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Selfies wären eine Alternative ...
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
Die Veröffentlichung wahrscheinlich eher nicht, fürchte ich.Das Veröffentlichen von Street-Photographien, die (dem Photographen?) fremde Menschen zeigen, dürften aber vor dem Gesetz wohl nicht zu „ausschließlich persönlichen oder familiären Tätigkeiten“ zählen, oder?
Gruß Jan
Die Veröffentlichung wahrscheinlich eher nicht, fürchte ich.
Dann entscheiden Richter - und das kann dauern. In der Zwischenzeit stehen Fotografen mit einem Bein im Knast.aber was soll unsereins dazu sagen, wenn Juristen unterschiedlicher Meinung sind.
und die Anwälte verdienen.Dann entscheiden Richter
Hier paßt das berühmte "Danke, Merkel"
und die Anwälte verdienen.
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