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Neues Datenschutzgesetz / Folgen für die Fotografie

Ich würde mir an Eurer Stelle erst einmal nicht zuviel Sorgen machen. Es ist normal, dass momentan viel Verwirrung herrscht. Solange Gesetze so vage formuliert werden müssen, damit Rechtsanwälte nicht wieder mit irgendwelchen Ausnahmen ihre Klienten rausreden können :)

Die neue Datenschutzverordnung ist sicher die umfassendste Änderung, die wir bisher erlebt haben. Das liegt aber nicht daran, dass sie besonders "streng" ist, sondern dass die Politik über Dekaden geschlafen hat und erst dadurch Unternehmen wie Facebook, whatsapp, Instagram, Snapchat etc. pp. mit Euren Daten und denen Eurer Freunde, die diese Apps gar nicht nutzen aber leider bei Euch auf dem Smartphone gespeichert waren, kopiert und verkauft werden.

Dem muss Einhalt geboten werden. Ich denke da können wir alle dankbar sein. Wie die Auswirkungen auf uns im Bereich der Fotografie sein werden, wird sich meines Erachtens erst in Einzelfallentscheidungen herauskristallisieren. Ich glaube nicht, dass die Politik schon soweit ist, darauf eine haltbare Antwort zu haben. Vermutlich wollen sie das auch gar nicht und überlassen das dann der Rechtsprechung. Die wiederum versucht sich danach zu richten, was mit dem Gesetz eigentlich beabsichtigt war und dann die verschiedenen Interessen in einer oder mehreren Grundsatzentscheidungen abwägen wird.

Bis wir da Sicherheit haben, wird es meines Erachtens noch lange dauern. Ich denke da eher an Monate und Jahre als an Tage.

Aber auch für Internetforen hat GDPR bzw. BDSVO Auswirkungen. Bspw. bzgl Newsletterversand, Bilderuploads, Löschen von Beiträgen etc. Leider wird da momentan auch viel Unsinn geschrieben, weil natürlich der Gesetzgeber auch hier zu allgemein war und Community Foren sicher nicht der Interessenschwerpunkt des EU-Parlaments bei dieser Gesetzgebung war :)

So versucht man also als Forenbetreiber im Nebel zu stochern und Wortlaute, die eher für Amazon, Facebook, Google & Co gedacht waren auf "Lieschen Müller" zu übertragen. Das funktioniert natürlich nicht. Auf den ersten Blick erfüllt Camera-info bspw. schon seit Jahren alle geforderten "neuen" Punkte der BDSVO.

Müssen wir trotzdem irgendwann etwas ändern? Vielleicht...vielleicht aber auch nicht... und wenn, wrd es der User vermutlich kaum merken oder ihn gar interessieren, weil es dann eher um technische Änderungen geht.

Man muss das entspannt angehen. Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird. Solange wir alle nicht mehr Details bekommen, was wir genau beim Fotografieren oder beim Betreiben eines Forums ändern müssen, können wir auch nichts ändern, ohne wieder etwas dadurch falsch zu machen.

Natürlich werden manche Rechtsanwälte diese Ungewissheit für sich jetzt nutzen, um bekannter zu werden oder neue Aufträge zu bekommen. Man denke an die riesigen Abmahnwellen von RA an Forenbetreiber, sobald irgendwo ein weiteres Komma im Impressum verlangt wurde (ich übertreibe hier natürlich ein wenig). Aber letztendlich kommt es dann eher auf Kleinigkeiten an, die eventuell geändert werden müssen.

Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass ab dem 25.5.2018 alle Smartphones auf dieser Welt verboten werden oder Überwachungskameras überall demontiert werden müssen. Denn bei penibler Auslegung der Gesetze, dürfte eigentlich kaum noch irgendetwas irgendwo fotografiert oder aufgenommen werden.

Das wäre dann ein Aufschwung für alle Geheimdienste. Wieder Personal einstellen, weil sie dann wieder selber fotogarfieren müssten, statt bei Facebook, Google & Co zu schauen, wer gerade wo ist und wo man im Kriegsfall am besten die Strassen sprengt :)

Nehmt es mit Humor bis sich der Nebel lichtet....
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn wir hier schon über Datenschutz reden, würde ich gerne alle Whatsapp Nutzer daran erinnern, dass sie sich momenatn strafbar machen, wenn sie Whatsapp benutzen, weil sie über die AGB von Whatsapp betsätigt haben, dass sie vor der Nutzung von Whatsapp alle Personen, di auf ihrem Smartphone Adressbuch gespeichert sind vorher schriftlich haben sich die Erlaubnis geben lassen, dass deren Daten an Whatsapp weitergegeben werden dürfen.

Die Klauseln von der Facebook und Instagram App kenne ich nicht, da könnte es ähnlich sein, da Facebook WA und Instagram ja gekauft hat.

Wenn Ihr Es Euch also wirklich mit Datenschutz nicht nur Eurer eigene Daten, sondern auch derer Eurer Freunde & Bekannte Ernst ist, sollte Ihr diese Apps gleich von Eurem Handy löschen. So konsquent sollte man sein Es gibt gute Alternativen (threema & Signal), die die Daten eurer Freunde nicht verkaufen!

Wen es interessiert, hier gibt es mehr Infos dazu:

http://www.medien-sicher.de/2015/04/wichtige-fakten-zu-whatsapp/
 
Moin zusammen,

Und den Fehler machen in den letzten Wochen und Monaten sooo viele Menschen; Bundespolitik an einer Person festzumachen...
Ich präzisiere: „Danke, Bundestag!“ ;)

Ich glaube nicht, dass die Politik schon soweit ist, darauf eine haltbare Antwort zu haben. Vermutlich wollen sie das auch gar nicht und überlassen das dann der Rechtsprechun
Das ist der eigentliche Skandal an der Sache: der Bundestag hätte genügend Zeit gehabt, die DSGVO in nationales Recht zu überführen und wie Schweden oder Österreich Öffnungsklauseln hineinzuschreiben. Stattdessen drückt man sich vor der Verantwortung und überlässt es den Gerichten, hier für Rechtssicherheit zu sorgen. Das kann Jahre dauern.
Genügend Zeit, um eine Prozessflut auszulösen.
 
Ich glaube es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass (m.E.) kein Politiker wirklich Ahnung von Internet und Datenschutz hat. Egal wie oft Zuckerberg zum Interview gebeten wird. Der lacht doch darüber innerlich.

Das beste Beispiel hat man doch, wenn man sich ansieht, was unsere Politiker noch vor ein paar Jahren beinahe als Gesetzt verabschiedet hätten, wenn es da nicht eine Welle der Empörung von Datenschützern gegeben hätte.

Vielleicht erinnert Ihr Euch (muss so ca. 2-5 Jahre her sein). Es sollte ein Gesetz verabschiedet werden, wodurch es den Gemeinden erlaubt war, Daten der Einwohner an interessierte Unternehmen zu verkaufen. Ohne dass es einer Einwilligung der Person bedurft hätte.

Als die grosse Protestwelle dann aufkam, wurde es in letzter Sekunde darauf abgeändert, dass es nur mit schriftlicher Einwilligung der betroffenen Personen erlaubt ist.

Also einmal im Ernst. Glaubt Ihr wirklich, dass die gleichen Politiker (egal ob innerhalb oder ausserhab der Regierierung), die so ein Gesetzt vor kurzem noch verabschieden wollten, wirklich begriffen haben, was Datenschutz ist?

Die verstehen doch heute immernoch nicht, dass Daten, wenn sie erst einmal im Umlauf sind, nicht mehr kontrolliert werden können.

Wenn Politiker Ahnung hätten und konsequent wären, würde es weder Facebook, noch Whatsapp etc. in dieser Form geben. Von der Funktionalität schon, aber ohne Datenverkauf. Damit würde das Geschäftsmodell aber von diesen Unternehmen zusammenbrechen und sie müssten Gebühren von den Usern nehmen. There is no free lunch.

Internet war nie und wird nie wirklich kostenlos sein. Einer zahlt immer. Daten sind die teuerste Alternative.
 
Moin Dirk,
Also einmal im Ernst. Glaubt Ihr wirklich, dass die gleichen Politiker (egal ob innerhalb oder ausserhab der Regierierung), die so ein Gesetzt vor kurzem noch verabschieden wollten, wirklich begrifen haben, was Datenschutz ist?
wahrscheinlich hast Du damit recht.
Skandalös bleibt es dennoch, dass unsere nicht eben schlecht bezahlten und größtenteils nicht dummen Politiker nicht willens oder in der Lage sind, sich in das Thema einzulesen. Wozu gibt es denn die Fachausschüsse?
 
Naja, dem kann ich nicht so ganz zustimmen: natürlich wird auch nach dem 25.05. fotografiert werden, auch auf Familienfeiern wie Hochzeit, Kommunion / Konfirmation, ..., und auch dafür werden künftig Fotografen gebucht werden. Manche wollen halt gerne gute Bilder und sind bereit dafür in die Tasche zu greifen!

Der Dienstleister muss sich anpassen an die neuen Regelungen! Er könnte zB mit dem Auftraggeber vereinbaren, dass dieser von seinen Gästen das Einverständnis vorher einholt (Vordruck) und anschließend alle Bilder mit allen Rechten und Pflichten kauft - der Fotograf hat abschließend wieder eine leere Speicherkarte.

Dann kann der Fotograf halt eben nicht hinterher für die Bilder kassieren, sondern muss von vornherein einen angemessenen Festpreis vereinbaren. Dafür ist er sauber raus.

Ein wirkliches Problem sehe ich derzeit für die Sightseeing-Fotografie: den Kölner Dom oder eine Altstadt kann man künftig nur noch nachts mit ND Filter fotografieren!

Ja,die Verträge werden im Voraus geschlossen.Das war schon immer so.
Nur,die Bilder werden bearbeitet ewtl. auch zum Druckdienst hochgeladen usw.
Damit gibt man ja die Datensätze aus der Hand.Gut man sollte dann,bevor man die Bilder zum Druckdienst gibt,die Exift löschen und wäre ein Stück weiter.Aber die Personen sind trotzdem erkennbar.
Ich habe mir einen Fotodrucker gekauft und bin da aus dem Schneider.....Habe jetzt Kommunionsbilder gedruckt und ausgeliefert,die Leute waren begeistert.
Nur,wie lange darf an die Bilder speichern? Nach der neuen DSGV müßte ich die Bilder direkt nach der Abarbeitung des Aufträges löschen.
Kommt dann doch noch der Auftraggeber und benötigt die Daten,weil ihm zB. die Bilder abhanden gekommen ist,hat er Pech.Er würde es aber nicht verstehen warum ich keine Bilder mehr habe.
Gebe ich die Hochzeitsbilder aus der Hand und ein Mitglied der Hochzeitsgesellschaft möchte seine Bilder gelöscht haben,muß ich nachweisen das ich die Bilder gelöscht habe.
Kann ich aber nicht mehr,ich habe die Bilder ja aus der Hand gegeben.

Man sollte wirklich abwarten und hoffen das Dirk (und einige andere Leute) Recht haben und alles wird nicht so heiß gegessen.
Solange man die Bilder nicht veröffentlicht ist schon etwas Dampf aus dem Kessel.
Und reine Brautbilder kann ich veröffentlichen,wenn ich vorher ein angepasstes Model Release mit den Brautleuten abgeschlossen habe.
 
Andreas, hast Du gelesen was ich schrieb? Nein, der "neue Fotograf" ist nach meinem Vorschlag nur noch Dienstleister für die Erstellung der Datei. Der Auftraggeber verwaltet und haftet, kümmert sich um Zustimmung für die beauftragten Aufnahmen. Er bekommt keine ausgedruckten Bilder, sondern die Dateien und darf selber drucken (lassen).

Dann bist Du aus dem Schneider. Du bist bei dieser Form des Auftrags nur noch ausführendes Organ.
 
Wo steht in diesem Gesetz, dass das bisher in Deutschland einschlägige KUG (Kunsturhebergesetz) nicht mehr gilt? Guckst Du!

Tja, das ist hier die Frage: was hat Vorrang? Und wenn wir schon dabei sind: auch die Panoramafreiheit steht im Gesetz ... was ist damit? Rechtssicherheit kann ich nicht erkennen.
 
Andreas, hast Du gelesen was ich schrieb? Nein, der "neue Fotograf" ist nach meinem Vorschlag nur noch Dienstleister für die Erstellung der Datei. Der Auftraggeber verwaltet und haftet, kümmert sich um Zustimmung für die beauftragten Aufnahmen. Er bekommt keine ausgedruckten Bilder, sondern die Dateien und darf selber drucken (lassen).

Dann bist Du aus dem Schneider. Du bist bei dieser Form des Auftrags nur noch ausführendes Organ.

So funktioniert Hochzeitsfografie aber in der Praxis leider nicht.Glaub mir,habe da Erfahrung...
 
So funktioniert Hochzeitsfografie aber in der Praxis leider nicht.Glaub mir,habe da Erfahrung...

Kann ich mir vorstellen, die Leute wollen es wie früher und die Dateien dazu für Facebook.

Gruß Andreas
 
Tja, das ist hier die Frage: was hat Vorrang?

Im Gesetz ist doch ausdrücklich geregelt, dass die einzelnen Staaten Regelungen treffen können. Das ist doch der Vorwurf, den man der GroKo macht; nicht rechtzeitig bzw. gar nicht gehandelt zu haben. (Nur nebenbei: Das Gesetz ist m.E. schon länger als 2 Jahre in Kraft.) Und der grüne Abgeordnete (MEP), der wohl am Gesetz mitgewirkt hat, ist der Ansicht, es hätte keines besonderen Beschlusses bedurft, so dass die bisher gültige Regelung für uns Hobbyisten anwendbar sein sollte.
 
Echidna, wollen wir hoffen, dass Du recht hast mit dieser Einschätzung!
 
Das hier liest sich ganz interessant.
 
Nach Aussagen verschiedener Europapolitiker, die bei der DSGVO mitgewirkt haben, ist das Kunsturhebergesetz (KUG) als enstprechende gesetzlichen Spezialregelung zu werten.

Abwarten, ob Richter das auch so sehen? Ich las von anderen Juristen andere Einschätzungen. Das ist genau das, was ich mit "fehlender Rechtssicherheit" meine.

P.s.: ich kann diesen Juristen auch mal anschreiben, ob er die Haftung für mich übernimmt, sollte ein Richter anders entscheiden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Bekannter hat mir noch einen interessanten Link geschickt.
 
genau, und den dankenden, der fehlt mir schon lange!

Gruß Andreas

Sucht einmal im Internet nach kostenlosen smilies diesbzgl. Stellt diese in einem extra thread allen vor und wir binden dann den besten für "dankend" und "betend" in der Software ein.

Die smiies sollten von der GRöße her zu den anderen passen. Und ntürlich auch benutzt werden dürfen :)
 
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