CI-Fotocommunity

Registriere Dich jetzt kostenlos!

Dadurch bekommst Du Zugang zu dem geschützten Mitgliederbereich, kannst beim Gebrauchtmarkt mitmachen und stellst nebenbei auch noch sicher, dass niemand Dir Deinen Wunsch-Usernamen wegschnappt.

einsamkeit II

nikonwolf

Kennt den Türsteher
Mitglied seit
11 Apr 2010
Beiträge
526
hi

einsam,verlassen..ganz unten und und und,man sieht in so einem menschen nicht hinein,ich hab sie gefragt ,was sie hat,keine antwort....vielleicht wiil sie wirklich nur alleine sein

DSC_8620.webp
 
Ganz stark! Zum Motiv und Titel passt hier auch der belichtungstechnisch eigentlich "abgesoffene" schwarze Kopfbereich.

Gruß, Holger
 
keine antwort....vielleicht wiil sie wirklich nur alleine sein

Hmmmm weiß sie denn auch, dass du sie hier veröffentlichst? Ich gehe zwar davon aus, dass du das Einverständnis von all den Leuten hast, die du hier zeigst, wollte aber nur mal nachfragen, nich dass es hinter her böse Überraschungen gibt.. :)

Grüße
Michele
 
Hmmmm weiß sie denn auch, dass du sie hier veröffentlichst? Ich gehe zwar davon aus, dass du das Einverständnis von all den Leuten hast, die du hier zeigst, wollte aber nur mal nachfragen, nich dass es hinter her böse Überraschungen gibt.. :)

Grüße
Michele

hi

die leute die ich ablichte kennen mich,meine cam,meine gitarre usw.auch wissen sie ,das ich sie veröffentliche,in diesen falle hab ich das foto so bearbeitet ,das man das gesicht nicht erkennt,deshalb versteh ich deine frage nicht ganz:z04_9856:
aber fragen kostet nix gelle:cool:

grüßle

wolf
 
Naja es ist einfach ein sehr sensibles Thema und solange die Person sich noch selbst erkennen kann... Aber lassen wir das, wenn du die Leute darüber aufklärst, ist ja alles ok. Wollte dich nur vor unangenehmen Überraschungen schützen. :)
Grüße
Michele
 
Naja es ist einfach ein sehr sensibles Thema und solange die Person sich noch selbst erkennen kann... Aber lassen wir das, wenn du die Leute darüber aufklärst, ist ja alles ok. Wollte dich nur vor unangenehmen Überraschungen schützen. :)
Grüße
Michele


hi

nur soviel noch,ich lebe von der straße und mein leben ist die straße,vielleicht verstehst mich, auch ich habe meine tabus,was fotos anbelangt,ich bin kein B..-fotograf....,das normale leben möchte ich zeigen sonst nix:z04_9856:

grüßle

wolf
 
Das gelingt dir ja auch sehr gut :) Leider wissen das nicht immer alle Menschen zu schätzen...
Grüße
Michele
 
...eine "wunderbare" Milieustudie, leider muß man das so sagen, aber werden die sozialen Probleme in der Gesellschaft nicht irgendwann nachhaltig gelöst, werden wir verstärkt und in Größenordnungen mit solchen Momenten konfrontiert werden.

Gute Arbeit Wolf!

Gruß Ron
 
Hallo Wolf,

starkes Bild. Die Eisamkeit und auch ev. Ausweglosigkeit wird noch verstärkt dadurch, dass die Person an den linken Bildrand "gedrückt" wird.


Gruss Robi
 
Hallo Wolf,

starkes Bild. Was mir hier positiv auffällt ist die enge vor der Person. Normalerweise würde man sagen in Blickrichtung mehr Raum lassen als dahinter, aber hier ist genau das Gegenteil was die Bildaussage unterstützt, ganz gross, wirklich!

Gruss und danke fürs Zeigen!
Michi
 
Guten abend,

auch ich habe so meine Bedenken wenn es um Fotos von Menschen geht, die in ein solches Forum eingestellt werden sollen. Aber ich denke die Ausnahmen im § 23 KunstUrhG lassen das hier zu, oder hat jemand ein Urteil parat in dem ein solcher Fall behandelt wurde?

Zitat aus Wikipedia:

§ 22 KunstUrhG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“ [13] § 23 KunstUrhG zählt Ausnahmen auf:

  • (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
  • (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Gruß
Fritzchen
 
Nachtrag

Eh ich es wieder vergesse: Das Bild "gefällt" mir ausnahmslos gut, drückt es doch aus dass es Menschen gibt die scheinbar keine Perspektive im Leben haben. Da muss man sich keine Gedanken um Bildaufbau, Belichtung o.Ä. mehr machen...
 
Zurück
Oben