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Neues Datenschutzgesetz / Folgen für die Fotografie

Zurück zum Thema, soeben gelesen:

Ist der Sensor wieder kalt, klingelt schon der Rechtsanwalt!

:z04_Flucht:
 
Irgendwie komme ich mit den Bearbeiten meiner Bilder nicht mehr hinterher, ganz schön Zeitaufwendig diese Balken zu setzen.


1
comp_1DSC00893.jpg
  • SONY - ILCE-7
  • 1/800 sec
  • Spot
  • Auto exposure
  • -0.7
  • ISO 320


2 Wirkt etwas unterbelichtet.
comp_115074310654_e84e9a5a23_k.jpg


3
comp_115074915583_ae186fbf31_k.jpg


4
comp_115190546729_54965048bd_k.jpg


5 Hier habe ich vielleicht etwas übertrieben, die Tiefen habe ich ganz klar zu stark aufgehellt.
comp_115640855307_eb5e0f562a_k.jpg


6
comp_134675985322_8260ccaa56_k.jpg
 
Das Logo von Bayern München ist auch noch geschützt!
:z02_verwarnung:
 
Die Mühe der Balken kann man sich sparen.
Bleibt dann nur die Frage, ob Hoch-

sw-3.JPG



oder Querformat :rolleyes:

sw-2.JPG
 
Kinners, jetzt übertreibt Ihr aber etwas ;)
 
Die Mühe der Balken kann man sich sparen.
Bleibt dann nur die Frage, ob Hoch-

Und künstlerisch bist du auch nicht eingeschränkt, kannst auch andere Farben auftragen, Hauptsache das Bild darunter ist abgedeckt...

Gruß Andreas
 
Wenn es nicht zum heulen wär,könnt man drüber lachen....
@Sachse,ich nehm das Querformat.....
 
also bevor es ausartet und ich mir das alles tatsächlich durchlesen muß, die Beiträge und die Gesetze, muß ich hier mal korrigirend einschreiten. So auf Verdacht.
Ich habe diese Internetpedition auch gelesen. hat ein Fotograf der bei Jürgen in FB postet gemacht. Hab ich auch mal unterschrieben. Vorsorglich. Hinterher habe ich dann mit dem Denken angefangen:

Es geht um "Personen bezogene Daten". Das ist Fakt. Ein Bild, wie von dem Hochzeitsfotografen beschrieben, bei dem eine weitere Person ins Bild läuft, ist keine "Personen bezogene Datenerhebung". Ist ja auch unlogisch! Ich kenne die Person nicht und der Betrachter kennt sie auch nicht. Somit ist ein Rückschluß auf die Person nicht gegeben. Die im Gesetz genannten Bilder im Rahmen einer Datenerhebung sind z-B. Bilder in einer Personalkartei die auf dem Rechner liegt. OK, wenn ein Privatdetektiv die Olle von Herrn Maier mit der Kamera verfolgt ist das was anderes.
Das sind dann Bilder mit Daten. Wann, wo wie oft...........ha, ha.

EIn Streetfoto kann hier nicht gemeint sein, da sich kein Datensatz, keine Daten, keine personenbezogenen Daten mit dem Abbild in Verbindung bringen lassen. Wenn ich also den Kölner Dom ablichte und es ist da wer im Bild und es kommt so ein fauler Rechtsanwalt angeduselt, ok. Soll er die Person im Bild benennen. Kann er nicht. Keine Daten!

Es gibt hier im Handwerk und bei den Unternehmern auch sehr viel Unsicherheit. Der Besitzer im Fitnessstudio hat mich zufällig am nächsten Tag so schoggelich gemacht das ich mich mit dem Thema auseinander setzen mußte. Ich habe dann den IT-Fachmann der Handwerkskammer angerufen. Am Ende des Gespräches hatte ich noch eine Zusatzfrage: Stimmt das was der Hochzeitsfotograf da behauptet?
Antwort:
"Nein, das liegt alles wie zuvor beim Urheberschutz, dem Recht am Bild. Da hat sich nix geändert. Sie haben ja von der Person keine Daten."

Erörtert habe ich auch die Themaktik des Hochzeitsfotografen mit der Hochzeitsfeier. Hier sind die Personen bekannt. Meine Meinung nach ist es logisch, daß wenn ich zu einer Hochzeitsfeier gehe dort auch irgendwer fotografieren tut. Die Meinung der Handwerkskammer: Das ist richtig sehe ich auch so. Besser wäre wohl ein Schild aufzustellen bzw. es auf die Einladung zu schreiben. Ich persönlich sehe da auch kein Problem. Es gibt gesellschaftliche Handlungen die hinzunehmen und üblich sind.

Meine Schlußfolgerung:
Die Datenschutzverordnung betrifft Personen bezogene Daten die aus irgendwelchen Gründen erhoben wurden und gespeichert werden. Es gibt Einschränkungen bei der Betriebsgröße die allerdings nicht alles abdeckt. z.B. Ein Handerker darf Daten zum Zwecke der Rechnungstellung erheben und auch speichern, da diese nach Beenden des Auftrages nicht mehr relevant sind und gelöscht werden. Er muß den Kunden hierfür nicht informieren. Speichert er allerdings die Daten um eine "Werbedatei" anzulegen muß er informieren.
Ein Bild alleine, im fotografischen Sinne, ist keine Datenerhebung da hier keine Zuordnung statt finden kann. Das Bild alleine ist ein Bildnis. In Verbindung mit Personen bezogenen Daten wird es schwierig. Kundendatei mit Bild, Bilder mit Kundendaten (Hochzeit, Taufe), Personaldaten mit Bild. Hier muß darüber informiert werden und ein Nachweiß über die Datensicherheit etc. erbracht werden. Auch besteht das Recht des WIderufes. Das besteht immer. Jeder kann darauf bestehen das seine Daten gelöscht werden.

So viel mal in Kürze.

Der Artikel stellt die Meinung eines Einzelnen da.
 
Ein Bild, wie von dem Hochzeitsfotografen beschrieben, bei dem eine weitere Person ins Bild läuft, ist keine "Personen bezogene Datenerhebung". Ist ja auch unlogisch! Ich kenne die Person nicht und der Betrachter kennt sie auch nicht. Somit ist ein Rückschluß auf die Person nicht gegeben.

Eine sehr eigenwillige Interpretation. Dann drücke ich Dir mal die Daumen, dass der Richter Deine Ansicht teilt ...
 
och Jürgen. Es geht um "personenbezogene Daten". Im Rahmen einer Datenspeicherung. Macht nicht die Pferde scheu und vor allem publiziert keine übersensibelen Meldungen. Dann kommt bestimmt jemand auf die Idee es genau so zu manifestieren.
Wenn man vor lauter lauter eine Meinung immer wieder vertritt, dann wird sich diese in die Köpfe der Menschen einbrennen und als gegeben akzeptiert. Und das können Hobbyfotografen echt super. Man kann ja jetzt schon kaum noch abdrücken ohne das irgendwer meckert. Und das nur weil ständig ein Fotograf öffentlich irgendwelche "Rechte" diskutiert nur weil er sich in die Hosen macht.

Der Depp von Hochzeitsfotograf hat schon jetzt mit seinem FB-Eintrag mehr Schaden angerichtet als sonst was........
 
...Hervorhebung von mir.
Echidna hat den entscheidenden Passus gelesen und verstanden. :daumenhoch_smilie: Schon alleine deswegen (also des Passuses) ist das Unterschreiben der Online-Petition sinnlos. Darin wird ja selbst Urlaubs-Fotografie, die wohl in jedem Fall privater und familiärer Natur sein wird, als gefährdet angesehen. :eek:

Was am 25.05.2018 passeiren wird: Kurz nach 5 Uhr wird die Sonne aufgehen, Menschen werden erwachen, einige den ganzen Tag mit Handtuch rumrennen. Und genau dem Lebensmotto der Handtuchleute sollte man sich anschließen: Keine Panik! :z04_5769:

Selbst auf Hochzeiten wird es weitergehen wie bisher. Kein Fotograf wird da Verträge an die Gäste verteilen. Kein Gast wird hinterher das Löschen von Bildern fordern. An so einem Tag wollen alle fotogrfiert werden, am besten mit dem Brautpaar. Jeder will sich daran erinnern können. Und sei es, daß er diese Erinnerung dem Brautpaar gönnt. Schlußendlich gilt dann das Indikameralächeln als Zustimmung, somit als mündlicher Vertrag. :z04_5769:

Grüße
Volzotan
 
Wie gesagt,Verträge mit dem Brautpaar sind ja normal.Mit allen Gästen unmöglich....
Ohne Gewerbe hat man ja alle Freiheiten (fast alle...),sobald man ein Gewerbe angemeldet hat wird es komplitziert,leider.Man fotografiert auch weniger....
Hier noch ein Link,der die Sache etwas aufweicht Klick
 
danke für den Link. Und hier die passende Stelle auf Seite 2 "..........So teilte Voßhoff die Einschätzung des Bundesinnenministeriums, dass sich für das Aufnehmen und Verbreiten von Fotografien durch die neuen Regeln nichts ändert. "Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DSGVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch", schreibt das Ministerium............."
 
Nur zur Info, falls es jemanden interessieren sollte:

Seit der neuen DSGVO haben mich viele meiner Bekannten jetzt immer wieder bzgl. WhatsApp das Gleiche gefragt und warum ich threema statt WA benutze. Irgendwann ging mir das auf den Keks, immer das Gleiche zu schreiben. Ist ziemlich zeitaufwendige, brotlose Kunst :z04_head_wall:

Deswegen habe ich es jetzt hier auf einer Seite zusammengefasst. Ist noch nicht ganz vollständig, aber das Wichtigste steht schon da. Falls es jemand interessiert. Schreibweise mit oder ohne Bindestrich ist egal:

www.warum-threema.de
 
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