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Neues Datenschutzgesetz / Folgen für die Fotografie

Selfies wären eine Alternative ...
 
Es lebe die Abstraktion, in Zukunft sehen wir also nur noch Fotos mit verpixelten Gesichtern, alternativ mit durch Photoshop eingebaute Halloween-Masken.
 
Neuer Job: ich stelle mich vor den Kölner Dom bestücke meine analoge Nikon mit frischen Filmen, und fotografiere jeden der den Dom und damit mich fotografiert. Die Filme gebe ich dann Andreas für die Klagen, können wir beide gut von leben.
 
Artikel 2:

(1)....

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.


Hervorhebung von mir.
 
durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

Das Veröffentlichen von Street-Photographien, die (dem Photographen?) fremde Menschen zeigen, dürften aber vor dem Gesetz wohl nicht zu „ausschließlich persönlichen oder familiären Tätigkeiten“ zählen, oder?


Gruß Jan
 
Das Veröffentlichen von Street-Photographien, die (dem Photographen?) fremde Menschen zeigen, dürften aber vor dem Gesetz wohl nicht zu „ausschließlich persönlichen oder familiären Tätigkeiten“ zählen, oder?
Gruß Jan
Die Veröffentlichung wahrscheinlich eher nicht, fürchte ich.

Der eigentliche Skandal scheint zu sein, dass die Bundesregierung mit Ansage untätig bleibt und die Interpretation der EU-Verordnung den Gerichten überlässt anstatt ein Gesetz zu beschließen, wie es die EU eigentlich vorgesehen hatte.
 
Die Veröffentlichung wahrscheinlich eher nicht, fürchte ich.

Es geht im Kern des Gesetzes ja nicht um Veröffentlichung, sondern um Datenerhebung (Speicherung); es ist also schon das Photogaphieren an sich gesetzeswidrig, unabhängig von der Veröffentlichung...


Gruß Jan
 
"Die Erhebung eines Datensatzes", um es genau zu sagen. Da die Digitalkamera zusammen mit dem Bild in den Exifs Datum und Uhrzeit speichert, stellt diese Speicherung einen Datensatz dar, verboten. Das macht die analoge Kamera nicht, erlaubt.
 
Haben Kodak und Agfa an dem Gesetz mitgewirkt? :confused:
 
Hochzeitsfotografie als Auftrag ist dadurch eigentlich nicht mehr realisierbar.Ich kann zwar vorher mit dem Brautpaar einen Vertrag abschließen.Für weitere Bilder müßte ich aber auch mit jedem weiteren Gast,Pfarrer und Standesbeamten seperate Verträge unterzeichnen....
Die Umsetzung von Öffnungsklauseln (wie in Schweden und Österreich) ist verschlafen worden.....
 
aber was soll unsereins dazu sagen, wenn Juristen unterschiedlicher Meinung sind.
Dann entscheiden Richter - und das kann dauern. In der Zwischenzeit stehen Fotografen mit einem Bein im Knast.
Hier paßt das berühmte "Danke, Merkel" :mad:
 
Hier paßt das berühmte "Danke, Merkel"

Und den Fehler machen in den letzten Wochen und Monaten sooo viele Menschen; Bundespolitik an einer Person festzumachen... Aber das ist ein anderes Thema, sorry für OT.

Ich habe gestern die neuen - nach in Krafttreten des neuen Datenschutzgesetzes erforderlichen - Hinweise zur Videoüberwachung und -Sicherung in meinem Markt geklebt; damit sollte ich zumindest im nicht privaten Bereich erstmal safe sein ;)


Gruß Jan
 
Andreas,das ist verständlich.Da kann ich Dich verstehen.
Allerdings könnte man sich das als Fotograf auch sparen,wenn jemand seine Hausaufgaben gemacht hätte.
Wieviele hauptberufliche Fotografen müssen uU. aufgeben,weil die Kosten dann ins Unermässliche steigen.
Und dann hat der Staat weniger Steuereinnahmen und müßte im ungünstigstem Fall noch draufzahlen.....
Ich habe ja nebenberuflich angemeldet und so einen hohen Umsatz habe ich nicht.Und der ist durch die Nebenverdienstgrenze abgedeckt.
Nur gibt es ja viele Fotografen,die etwas mehr Aufwand betreiben.Und so hoch sind die Gewinne eines Fotografen auch nicht......
Ich denke,da werden einige Fotografen ans Limit kommen.
 
Naja, dem kann ich nicht so ganz zustimmen: natürlich wird auch nach dem 25.05. fotografiert werden, auch auf Familienfeiern wie Hochzeit, Kommunion / Konfirmation, ..., und auch dafür werden künftig Fotografen gebucht werden. Manche wollen halt gerne gute Bilder und sind bereit dafür in die Tasche zu greifen!

Der Dienstleister muss sich anpassen an die neuen Regelungen! Er könnte zB mit dem Auftraggeber vereinbaren, dass dieser von seinen Gästen das Einverständnis vorher einholt (Vordruck) und anschließend alle Bilder mit allen Rechten und Pflichten kauft - der Fotograf hat abschließend wieder eine leere Speicherkarte.

Dann kann der Fotograf halt eben nicht hinterher für die Bilder kassieren, sondern muss von vornherein einen angemessenen Festpreis vereinbaren. Dafür ist er sauber raus.

Ein wirkliches Problem sehe ich derzeit für die Sightseeing-Fotografie: den Kölner Dom oder eine Altstadt kann man künftig nur noch nachts mit ND Filter fotografieren!
 
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