Hallo Altiok,
bei mündlichen Verhandlungen kommt es zu sehr darauf an, mit wem Du es zufällig zu tun hast und in welcher Stimmung er sich gerade befindet.
Ich würde in einem solchen Fall die Sache schriftlich darlegen, ein Photo des Schadens zufügen und Zeugen dafür benennen, die etwas zur Sache sagen können.
Solch ein Schreiben erhält jemand, der verantwortlich ist und der dann auch weiß, dass er sich eine schriftliche Antwort überlegen muß, denn die kann weiter verwendet werden und für oder gegen ihn und seine Firma sprechen.
Bei mündlichen Auskünften, vor allem am Telefon, kann jeder das Gespräch hinterher anders darstellen.
Du könntest (ohne Bezugnahme auf das jetzige Telefongespräch!) jetzt noch Deine Reklamation schriftlich übermitteln, unter Berücksichtigung der von Bernhard genannten Gesichtspunkte. Die Chance, dass dann ein/e anderer/e mit der Sache unvoreingenommen befaßt wird, ist ja vorhanden.
Je intensiver und ärgerlicher ein mündliches Gespräch geführt wurde, desto stärker hält Dein Kontrahent nachher an seiner Version fest. Deshalb ziehe ich in kritischen Fällen, wenn ich den Gesprächspartner nicht vorher kenne, die schriftliche Methode vor.
Viel Erfolg!
Grüße, Heinz