Hallo!
Ich bin ein (sag
Hallo!
Ich bin ein (sagen wir mal) ambitionierter Hobbyfotograf, und möchte mein Studium (Media System Design) nebenher etwas mit Fotografie finanzieren.
Ich habe hier bisher den Beitrag http://www.can-info.de/cgi-bin/discus/board-auth.cgi?file=/1432/46735.html gefunden, der in etwa in die Richtung geht.
Mir geht es aber nicht generell nur um das Gewerbe ja/nein (Gewerbe habe ich angemeldet, allerdings noch nicht im Foto-bereich)
Vielmehr möchte ich wissen, ob Ihr generelle rechtliche Infos (Recht am Bild, Copyrights, so Sachen) für den evtl. Verkauf der eigenen Bilder habt.
Alles ist willkommen, Links, Telefonnummern, eMailadressen, andere Foren (soweit das hier nicht unerwünscht ist), Private Seiten, die sich mit dem Thema beschäftigen.
Vielen Dank schonmal!
Nachtrag:
Unter http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html
Steht Zitat:
_______________________
Gelegenheitsjobs
Wer nur gelegentlich handwerklich fotografiert, tut dies also nicht regelmäßig gewerblich – eines der Kriterien für einen Handwerksbetrieb, für den man einen Meisterbrief benötigt - und bedarf von daher anders als ein gewerblich tätiger Fotograf keinen Meisterbrief.
________________________
Zitat Ende
Würde das Zutreffen, und kann ich das über den bisher vorhandenen GEwerbeschein machen, oder muss ich "Fotodesigner" zusätzlich anmelden?
Ich bin ein (sag
Hallo!
Ich bin ein (sagen wir mal) ambitionierter Hobbyfotograf, und möchte mein Studium (Media System Design) nebenher etwas mit Fotografie finanzieren.
Ich habe hier bisher den Beitrag http://www.can-info.de/cgi-bin/discus/board-auth.cgi?file=/1432/46735.html gefunden, der in etwa in die Richtung geht.
Mir geht es aber nicht generell nur um das Gewerbe ja/nein (Gewerbe habe ich angemeldet, allerdings noch nicht im Foto-bereich)
Vielmehr möchte ich wissen, ob Ihr generelle rechtliche Infos (Recht am Bild, Copyrights, so Sachen) für den evtl. Verkauf der eigenen Bilder habt.
Alles ist willkommen, Links, Telefonnummern, eMailadressen, andere Foren (soweit das hier nicht unerwünscht ist), Private Seiten, die sich mit dem Thema beschäftigen.
Vielen Dank schonmal!
Nachtrag:
Unter http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html
Steht Zitat:
_______________________
Gelegenheitsjobs
Wer nur gelegentlich handwerklich fotografiert, tut dies also nicht regelmäßig gewerblich – eines der Kriterien für einen Handwerksbetrieb, für den man einen Meisterbrief benötigt - und bedarf von daher anders als ein gewerblich tätiger Fotograf keinen Meisterbrief.
________________________
Zitat Ende
Würde das Zutreffen, und kann ich das über den bisher vorhandenen GEwerbeschein machen, oder muss ich "Fotodesigner" zusätzlich anmelden?