also bevor es ausartet und ich mir das alles tatsächlich durchlesen muß, die Beiträge und die Gesetze, muß ich hier mal korrigirend einschreiten. So auf Verdacht.
Ich habe diese Internetpedition auch gelesen. hat ein Fotograf der bei Jürgen in FB postet gemacht. Hab ich auch mal unterschrieben. Vorsorglich. Hinterher habe ich dann mit dem Denken angefangen:
Es geht um "Personen bezogene Daten". Das ist Fakt. Ein Bild, wie von dem Hochzeitsfotografen beschrieben, bei dem eine weitere Person ins Bild läuft, ist keine "Personen bezogene Datenerhebung". Ist ja auch unlogisch! Ich kenne die Person nicht und der Betrachter kennt sie auch nicht. Somit ist ein Rückschluß auf die Person nicht gegeben. Die im Gesetz genannten Bilder im Rahmen einer Datenerhebung sind z-B. Bilder in einer Personalkartei die auf dem Rechner liegt. OK, wenn ein Privatdetektiv die Olle von Herrn Maier mit der Kamera verfolgt ist das was anderes.
Das sind dann Bilder mit Daten. Wann, wo wie oft...........ha, ha.
EIn Streetfoto kann hier nicht gemeint sein, da sich kein Datensatz, keine Daten, keine personenbezogenen Daten mit dem Abbild in Verbindung bringen lassen. Wenn ich also den Kölner Dom ablichte und es ist da wer im Bild und es kommt so ein fauler Rechtsanwalt angeduselt, ok. Soll er die Person im Bild benennen. Kann er nicht. Keine Daten!
Es gibt hier im Handwerk und bei den Unternehmern auch sehr viel Unsicherheit. Der Besitzer im Fitnessstudio hat mich zufällig am nächsten Tag so schoggelich gemacht das ich mich mit dem Thema auseinander setzen mußte. Ich habe dann den IT-Fachmann der Handwerkskammer angerufen. Am Ende des Gespräches hatte ich noch eine Zusatzfrage: Stimmt das was der Hochzeitsfotograf da behauptet?
Antwort:
"Nein, das liegt alles wie zuvor beim Urheberschutz, dem Recht am Bild. Da hat sich nix geändert. Sie haben ja von der Person keine Daten."
Erörtert habe ich auch die Themaktik des Hochzeitsfotografen mit der Hochzeitsfeier. Hier sind die Personen bekannt. Meine Meinung nach ist es logisch, daß wenn ich zu einer Hochzeitsfeier gehe dort auch irgendwer fotografieren tut. Die Meinung der Handwerkskammer: Das ist richtig sehe ich auch so. Besser wäre wohl ein Schild aufzustellen bzw. es auf die Einladung zu schreiben. Ich persönlich sehe da auch kein Problem. Es gibt gesellschaftliche Handlungen die hinzunehmen und üblich sind.
Meine Schlußfolgerung:
Die Datenschutzverordnung betrifft Personen bezogene Daten die aus irgendwelchen Gründen erhoben wurden und gespeichert werden. Es gibt Einschränkungen bei der Betriebsgröße die allerdings nicht alles abdeckt. z.B. Ein Handerker darf Daten zum Zwecke der Rechnungstellung erheben und auch speichern, da diese nach Beenden des Auftrages nicht mehr relevant sind und gelöscht werden. Er muß den Kunden hierfür nicht informieren. Speichert er allerdings die Daten um eine "Werbedatei" anzulegen muß er informieren.
Ein Bild alleine, im fotografischen Sinne, ist keine Datenerhebung da hier keine Zuordnung statt finden kann. Das Bild alleine ist ein Bildnis. In Verbindung mit Personen bezogenen Daten wird es schwierig. Kundendatei mit Bild, Bilder mit Kundendaten (Hochzeit, Taufe), Personaldaten mit Bild. Hier muß darüber informiert werden und ein Nachweiß über die Datensicherheit etc. erbracht werden. Auch besteht das Recht des WIderufes. Das besteht immer. Jeder kann darauf bestehen das seine Daten gelöscht werden.
So viel mal in Kürze.
Der Artikel stellt die Meinung eines Einzelnen da.