Hallo!
Ich weiß nicht, wer von euch überhaupt auf Wikipedia aktiv ist. Aber für den Fall der Fälle möchte ich hier eine Info zum Foto-Lizenzrecht in die Runde geben, die offenbar auch in WP-Kreisen nicht zum gängigen Wissen gehört.
Ich hatte jetzt eine gute Woche lang Tingeltangel auf Wikipedia, weil die freien Lizenzen dort sich mit meinem Vertrag bei der VG Bild-Kunst beißen.
Wurde der Vertrag mit der VG vor dem Hochladen der Bilder auf Wikipedia (bzw. den Commons) abgeschlossen, dann hat die Verwertungsgesellschaft das Recht für jede Zweitverwertung, die von Wikipedia aus erfolgt, Tantiemen zu erheben. Das widerspricht natürlich der WP-Philosphie der freien Lizenzen. Die Fotos müssen wieder gelöscht werden (was mir jetzt sehr recht war).
Wurde der Vertrag mit der VG aber NACH dem Hochladen der Bilder auf Wikipedia/Commons abgeschlossen, kann man nach Auskunft der beteiligten WP-Spezies für Lizenzrecht wohl Stress mit der VG Bild-Kunst bekommen, weil man ihr Verwertungsrechte für Fotos übertragen hat, für die man bereits ein weltweites freies Nutzungsrecht vergeben hat.
Oder, so hieß es weiter, man muss vor Vertragsabschluss der VG Bild-Kunst mitteilen, für welche Fotos man über Wikipedia ein freies Nutzungsrecht vergeben hat und der VG eben nicht die Zweitverwertungsrechte einräumt. Ich weiß nicht, wie die VG Bild-Kunst mit solchen Einschränkungen umgeht und ob sie dann überhaupt noch einem Aufnahmeantrag zustimmen würde.
LG
Martina
Ich weiß nicht, wer von euch überhaupt auf Wikipedia aktiv ist. Aber für den Fall der Fälle möchte ich hier eine Info zum Foto-Lizenzrecht in die Runde geben, die offenbar auch in WP-Kreisen nicht zum gängigen Wissen gehört.
Ich hatte jetzt eine gute Woche lang Tingeltangel auf Wikipedia, weil die freien Lizenzen dort sich mit meinem Vertrag bei der VG Bild-Kunst beißen.
Wurde der Vertrag mit der VG vor dem Hochladen der Bilder auf Wikipedia (bzw. den Commons) abgeschlossen, dann hat die Verwertungsgesellschaft das Recht für jede Zweitverwertung, die von Wikipedia aus erfolgt, Tantiemen zu erheben. Das widerspricht natürlich der WP-Philosphie der freien Lizenzen. Die Fotos müssen wieder gelöscht werden (was mir jetzt sehr recht war).
Wurde der Vertrag mit der VG aber NACH dem Hochladen der Bilder auf Wikipedia/Commons abgeschlossen, kann man nach Auskunft der beteiligten WP-Spezies für Lizenzrecht wohl Stress mit der VG Bild-Kunst bekommen, weil man ihr Verwertungsrechte für Fotos übertragen hat, für die man bereits ein weltweites freies Nutzungsrecht vergeben hat.
Oder, so hieß es weiter, man muss vor Vertragsabschluss der VG Bild-Kunst mitteilen, für welche Fotos man über Wikipedia ein freies Nutzungsrecht vergeben hat und der VG eben nicht die Zweitverwertungsrechte einräumt. Ich weiß nicht, wie die VG Bild-Kunst mit solchen Einschränkungen umgeht und ob sie dann überhaupt noch einem Aufnahmeantrag zustimmen würde.
LG
Martina