichts mehr im Wege – jedenfalls nicht die Handwerksordnung.
Gruß Ralf Bender
 
Hmm... jetzt bin ich ziemlich

Hmm... jetzt bin ich ziemlich verwirrt...

also darf ich jetzt quasi alles machen (auch Portraits/Hochzeitsfotos auf Auftrag) solange ich mich nicht Fotograf nenne?
 
Warum bist du verwirrt? Frage

Warum bist du verwirrt? Frage doch einfach die Handwerkskammer einmal an
happy.gif
, stellt kein Problem dar.
Fotograf ist wie gesagt in Deutschland ein Handwerksberuf, somit kannst du nicht in Werbung damit auftreten...Auf was lautet dein Gewerbeschein? Wenn du es entpsrechend angemeldet hast, kannst du Aufträge annehmen, hier hängt es auch von der Nennung dieser Aufträge ab
happy.gif


Weitere Hilfen erhälst du auch aktuell von deinem Arbeitsamt in deiner Nähe.

Gruß Roman
 
Ich bin auch total verwirrt. w

Ich bin auch total verwirrt. weiß auch nicht...

wer sieht eigentlich in diesem Chaos noch durch??? ;)
 
Servus =)

Also das ist


Servus =)

Also das ist so ein Thema, wo es schwierig ist, verläßliche Informationen über das Internet zu bekommen. Es gab eine Reform der Handwerksordnung, die am 1.1.2004 in Kraft trat und nach der Du nun auch ohne Meisterbrief handwerkliche Tätigkeiten ausüben darfst.

Soweit ich das übersehe mußt Du aber solche Arbeiten weiterhin bei der Handwerkskammer melden.

http://www.fotorecht.de/publikationen/news200424.html

hier findest Du unter Punkt 4 auch einige weiterführende Verweise.

Bei solchen Geschichten würde ich aber immer versuchen direkt bei den entsprechenden Behörden verbindliche Auskünfte zu erhalten, auf die Du Dich gegebenenfalls berufen kannst.

Schreib doch einfach mal eine entsprechende Anfrage an deine zuständige Handwerkskammer und frage, wie die Regelung konkret vorgesehen ist.

Viele Grüße, Daniel
 
Zitat Joachim: Was soll so ein

Zitat Joachim: Was soll so ein Unsinn, das Arbeitsamt kümmert sich nicht um Gewerbeanmeldungen!!!

Das Arbeitsamt kümmert sich aber um Fragen im Vorfeld!!! welche auftauchen wie hier im Forum und somit eine sehr gute Anlaufstelle. Zudem erhälst du dort auch, je nach Arbeitsamt und Region, kostenfreie Kurse für den Einstieg in die Selbstständigkeit und oder zusätzlich zu deinem bisherigen Job!!!

Das du dort nicht letztendlich das Gewerbe anmelden kannst, ist auch nicht angesprochen worden, es wird dir dort indes geholfen.

Wir wissen hier nicht die Grundsätzlichen Vorrausetzungen der einzelnen Fragesteller/in, somit kann es auch sein, das es in Betracht kommt, das eine ICH AG daraus werden könnte. Insofern kam mein Hinweis mit dem Arbeitsamt.

Das ist kein Unsinn, und dadurch braucht sich niemand angegriffen zu fühlen. Danke.

Gruß Roman
 
Moin Liebes Forum!

Habe die


Moin Liebes Forum!

Habe diese Woche Zeit gehabt, und ein wenig mit Leuten von Handwerkskammer und IHK telefoniert.

Meine Ergebnisse:
Fotografie als Gewerbe hat zur Folge, dass man Mitglied in der HWK werden muss. Kosten: erstes Jahr nichts, zweites Jahr halben Beitrag und ab dem dritten Jahr den vollen Beitrag von 133 Euro jährlich.

Fotodesign interessiert die HWK nicht, und kann jeder eintragen lassen. Allerdings ist das definiert (laut Leitfaden) als Digitale Bildver- und Bearbeitung. Die nette Dame von der IHK will mich allerdings im Laufe dieser Woche nochmal zurückrufen, ob darunter auf das schießen von Fotos und deren externe Entwicklung fällt.

Ich würde ja lieber Fotografie eintragen, aber die Zwangsmitgliedschaft finde ich schon etwas abschreckend... also schau ich lieber, ob Fotodesign vielleicht meinen Bereich auch noch ausreichend abdeckt.
 
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