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Neues Datenschutzgesetz / Folgen für die Fotografie

Für alle, die etwas tiefer in die Materie einsteigen wollen hier noch zwei Links:
https://www.fotorecht-seiler.eu/massnahmenplan-umsetzung-dsgvo-fotobusiness/
http://www.rechtzweinull.de/archive...zum-neuen-europaeischen-datenschutzrecht.html

Der zweite nimmt zu dem Thema etwas den Druck aus dem Kessel, aber was soll unsereins dazu sagen, wenn Juristen unterschiedlicher Meinung sind.
noch ´ne kleine Äußerung:
https://www.filmverband-suedwest.de/wp-content/uploads/2018/05/Vermerk_DSGVO.pdf
lg Wolf
 
Naja, dem kann ich nicht so ganz zustimmen: natürlich wird auch nach dem 25.05. fotografiert werden, auch auf Familienfeiern wie Hochzeit, Kommunion / Konfirmation, ..., und auch dafür werden künftig Fotografen gebucht werden. Manche wollen halt gerne gute Bilder und sind bereit dafür in die Tasche zu greifen!

Der Dienstleister muss sich anpassen an die neuen Regelungen! Er könnte zB mit dem Auftraggeber vereinbaren, dass dieser von seinen Gästen das Einverständnis vorher einholt (Vordruck) und anschließend alle Bilder mit allen Rechten und Pflichten kauft - der Fotograf hat abschließend wieder eine leere Speicherkarte.

Dann kann der Fotograf halt eben nicht hinterher für die Bilder kassieren, sondern muss von vornherein einen angemessenen Festpreis vereinbaren. Dafür ist er sauber raus.

Ein wirkliches Problem sehe ich derzeit für die Sightseeing-Fotografie: den Kölner Dom oder eine Altstadt kann man künftig nur noch nachts mit ND Filter fotografieren!

-den Kölner Dom oder eine Altstadt kann man künftig nur noch nachts mit ND Filter fotografieren!- und die dortigen "Schläfer?"
 
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