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Vorabkontrolle von Forenbeitraegen

nikodemus

Bringt häufig das Frühstück mit
Hallo,

nachdem bereits in verschiedenen Tageszeitungen darüber berichtet wurde, hat jetzt der von einem Hamburger Gerichtsurteil betroffenen Heiseverlag einen Artikel in c't 10/06 v. 2.5.06, S. 49 dazu veröffentlicht.

Danach hat das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 721/05) nunmehr die schriftliche Begründung seines schon damals beachteten Urteils vom 2.12.05 vorgelegt.

Nach diesem Urteil müssen Forumsbetreiber vor Veröffentlichung eines jeden Beitrags zum Forum diesen Beitrag auf seine Rechtmäßigkeit prüfen.

c't zitiert: " Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin (der Heiseverlag, HS) nicht über genügend Personal verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muß sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebes ... beschränken."

Rechtsanwälte sollen unter Berufung auf das Urteil bereits Forenbetreiber kostenpflichtig abgemahnt haben.

Der Verlagsjustitiar des Heiseverlags wird mit den Worten zitiert: "Eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen könnte das Ende der gewachsenen Forenkultur in Deutschland bedeuten."

Der Heiseverlag habe beim OLG Hamburg Berufung eingelegt.

Vielleicht ist dies unter Forenbetreibern bereits hinreichend bekannt. Vorsorglich möchte ich es hier vortragen - auch zur Kenntnis der Forumsteilnehmer, die sich im eigenen und im Interesse des gemeinsam getragenen Forums nunmehr noch stärker ihrer Verantwortung für ihre Beiträge bewußt sein müssen.

Was das für das Abmahnungsunwesen bedeutet, ist leicht erkennbar.

Die weitere Rechtsentwicklung durch die Gerichtsinstanzen, vielleicht auch durch den Gesetzgeber, muß abgewartet werden.


Grüße, Heinz
 
Das ist ja mal wieder eines der schwachsinnigsten Urteile, die mir untergekommen sind.

Das bedeutet:
Wer Medien vertreibt, muss sich erst anschauen, was Dritte darin sagen und dieses dann "freischalten".

Schlussfolgerung:
Keine Übertreibung sondern Ernst: Wenn das öffentlich rechtliche Fernsehen einen runden Tisch mit Gästen ausstrahlt, dann sagen diese Gäste was und bei einer Live-Sendung erreicht dieses Statement unmittelbar 20 Millionen Zuschauer. Ohne Freischaltung des Statements durch den Moderator.
Es ist mein Ernst: Genau das müsste jetzt ja auch verboten sein.


Gruß,

Axel
 
Hallo zusammen

Interessant und blödsinnig zugleich.
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Was mich interessieren würde ist, ob sich der Forumbetreiber "schützen" kann, indem er das Schreiben UND das Lesen einer geschlossenen Gruppe von Benutzern erlaubt. Somit können nur registrierte Nutzer Beiträge lesen, Information, für welche man haftbar gemacht werden könnte, gelangt nicht nach aussen. Sollte sie über Umwege nach aussen gelangen könnten allerdings die Gerichte eine Öffnung des Forums und Einsicht in die Einträge verlangen, nehme ich mal an.

Juristen hier?

Gruss
M;los
 
Hi

erst einmal Danke für den Hinweis.

Ich habe gestern einmal mit unserem Rechtsanwalt kurz über diese Urteil gesprochen. Er ist Spezialist in Sachen Medienrecht in einer intl. Kanzlei.

Erst einmal sollte man das Urteil nicht zu hoch bewerten, da es noch gar nicht rechtskräfig ist. Heise legt Berufung ein und aus seiner Sicht wird das bis zum BGH gehen, alleine aufgrund der Brisanz der Thematik.

Seine Kanzlei hat eine ähnlich Sache schon bis zum BGH durchgefochten. Es ist im Prinzip ein alter Hut, der durch das Internet jetzt mehr Aufmerksamkeit gewinnt, da hier tausende von menschen Foren betreiben.

Lest Euch das Urteil und die Urteilsbegründung einmal genau durch. Das hat relativ wenig mit dem zu tun, was Heise selber auf seinen Seiten da hineininterpretiert. Es ist ein ganz spezieller Fall, der in dieer Zusammensetzung wohl kaum einfach so auf anderen Foren übertragen werden kann. Alles andere ist bewusste oder unbewusste Falschinterpretierung seitens nicht-Juristen.

Heise hat selber mit aufgehetzt gegen die andere Partei (so die Urteilsbegründung) und hat es erst gar nicht versucht zu verhindern, dass innerhalb des dafür extra eröffneten Forums Boykott und zusätzlich zu geschäftsschädigendes Verhalten aufgerufen wurde (die User hetzten auf, durch das Benutzen einer bestimmten Software den Server des anderen lahmzulegen, was eindeutig illegal ist). Steht alles im Urteil, aber eben "etwas" anders auf den Heise Seiten
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Insofern erscheint das Urteil in einem anderen Licht
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Aber wie gesagt: Es ist noch nicht einmal rechtskräftig, also viel heisse Luft um nichts. Man sollte den weiteren Verlauf aufmerksam verfolgen, aber Handlungsbedarf von unserer Seite aus oder seitens andere Forenbetreiber ist noch lange nicht da. Unsere AGB sind vollkommen ausreichend und bedürfen keiner Änderung.
 
Hallo Dirk,

das sieht nun schon etwas anders aus. Soweit ich über das Urteil in anderen Zeitschriften gelesen hatte, wurde das offenbar überall durch die Brille des Heiseverlags gesehen, der die Meldung wohl auch zuerst verbreitet hat.

Allerdings ist der -möglichst- weitgehenden Freiheit im Web nicht gedient, wenn man mit einem Urteil Festlegungen provoziert, um dann als Vorkämpfer der gerechten Sache auftreten zu können.

Grüße, Heinz
 
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Wir Deutschen schrecken ohnehin immer viel zu schell vor irgendwelchen Gesetzen....und eines noch, durch meine 15Jährige Selbständigkeit musste ich auch mehrere mahle aufgrund nicht zahlungswilliger Kunden vor Gericht ziehen, hatte nie Recht bekommen. Richter und Anwälte wenden Gesetzte nach ihrem Gutdünken an, wirkliches "Recht" wird in dem Urwald von Gesetzten selten gesprochen. Es gibt drei Menschengruppen die ich möglichst meide: Anwälte, Richter und Versicherungsvertreter, lass die doch machen und freut euch am Leben!

Liebe Grüße, Richard
 
Nee, bestimmt meint er das Finanzamt!

Oder wenn's hier so weiter geht in 10 Jahre alle das Arbeitsamt.

Gruß
Dirk
 
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